erlöschen der Betriebserlaubnis Gerichtsurteil

gixxerjanosch

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hab ich gerade gefunden ,hört sich ja nicht schlecht an ,aber recht haben und recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar schuh

Gerichtsurteil OLG Köln
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende

Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die z.B. in der Eifel Motorräder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen.

14.10.06 braunschweiger zeitung
 

doohenne

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Na wenn dem so ist und sich das bewahrheitet,sollte man wohl immer eine Kopie des Urteils mitführen und damit rumwedeln.Wäre ja mal eine gute Nachricht.
 

Bender

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Das klingt ja mal richtig vernünftig. Nun muss es nur noch Einzug in die Praxis halten.

Habe gerade mal versucht, in Internet näheres zu finden. Leider hatte ich
kein gutes Händchen. Falls jemand einen Link zu näheren Infos findet, könnte er hier ein gutes Werk tun. :)
 

doohenne

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Hier steht was davon >>> klick !
2.Post von Expert,wobei die anderen Posts auch von Interesse sind.
Bin grad ein bißchen schwindlig von dem Kauderwelsch und Blablabla ... ist ja heftig.Liest sich für mich aber so,daß immer wieder auf dies hingewiesen wird >>>
"In der seit dem 1.1.1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 Abs. 2 StVZO n. F. nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Urteil ist mit Baujahr 97 nun doch schon etwas älter!
 

SupaCorsa

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das probier ich direkt mal aus.

ich habe hier noch einen bußgeldbescheid, wo ich am 06.09.2006 in der gem. speyerbrunn (johanneskreuz/elmsteiner tal) ohne dp-eater gefahren bin.

das ganze kostet mit gebühr und auslagen 75,60 eur und sage und schreibe 3 punkte :x

bei einer dp-messung in der nähe freiburg (schau ins land) wurde der grenzbereich mit ca. 5 dp unterschritten und ich wurde nur aufgefordert, den dp-eater einzusetzen - keine anzeige, keine strafe.
 

bad head

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1.) Einzelfallentscheidung
2.) Keiner kennt den dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt
3.) Keiner kennt die von der Behörde auferlegte Strafe
4.) Keiner kennt den wirklichen Tenor geschweige denn die Begründung des Urteils
5.) Beginnen derartige Verfahren nicht vor dem OLG, d.h. hier wurde bereits mindestens ein Richterspruch revidiert
6.) Keiner weiß, ob das Urteil rechtskräftig ist.

Viele wenns, vielleichts und aber. Alles in allem sollte man dem vorerst noch keine große Bedeutung beimessen. Vor allem würde ich einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht ohne weitere Informationen auf die bekannten Bruchstücke stützen.

Im Übrigen möchte ich bezweifeln, dass das Entfernen des DB-Eaters positiven Einfluß auf Schadstoff und Geräuschemmissionen haben wird. Und dort liegt mithin immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Zahl das Geld, nimm die drei Punkte und lass die Sache ruhen. Billiger wirds vermutlich nicht werden. Wenn Du Dich anders entscheidest, dann lass hier gelegentlich mal hören, was daraus geworden ist.
 

doohenne

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Soweit ich das gelesen habe stehen die meisten Punkte in dem 2.Post von EXPERT.
Siehe Kästchen ab GRÜNDE!

Das Urteil scheint insofern eh unerheblich,da sich das mit dem Erlöschen durch die Geräuschemission erledigt hat für uns,denn das Verhalten verschlechtert sich ja.Zwar nicht in unseren "Ohren",aber leider in den Ohren der Gesetzeshüter. ;)
 

SupaCorsa

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@ bh

versuch es einfach mal. ich habe hier auch direkt den bußgeldbescheid ohne anhörungsbogen bekommen. ich weiß jetzt nicht, ob es daran lag, dass ich direkt das protokoll unterschrieben hatte!? der bescheid ging am freitag bei mir ein - ich denke, dass ich da noch einreden kann!?

ich rufe morgen dort an und schildere denen die sache mit freiburg, wo die dp-messung 5 dp unter dem grenzwert lag und ich keine anzeige bekommen hatte.

ein bekannter von mir, der selber bei der polizei ist, hat gemeint, ich soll´s mal versuchen.

na ja, kann ja nur schief gehn...

ich sag´ bescheid, was dabei raus kam.

gruß
michael
 

sonicphil

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bitte keine scherze mit masseinheiten! das heist db mit Perta! und um genau zu sein heists dbA nach der filterkurve mit der das Messergebnis nach der empfindlichkeit des ohrwaschels bewertet wird.

-christian
 

Matte

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sonicphil schrieb:
bitte keine scherze mit masseinheiten! das heist db mit Perta! und um genau zu sein heists dbA nach der filterkurve mit der das Messergebnis nach der empfindlichkeit des ohrwaschels bewertet wird.

-christian

Kein Smiley ? Meinst Du das ernst ? Deine drei Sätze oben weisen deutlich mehr Rechtschreibfehler auf, als der ganze Aufsatz von SuperCorsa. Wir wissen doch alle was gemeint war. Also sei doch bitte nicht so kleinlich ok ?

;);)

Matte
 

SupaCorsa

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sonicphil schrieb:
bitte keine scherze mit masseinheiten! das heist db mit Perta! und um genau zu sein heists dbA nach der filterkurve mit der das Messergebnis nach der empfindlichkeit des ohrwaschels bewertet wird.

