Frage Motorradzulassung ?

Nasenbär

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Hallo
Habe da mal eine bescheidenen Frage ,war heute bei meinem Händler um den Abholtermin für meine Gixxer zu erfragen ,da sie Morgen fertig sein sollte .
Nun wurde mir mitgeteil das der Fahrzeugbrief noch net da sein und das Motorrad einen Tag auf den Händler zugelassen werden müßte (Tageszullasung) und dann erst auf mich .
Bin ich dann nicht der zweite Besitzer ,Erstbesitzer wäre dann doch der Händler .
Ist das normal oder wie kennt ihr das ???
Bei meinen vorherigen Anschadungen war das Problem da nicht aber das ist schon Jahre her ,hat sich da was in der Kaufabwicklung geändert ??
 

BT012SS†

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Ist ja die Frage was für ein Moped du gekauft hast, mit oder ohne Tages-Zulassung. Dre Preis spielt hier die Rolle. Manchmal ist man dann der zweite Besitzer.
 

Nasenbär

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also hab ja gestern alles beim händler abgewickelt und kaufe eine gsx-r 1000 k7 für 11490 euronen
das moped war kein vorführer oder so stand halt als neufahrzeug im verkaufsraum .
das moped war auch noch nie zugelassen ,der brief wurde gestern nach abschluss erst angefordert und die jungs meinten das sie das motorrad einen tag auf den händler zulassen müsten und das sie das dann erst auf mich zulassen .
bin da auch bissel überfragt kenn mich in der zulassungsmaterie nicht so aus da ich alle 8 jahre mal was neues kaufe .
und da vergist man schon mal was über die jahre
 

SAW

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Laut wikipedia betreff Tageszulassung:
Der Endkunde erhält deutliche Preisnachlässe gegenüber dem Hersteller-Listenpreis.
Der Endkunde ist als zweiter Eigentümer dokumentiert, da der Händler aufgrund der Tageszulassung als erster Eigentümer in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen ist.
Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Neufahrzeuge, allerdings beginnt die Gewährleistung mit dem Datum der Tageszulassung, nicht mit dem Datum des Kaufs.
Tageszulassungen werden nur für Lagerfahrzeuge, nicht für individuell konfigurierte Bestellfahrzeuge angeboten.

Also meine persönliche Meinung ist, wenn in deinem Kaufvertrag nicht explizit drinsteht, dass du ein Fahrzeug mit Tageszulassung erworben hast, würde ich drauf bestehen, dass dass Fahrzeug mit 1.Hand auf dich angemeldet ist.
 

Nasenbär

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also mit hinsicht auf die gewärleistung ist mir das egal da ich ja "nur" einen tag verliere ,ich denke das das nicht so tragend ist .
aber als zweitbesitzer habe ich einbußen in hinsicht des wiederverkaufswertes .
nunja ich könnte argumentieren das das nur einen tag beim händler wegen anmeldung gestanden hat aber ...aber...

der preisnachlas ist aber auch ein argument da ich ja nur 11490 ,- zahle ,man sollte anmerken das ich bar zahle ...
 

BT012SS†

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wenn in deinem Kaufvertrag nicht explizit drinsteht, dass du ein Fahrzeug mit Tageszulassung erworben hast, würde ich drauf bestehen, dass dass Fahrzeug mit 1.Hand auf dich angemeldet ist.

SAW hat alles gesagt!
 

AVIDPJ

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Also wenn Du für 11500,- ne Tageszulassung gekauft hast dann wars teuer
weil bek. dafür derzeit locker ohne!! :roll:

Was stand denn im Vertrag Neubike oder Tageszulassung ??
Und wenn tageszulassung drinne steht dann ist alles richtig :idea:
halt nur zu teuer :!:
 

SAW

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Ich muss AVIDPJ recht geben. Für eine eine Tageszulassung sind 11500 Euro etwas viel, vorallem wenn man bedenkt, dass ich im März 2007 für die K7 12000 Euro gezahlt habe.
Ich würde echt die Bedingungen im Kaufvertrag gründlich durchlesen.
:?: :!:
 

Nasenbär

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lol leutz jetzt macht ihr mir angst
also
ich habe hier ne auftragsbest. für ein Neues KFZ so stehts drüber
darunter halt der ty des mopeds
Fgst Nr.: Motor Nr.: FZ brief Nr: und halt die KW laut brief

darunter steht

hiermit bestelle ich bei der fa. ... das oben näher bezeichnete fahrzeug . diese bestellung ist 4 wochen bindend .der kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der verkäufer die annahme der bestellung innerhalb dieser frist schrieftlich bestätigt hat oder die lieferung ausgeführt ist .


so das ist das was ich jetzt schrieftlich habe ,mein geld gibts erst wenn ich das moped nächste woche dann "hoffe ich " abholen kann .

dies ist eine auftragsbestätigung wenn ich jetzt nicht ganz blöd bin ,also werde ich den kaufvertrag bei abholung und bezahlung unterschrieben da diese ja ein paar seiten umfast und gesetze und regeln mit beinhaltet .
so kenne ich das jedenfals .
so in dem mir jetzt vor den augen liegenden blatt steht aber nix drin in hinsicht auf die tageszulassung .

