Garantie gilt ab wann ??? Hilfe !

Potti

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Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe von meinem Händler meine K2 vor ziemlich genau einem Jahr als Vorführer gekauft.
Er versicherte mir mündlich (!), dass Suzuki 2 Jahre Garantie ab der Übergabe an den Kunden gibt. In meinem Fall wäre ja die erste Übergabe an den Kunden bei meinem Kauf geschehen, da Suzuki selbst ja der erste Besitzer ist. Also ich hätte 2 Jahre Garantie. Zudem steht auf dem Kaufvertrag unter Anmerkungen "Suzuki Werksgarantie".
Da am 11.03.02 die Erstzulassung von Suzuki war und mein Getriebe mir trotz anfänglicher Zufriedenheit nach dem Ölwechsel nun doch wieder ernsthafte Sorgen macht (kaum noch sauberes Schalten möglich - es wird immer schlimmer), würde ich gerne mal wissen, wie das rechtlich aussieht.
Kann mir jemand helfen?
Gruß Potti
 

doohenne

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Soweit ich das von mir und der ersten 750er(97er Modell,aber erst 98 gekauft) kenne,hast du volle 2 Jahre Garantie.Dürftest dir also keine Sorgen machen.Hast du deinen Händler nochmal drauf angesprochen?
 

Potti

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Ich habe am 22.April sowieso einen Termin wegen Tüv, neuem Schlosssatz (anderes Thema), usw. Er soll dann mal selber damit fahren.
Dann werde ich mal mit ihm drüber reden.
Das kann und darf ja nicht sein, dass man nach 10 tkm schon solche Probleme mit dem Getrieb hat.
Mir haben zwar schon mehrere Leute gesagt, dass es sich evtl. um diese Schraube handelt und mein Händler sagte schon, dass wir dann auch mal danach schauen. Aber soweit ich weiß, macht sich die nicht durch schlechtes Schalten bemerkbar.
Na ja, bin jetzt jedenfalls schon mal etwas beruhigt.
Gruß Potti
 

deshi

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Hi,

eine Werksgarantie beginnt ab Übergabe an den Kunden oder ab Erstzulassung; je nachdem was zuerst eintritt!
d.h. Garantie war bis zum 10/03/04!!!
 

Potti

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@deshi:
Mmmh, das wäre natürlich schlecht.
Aber bist du dir auch sicher, dass das auch für Bikes gilt, die Suzuki zuerst auf sich selber zulässt? Weil die Auslieferung an den Kunden erfolgte ja erst im April 2003.
Diese Regelung muss ja nicht einheitlich sein, oder? Könnte doch sein, dass es tatsächlich erst ab Auslieferung an den Kunden gilt, so, wie es mir mein Händler erklärt hat.
Wenn du recht hast, werde ich wohl mit meinem Händler ein ernstes Wörtchen reden müssen. Denn dann hat er mich definitiv betrogen!
Na ja, mal abwarten, ich werde erst mal mit ihm reden. Dann sehen wir weiter.
Gruß Potti
 

deshi

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@Potti

bin mir ziemlich sicher das bei Deinem Moped die Erstzulassung Startdatum für die Garantie ist!
Suzuki Deutschland ist ja auch nur ein Kunde des Herstellers, der für die 24 Monate Garantie aufkommt!
Laut Garantie/Serviceheft beginnt die Garantie auf jeden Fall mit der Erstzulassung!
 

doohenne

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Die K2 wollte ich ursprünglich auch als Vorführer holen.Diese war in blau-schwarz und ich wollte sie aber in blau-weiß und hab sie dann auch so in b-w genommen.Kann mich noch gut erinnern,daß ich auf den Vorführer auch 2 Jahre Garantie bekommen sollte.
Na das wird sich doch hier sicher noch aufklären lassen.Los Potti fahr mal schnell hin und frag den Händler!
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Wenn nicht,kannste ihm gleich vor´s Knie treten.
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Den Tip haste aber nich von mir!
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Mofaansauger

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Es gibt doch einmal die Werksgarantie, die läuft zwei Jahre ab Erstzulassung. Dann müsste Potti aber noch eine Händlergarantie haben, denn er hat das Mopped ja gebraucht gekauft. Die zählt entweder ein oder zwei Jahre, je nach Händler, ab dem Tag der Fahrzeugübergabe, bzw. dem Datum des Kaufvertrages.
Ich weiss nicht, wie gut eure Beziehungen zu euren Händlern sind, aber nach meiner Erfahrung sind die Händler in solchen Fällen immer sehr kulant.
 

