SupaCorsa
Forenmitglied
hallo,
hab´ gestern das schreiben vom amtsgericht bekommen!
zitat: das Gericht beabsichtigt - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft - das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 47 II OWiG auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Ihre außergerichtlichen Kosten hätten Sie in diesem Falle allerdings selbst zu tragen. zitat ende
puh, die 3 Punkte habe ich wieder weniger - die 100 euro wären mir in dem fall noch recht egal gewesen - da ich rechtschutz habe, bezahlt der andere kram die versicherung.
ich kann von glück sagen, dass die bei der zweiten kontrolle eine db-messung gemacht haben - sebring twister sei dank...
hab´ gestern das schreiben vom amtsgericht bekommen!
zitat: das Gericht beabsichtigt - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft - das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 47 II OWiG auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Ihre außergerichtlichen Kosten hätten Sie in diesem Falle allerdings selbst zu tragen. zitat ende
puh, die 3 Punkte habe ich wieder weniger - die 100 euro wären mir in dem fall noch recht egal gewesen - da ich rechtschutz habe, bezahlt der andere kram die versicherung.
ich kann von glück sagen, dass die bei der zweiten kontrolle eine db-messung gemacht haben - sebring twister sei dank...