erlöschen der Betriebserlaubnis Gerichtsurteil

SupaCorsa

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hallo,

hab´ gestern das schreiben vom amtsgericht bekommen!

zitat: das Gericht beabsichtigt - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft - das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 47 II OWiG auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Ihre außergerichtlichen Kosten hätten Sie in diesem Falle allerdings selbst zu tragen. zitat ende

puh, die 3 Punkte habe ich wieder weniger - die 100 euro wären mir in dem fall noch recht egal gewesen - da ich rechtschutz habe, bezahlt der andere kram die versicherung.

ich kann von glück sagen, dass die bei der zweiten kontrolle eine db-messung gemacht haben - sebring twister sei dank...
 

Toni1

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Herzlichen Glückwunsch, manchmal lohnt sich doch ein Einspruch :D
 

SupaCorsa

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Danke Toni,

wenn es nicht eindeutig ist, dann würde ich es auf jeden Fall anfechten.

Ist halt immer die Sache, wie lange die Versicherung das mit macht.

Gruß
michael
 

Zombie1

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Squornshöllisch Zeta
hallo zusammen,

früher (vor 1994 ??) war es so, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen war wenn man z.B. ein Teil ohne Betriebserlaubnis montiert, also z.B. einen anderen Lenker ans Mofa geschraubt hatte.

Das hat aber zur Kriminalisierung von Leuten geführt, die nur einen anderen Lenker oder sonst. Kleinkram angebaut haben. Das war dann "Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis" und hatte unter anderem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Hier hat der Gesetzgeber reagiert und die StVZO dahingehend geändert, daß nur noch eine Änderung der Abgas- und Geräuschemissionen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu Folge hat.

Beispiele für solche Änderungen sind:
Auspuffanlage (Krümmer, Schalldämpfer)
Vergaser
Vergaserbedüsung
Übersetzung (Primär- und Sekundär-)
Leistungsänderungen
Luftfilter (=Ansauggeräuschdämpfung)

In der seit dem 1.1.1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 Abs. 2 StVZO n. F. nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Wer mehr wissen will kann sich hier schlau machen:
 
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