Kamikaze Gixxer

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also ich bin auch der meinung, daß die garantie mit der erstzulassung beginnt. steht auch so im serviceheft. der händler gibt ja dann eigentlich nur noch gewährleistung .... aber wenn es ein schaden ist und keine garantie mehr besteht würde ich auf jeden fall den händler haftbar machen. im kaufvertrag steht ja schließlich 2 jahre garantie .... tja, das ist halt immer der schrott mit so vorführern. ich persönlich würde mir nie einen holen
 

Dr. Frank

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Mir wurde gesagt, dass Suzuki sowieso das 3. Jahr auf Kulanz für grössere, seltene Schäden, die nicht auf Fremdeinwirkung / Verschleiss zurückzuführen sind, erstattet

Ich denke eh, dass nur die Arretierungsschraube locker ist ( Peanuts )

Ansonsten zählt- was der Händler sagt- Verträge dürfen auch mündlich geschlossen werden... ist dann sein Bier !
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CUlater
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Dr.Frank
 
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Careca

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sorry wenn ich da widerspreche, aber ich sitze im job auf der anderen seite des tisches und von daher folgende anmerkungen:

- wenn in den AGB's sinngemäß steht "sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, mündliche Nebenabreden bestehen/gelten nicht" kannst du den händler schonmal nicht drauf festnageln.....
und das steht eigentlich in allen AGB's die ich kenne

- im Vertrag steht "Suzuki Werksgarantie", die gilt in deinem Fall ab Datum der Erstzulassung, bzw der Übergabe an den Händler, ist also in jedem Fall schon rum !

- der Händler gibt 12 oder 24 Monate Gewährleistung (keine Garantie!), schau mal im Vertrag nach wieviel; wenn da nichts steht sind es 24 Monate. Aber: da schon mehr als 6 Monate seit der Übergabe an dich rum sind liegt die Beweispflicht (dass der mangel bei übergabe vorhanden oder zu erwarten war) rechtlich gesehen bei dir

- aber kein händler wird sich deswegen mit dir rumbeissen, wenn es wirklich ein schaden ist wird er es z.T. auf seine kappe, z.T. auf Kulanz mit suzuki regeln, da brauchst du dir eigentlich keine gedanken zu machen

- langer rede kurzer sinn: lass den meister erstmal danach schauen, mit etwas glück ist es nur die schraube, andernfalls fragst du einfach mal nach wie es mit kulanz/garantie ausschaut da du ja gerne auch in zukunft mal wieder ne suzi kaufen willst. ich sehe da keine probleme.

Grüße Maik
 

DevilRR

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So sieht es aus was Careca geschrieben hat und nicht anders,die meisten Händler regeln das dann noch über die Kulanzschiene denn verderben wollen sie sichs auch nicht mit Kunden,die dann auch mal böse Briefe an Suzuki schreiben könnten,also höflich bleiben und abwarten.
 

Marius1

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Die Sachmangelhaftung ist in diesem speziellen Fall unrelevant, denn Potti wird wohl nicht beweisen können, dass der Mangel von Anfang an auftrat.
Wenn Suzuki den Magel kostenfrei beseitigt, dann über ihr Garantieversprechen.
Das beginnt hier mit dem Tag der ersten Zulassung, denn Suzuki schreibt:

Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Erstzulassung oder, falls die Zulassung nicht zeitgleich erfolgt, mit dem Tag der Auslieferung an den Endverbraucher.

In der Regel wird das Neumopped zeitgleich zugelassen und ausgeliefert.
Dort ist die EZ der Garantiebeginn.

Kauft ein Kunde sein Mopped im Winter und lässt es erst später zu, beginnt die Garantie mit Auslieferung an den Kunden.
 

SuziGixxe

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doohan72 schrieb:
Die K2 wollte ich ursprünglich auch als Vorführer holen.Diese war in blau-schwarz und ich wollte sie aber in blau-weiß und hab sie dann auch so in b-w genommen.Kann mich noch gut erinnern,daß ich auf den Vorführer auch 2 Jahre Garantie bekommen sollte.
Na das wird sich doch hier sicher noch aufklären lassen.Los Potti fahr mal schnell hin und frag den Händler!
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Wenn nicht,kannste ihm gleich vor´s Knie treten.
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Den Tip haste aber nich von mir!
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Lass von die Vorführmaschinen die Finger davon, zahl lieber mehr drauf.
Bei der Probefahrten wird keine Rücksicht darauf genommen und das ruiniert die Verschleissteilen, da die Maschine ja noch nicht eingefahren ist.