so "würg" was blecht man den für ne k7 mit tageszulassung ,das hier wars chon das beste angebot bei uns in der gegend ,die anderen wollten 12700 für ein nagel neues bike
 

AVIDPJ

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Nasenbär schrieb:
lol leutz jetzt macht ihr mir angst
also
ich habe hier ne auftragsbest. für ein Neues KFZ so stehts drüber
darunter halt der ty des mopeds
Fgst Nr.: Motor Nr.: FZ brief Nr: und halt die KW laut brief

darunter steht

hiermit bestelle ich bei der fa. ... das oben näher bezeichnete fahrzeug . diese bestellung ist 4 wochen bindend .der kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der verkäufer die annahme der bestellung innerhalb dieser frist schrieftlich bestätigt hat oder die lieferung ausgeführt ist .


so das ist das was ich jetzt schrieftlich habe ,mein geld gibts erst wenn ich das moped nächste woche dann "hoffe ich " abholen kann .

dies ist eine auftragsbestätigung wenn ich jetzt nicht ganz blöd bin ,also werde ich den kaufvertrag bei abholung und bezahlung unterschrieben da diese ja ein paar seiten umfast und gesetze und regeln mit beinhaltet .
so kenne ich das jedenfals .
so in dem mir jetzt vor den augen liegenden blatt steht aber nix drin in hinsicht auf die tageszulassung .

so "würg" was blecht man den für ne k7 mit tageszulassung ,das hier wars chon das beste angebot bei uns in der gegend ,die anderen wollten 12700 für ein nagel neues bike

Dann würde ich ja mal mit dem Händler ein wenig reden was nun Sache ist für den Preis Erstzulassung Neu oder Tageszulassung.
Wenn in der Bestellung nicht svon Tageszulassung steht dann würde ich auc keine haben wollen :idea:
 

TL_alex

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also wenn da steht für ein NEUFAHRZEUG dann ist doch alles geregelt in der Überschrift schon, ein Fahrzeug mit Tageszulassung ist ein Gebrauchtfahrzeug, speziell eines mit Tageszulassung
ganz einfach, wenn es da nicht noch mal steht, würde ich ihm das ding einfach im laden stehen lassen wenn er meint er muss es erst auf sich zulassen.

Sind die Vordrucke bei Suzuki überall gleich? ich hab ja auch sowas, und da stehts auch direkt drüber NEUFAHRZEUG, drin steht dann halt ob was inzahlung genommen wird bzw andere vereinbarungen, insgesammt stehen bei meinen Bestellungen meist nur die Adressen der Beteiligten der Preis und das Modell mit ggf der Farzeugidentifizierungsnummer wenn die schon bekannt ist.

der rest das Kleingedruckte ist der Gesetzesübliche Text, an dem nix mit Tageszulassung ist
 

SAW

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Mein Kenntnisstand ist:
Die Vertragshändler dürfen nicht über ein bestimmten Prozentsatz bei Neifahrzeugen Rabatt geben.
Um das zu umgehen gibt es eben diese Tageszulassungen, da das Fahrzeug dann nicht mehr als neu gilt.
Da aber in deinem Fall in der Auftragsbestätigung nichts von einer Tageszulassung steht, würde ich auf ein Neufahrzeug bestehen.

Ansonsten würde ich die Zahlung verweigern!
 

GSXR_Klaus

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Wenn Du nicht mit Tageszulassung gekauft hast,würde ich drauf bestehen das Du Erstbesitzer bist und auch so zugelassen wird.Für den Händler hat das steuerliche gründe .Tageszulassung verkauft er als Gebrauchtfahrzeug!!!
Ich hatte damals meine 750 Srad auch neu mit Tageszulassung gekauft.Habe aber nur 15700 DM bezahlt statt 18700DM.
 

Nasenbär

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ach leute ich glaube ich hätte am donnerstag vormittag nicht est zum zahnarzt gehen sollen ,der hat mir das gehirn weggespritzt .
also

auflösung ,hab den schriebs noch mal mit der lupe begutachtet .

ich versuche das mal nachzustellen wies steht

suzuki gsx-r1000k7 , blau-weiss..............................................11457,98,-
.................................................................................................-1802,52,-
--------------------------------------------------------------------
Fgst Nr.: ......................
Motor Nr.: ......................
FZ Brief Nr.: .....................
KW lt. Brief/ABE : .......................
--------------------------------------------------------------------
Hiermit bestätige ich bei fa. ....." halt das was ich oben schon geschrieben habe "



---------------------------------------------------------------------------------------
wird bar bezahlt und hat eine tageszulassung ...............fahrzeug netto : 19.0% 9655,46
.............................................................................gesamt netto 9655,46,-
...........................................................................19.0%Mwst Mot: 1834,54,-
.............................................................................rechnungsbetrag: 11490,00,-

soooooooooo nu hab ich also ne nagel neue gixxer mit tageszulassung bestellt und durch die tageszulassung mal paar euro zu viel bezahlt TOLL
also für wie viel ist ne neue k7 mit tageszulassung preislich erstehbar ?

