Potti
Forenmitglied
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Händler meine K2 vor ziemlich genau einem Jahr als Vorführer gekauft.
Er versicherte mir mündlich (!), dass Suzuki 2 Jahre Garantie ab der Übergabe an den Kunden gibt. In meinem Fall wäre ja die erste Übergabe an den Kunden bei meinem Kauf geschehen, da Suzuki selbst ja der erste Besitzer ist. Also ich hätte 2 Jahre Garantie. Zudem steht auf dem Kaufvertrag unter Anmerkungen "Suzuki Werksgarantie".
Da am 11.03.02 die Erstzulassung von Suzuki war und mein Getriebe mir trotz anfänglicher Zufriedenheit nach dem Ölwechsel nun doch wieder ernsthafte Sorgen macht (kaum noch sauberes Schalten möglich - es wird immer schlimmer), würde ich gerne mal wissen, wie das rechtlich aussieht.
Kann mir jemand helfen?
Gruß Potti
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Händler meine K2 vor ziemlich genau einem Jahr als Vorführer gekauft.
Er versicherte mir mündlich (!), dass Suzuki 2 Jahre Garantie ab der Übergabe an den Kunden gibt. In meinem Fall wäre ja die erste Übergabe an den Kunden bei meinem Kauf geschehen, da Suzuki selbst ja der erste Besitzer ist. Also ich hätte 2 Jahre Garantie. Zudem steht auf dem Kaufvertrag unter Anmerkungen "Suzuki Werksgarantie".
Da am 11.03.02 die Erstzulassung von Suzuki war und mein Getriebe mir trotz anfänglicher Zufriedenheit nach dem Ölwechsel nun doch wieder ernsthafte Sorgen macht (kaum noch sauberes Schalten möglich - es wird immer schlimmer), würde ich gerne mal wissen, wie das rechtlich aussieht.
Kann mir jemand helfen?
Gruß Potti