Gruss
 

Leech

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Ich führe mal den Thread fort um die allgemeine Ordnung im Forum zu bewahren.
Heute war ich, nachdem ich endlich genügend Kleingeld für ne Suzi hab, mal beim Händler gucken. Da stand ein Motorrad, was mir auch zusagte, jedoch hab ich da eine allgemeine Frage. Der Händler muss ja aufgrund vom Gesetz eine Gewährleistung geben. Die bekomme ich auch, bzw. würde ich, jedoch nur 6 Monate. Vom Autokauf her weiß ich, dass diese Garantie doch eigentlich ein Jahr ist. Auch bekomm ich diese 6 monatige Garantie nur auf Motor und Getriebe, alle anderen Sachen sind bewusst nicht als Garantiegrund aufgelistet. Läuft das da korrekt ab?

Sorry, dass ich gerade als Jurist fragen muss, aber eilt was und hab keine Zeit zu recherchieren.
Herzlichen Dank, Thomas
 

tiroler_tomcat

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Hallo!

Also bei uns in Tirol ist es eigentlich auch so, dass die Gewährleistung mind. 6 Monate vom Händler beragen muss. Also nicht 1 Jahr.

Ob diese Gewährleistung dann nur auf Motor und Getriebe gilt weiss ich leider nicht.

Gruß

--
Thomas
 

Totto1

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Häää? Gewährleistung gilt doch - Deutschland - zwei Jahre!
Nützt aber nix wenn der Händler zu macht!
Da kann der Händler reinschreiben was er will. Das ist unlauter!

Außer es ist ein Privatverkauf! Dann kann man alles ausschließen!

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Die kann er gar nicht oder 50.000 Jahre+ geben. Und die gilt solange es den Hersteller z.B. Suzuki gibt!

PS: Ich glaube der Händler kann die Gewährleistung doch auf ein Jahr drücken falls er es in den Kaufvertrag reinschreibt!
Google doch mal!!
 

King Kenny

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Wie Totto es sagte

Der Händler muss bei Neufahrzeugen 2 Jahre Gewährleistungsgarantie geben, bei gebrauchten Fahrzeugen kann er die Gewährleistungsgarantie auf 1 Jahr Drücken, in beiden fällen muss er Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der vorliegende Mangel bei dem kauf nicht vorlag nach den ersten 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und nun muss der Kunde beweisen das der Mangel seit Kaufdatum vorlag, was leider einige grau Händler schamlos ausnutzen da sie somit nur effektiv nur ein halbes Jahr Gewährleistungsgarantie geben müssen.

zum Topic bei den Vorführern ist Suzuki sehr Kulant, außerdem kommt es immer auf den Händler drauf an.
Warum sollte er sich einen Kunden vergraulen, Rechtlich gesehen hat der Kunde kein Recht mehr darauf weshalb man sich nicht streiten sollte und mit dem Händler vernüftig reden sollte denn warum sollte er sich einen Kunden vergraulen.
 
C

Careca

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Hi,

wie ich und einige andere (jetzt auch KK) schon geschrieben haben gilt folgendes:
ein Händler MUSS dir in Deutschland bei einem gebrauchten Fahrzeug min. 12 Monate Gewährleistung geben. FAKT.
Sollte dies in deinem Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt sein hast du sogar 24 Monate Gewährleistung.....
ABER KEINE SEKUNDE LANG GARANTIE !!!!
bitte nicht verwechseln:
Garantie = Funktionszusage egal was passiert (entspr. handhabung vorausgesetzt
Gewährleistung = Händler haftet für Schäden die zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen oder zu erwarten waren.
Der Haken daran ist dass nach Ablauf von 6 Monaten du dejenige bist der beweisen muss dass der Mangel bei Übergabe vorlag ! Geht praktisch nie !

wenn dir ein deutscher Händler nur 6 Monate Gewährleistung auf Motor&Getriebe gibt, den Rest aber ausschließt ist das (a) rechtlich null und nichtig und (b) abslout unseriös, da ist was faul !!!

einzige Ausnahme:
du kaufst das Moped als Gewerbetreibender, also als juristische Person, dann kann er die GW sogar völlig ausschließen - und zwar legal !

Im Normalfall würde ich KK absolut zustimmen dass du dir da nicht zuviel Gedanken machen solltest, der Händler wird schon was tun um dich als Werkstattkunden zu behalten (vorausgesetzt du gehst auch zum Service hin) aber wenn sich der Sachverhalt wirklich exakt so darstellt wie du schreibst dann laß' die Finger davon, da stimmt was nicht !

Grüße Maik
 

Totto1

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Na also auf Kulanz würde ich mich nicht verlassen.
 
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