jetzt sagt mir nicht das ich 1500,- sparen hätte können ,anders gesehen wie schon gesagt ist das das günstigste angebot bei uns gewesen obwohl ich bar zahle wolle keiner sonst runter gehen .
das nächste angebot war bei 12700.-

so nun könnte ich mich .........

also der vertrag is clean nur ich bezahl zu viel
 

Hooch1

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Woher kommst Du?
Wenn in Deiner Nähe nichts billiger zu haben ist und Du nicht weiter weg das Teil kaufen willst, dann ist es doch in Ordnung.
Beim Grauhändler gibt es sie zwischen 11000-11300 als Neufahrzeug.
Wenn Du sie auch mehrere Jahre fährst und nur 1 Tag der Händler drin war, spielt das wohl kaum eine große Rolle beim Wiederverkaufswert.
Ich habe im Juni 11500 beim Grauhändler gezahlt.
Freu Dich übers Moped, die K7 wird noch billiger werden so lange es sie gibt, also Schwamm drüber.
 

BT012SS†

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Die Vertragshändler dürfen nicht über ein bestimmten Prozentsatz bei Neifahrzeugen Rabatt geben.

Wo steht das?
Der Händler kann offiziell mit Rabatten verkaufen wie er Lust und Laune hat. Ob´s Betriebswirtschaftlich einen Sinn macht ist eine andere Frage.
Es gibt desöfteren Händlerabsprachen in einem Landkreis damit der Kunde nicht von Händler zu Händler läuft und diese untereinander versucht auszuspielen. Das heißt dann "Händlerabsprache". Und wenn einem dann das Wasser bis zum Hals steht wird da auch gerne mal von dem ein oder anderen doch der etwas höhere Rabatt eingeräumt.
Natürlich nur unter der Hand.
 

SAW

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Ich weiß das, weil meine Frau früher im Autohaus gearbeitet hat und es dort so war. Ich denke nicht, dass es bei einem Motorradhändler anders ist.

Auch wikipedia meint: Tageszulassung
Händler haben gegenüber Herstellern vertraglich festgelegte Mindestabnahmemengen und gestaffelte Mengenrabatte. Daher kann es für einen Händler temporär notwendig oder sinnvoll sein, mehr Fahrzeuge beim Hersteller abzunehmen, als aktuell Endkundennachfrage bei ihm besteht.
Im Rahmen von Sonderaktionen können Händler vom Hersteller zusätzliche Provisionen für Fahrzeuge erhalten, die in einem bestimmten Zeitraum angemeldet werden. Analog können Sonderprovisionen an Jahreszielmengen gekoppelt sein, so dass es sich für Händler lohnen kann, temporär oder zum Jahresende eine gewisse Menge zusätzlicher Fahrzeuge abzunehmen und als Tageszulassung anzumelden.
Es gibt von den Herstellern vertraglich vorgegebene Spielräume für Preisnachlässe, die der Händler gegenüber Endkunden nicht unterschreiten darf, sonst werden ihm Provisionen gekürzt. Diese Beschränkungen können mit Tageszulassungen auf erlaubtem Weg umgangen werden.
Bei Fahrzeugimporten aus manchen europäischen Ländern kann eine Tageszulassung vor Ort notwendig sein, um Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen für das Fahrzeug zu erfüllen.
 

BT012SS†

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Ich denke nicht, dass es bei einem Motorradhändler anders ist.

Doch, ist es.
In meinen 25 Jahren Mopedbranche hab ich davon noch nix gehört.
Und, wikipedia weiß auch nicht alles.
 

Nasenbär

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moin
bin aus dem schönen niedersachsen .
also ist kein grauhändler und ich gedenke sie min. 5-6 jahre zu fahren .
halt die "k8" zu überspringen und die "k9" wieder zu erstehen mal schaun .
in hinsicht das das ding mit 13490,- bei suzuki angegeben ist dachte ich mir das ich doch nen netten rabatt rausgeschlagen hab durch barzahlung aber das sie so schnell im preis fällt hatte ich dann nicht berücksichtigt da ich ja schon länger schaue aber naja ..
und mit hinsicht das die plusspanne bei motorräder bei den händlern auch recht dünn ist wollte ich den auch leben lassen .
aber trotzdem schon scheiße wenn ich ... was weiß ich ... 800 ,- hätte sparren können .
 

UBO

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Nasenbär schrieb:
moin
bin aus dem schönen niedersachsen .
also ist kein grauhändler und ich gedenke sie min. 5-6 jahre zu fahren .
halt die "k8" zu überspringen und die "k9" wieder zu erstehen mal schaun .

k7 plus 5-6 jahre ergibt ne k12 oder k13 :!:
k7 (k8 und k9 überspringen) erbigt ne k10= 3 jahre :!:
.....also mathe 6 :!: setzen ;)

es sei denn, du behälst deine k7 und kaufst die k10 zusätzlich,
dann: lebensqualität 1 :!: weitermachen :D :D ;)
 
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