-christian

Wer ist Perta!? :D , kenn ich nicht.

Sorry, wenn ich Deine Aufmerksamkeit, mit meiner Unwissenheit, geweckt habe :? ! Es fällt mir auch echt nicht schwer, in einem gepflegten Satz zu schreiben, nur mache ich das aus Gewohnheit (vielleicht auch aus Bequemlichkeit) nicht und missachte gerne die Groß-/Kleinschreibung. Ich hoffe, Du kannst mir das Missgeschick nochmals verzeihen!?

Kann es aber nicht sein, dass die Abkürzung db von Dezibel kommt - hab´ da mal zwei Übereinstimmungen 8)

Wenn ich jetzt nur Deinen letzten Satz Korrektur lese, dann finde ich auf Anhieb 7 Fehler, z.B. Masseinheit = Maßeinheit, heists = heißt, Groß- und Kleinschreibung inbegriffen, weil da legst Du ja einscheinend mehr oder weniger wert drauf!?

Falls ich jetzt einen wunden Punkt bei Dir getroffen habe, so war das nicht meine Absicht, aber wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen.

ich bin wissbegierig und vertrage konstruktive kritik. ich merke mir das für die zukunft und danke mich für die belehrung...

nichts für ungut
michael

PS: Danke Matthias
 

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- Ich gönne Euch ja die Träume aber wer realistisch denkt :roll:

Ich würde nicht damit argumentieren, daß ich schonmal ohne Db Eater
angehalten wurde - der Schuß kann auch nach hinten losgehen :idea:

Wenn das so wäre - gäbe es tonnenweise falsche Bescheide und Bußgelder - kann ich mir nicht vorstellen :shock:
 

Ralle1

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Warum zieht Ihr Euch jetzt alle so am dB-Eater hoch ? Daß das Entfernen verboten ist, weiß ja Jeder.

Freut Euch doch lieber, daß die Fußrastenanlagen, HUV's, Radabdeckungen, Stahlflexleitungen...etc. die keine ABE haben endlich angebaut werden können, ohne mit Streifen in der Hose an der Rennleitung vorbeizufahren. ;)
 

doohenne

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Hmm ... bei Stahlflex könnte man jetzt aber Punkt 2 anführen!Mir persönlich wäre das bei der Bremsanlage zu heikel,schon im eigenen Interesse! ;)
 

SupaCorsa

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ich habe dem bussgeldbescheid widersprochen und die ganze sache dem anwalt gegeben. jetzt muss ich abwarten, ob das gerichtlich geklärt wird. kann halt nur etwas dauern, bis es zu einem termin kommt. geb´ bescheid, was dabei rausgekommen ist!

gruß
michael
 

Ralle1

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doohenne schrieb:
Hmm ... bei Stahlflex könnte man jetzt aber Punkt 2 anführen!Mir persönlich wäre das bei der Bremsanlage zu heikel,schon im eigenen Interesse! ;)

Ist zwar schon fast Off-Topic, aber ich dachte Stahlflexbremsleitungen seien zum Vorteil der Bremsanlage und somit zur Sicherheit.... Ich bezog mich da nicht auf Leitungen billiger Qualität, sondern Rennmaterial, welches meist ohne ABE ist.
 

AVIDPJ

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Ralle schrieb:
Warum zieht Ihr Euch jetzt alle so am dB-Eater hoch ? Daß das Entfernen verboten ist, weiß ja Jeder.

Freut Euch doch lieber, daß die Fußrastenanlagen, HUV's, Radabdeckungen, Stahlflexleitungen...etc. die keine ABE haben endlich angebaut werden können, ohne mit Streifen in der Hose an der Rennleitung vorbeizufahren. ;)

Das glaubst Du wohl selbst nicht oder??
daß man irgendein nicht geprüftes Rennzeugs draufbauen darf ohne konsequenzen.
Unterhalte dich mal mit deiner Versicherung, was die unter grob fahrlässig versteht und was das dann für Dich bedeuten kann. :idea:

@ All - es gibt keinerlei Beweise für die Anwendbarkeit und die Aktuallität dieses Urteils, welches derzeit in vielen FOREN KURSIERT aber bisher niemand den Beweis angetreten hat das das Urteil erfolgreich anwendbar ist und funktioniert :!: .
 

doohenne

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@Ralle
Sind ja auch zur Sicherheit,aber sollten schon Papiere dazu sein bei sicherheitsrelevanten Teilen.Bremsanlage gehört ganz sicher dazu.Was ich von HUV oder HRA nicht wirklich behaupten würde.
Bei sicherheitsrelevanten Teilen lege ich schon wert darauf,daß sie eine Abnahme haben.Die von Peter erwähnte versicherungstechnische Relevanz ist auch nicht zu vernachlässigen.
 

Ralle1

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Ja das ist mir doch alles klar, und war ja auch mehr global gemeint. Keiner von uns wird hier was minderwertiges kaufen. Aber ich hatte z.b. für die Srad Stahlflex von Spiegler dran, die aber ohne ABE waren. Deswegen waren sie ja nicht schlechter oder ? Und ne tolle Huv mit ABE hättest Du für die Srad nie bekommen, denn die schicken waren meist aus Frankreich.
Aber das wird zu sehr oT ;)
 
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