heute war ein tag, den ich so schnell nicht vergessen werde.
mütter und muttertag sag ich nur. war life dabei, wie einer bekannte nach einem unfall an ort und stelle die fahrerlaubnis entzogen wurde :shock:
das geht so schnell, da hilft auch keine anwaltshotline.
da hab ich mal nicht schlecht gestaunt. jetzt hab ich nur eine frage an die profis im forum (z.b. goli).
wenn ihr nach verurteilung nach §69 (auf den haben sich die cops ständig berufen), die fahrerlaubnis endgültig entzogen wurde und evtl. eine einhergehende sperre verordnet wird, ist er dann ganz weg und muss neu gemacht werden oder gibt es den nach der sperre zurück?!?
die freundin meiner frau (alleinerziehende mom die auf ihren führerschein angewiesen ist) ist am boden zerstört! der witz: sie hat zwar an dem vu nach meiner ansicht schuld (wollte zum überholen ansetzen und ein entgegenkommender ist vor schreck in den graben gefahren / kein personen, nur materialschaden) aber das überholen war nur im ansatz und nicht vollendet und sie hat auch wieder hinter das fahrzeug gezogen - kein schaden an ihrem fahrzeug. also fraglich, ob der gegenverkehr nicht falsch/überreagiert hat. der kerl war zwar ganz nett, faselte aber ständig von einem frontalcrash, den er mal in vergangen tagen hatte, und daher weicht er lieber aus... komisch das ganze... egal
fakt: ist die pappe jetzt ganz weg (wird also auch nicht mehr zurückgegeben) oder bekommt sie diese nach einer z.b. sperre zurück oder wenn die staatsanwaltschaft entscheidet, dass es gar kein entzug gibt, sofort wieder??? bin da nicht ganz sicher, wollte sie aber auch nicht schocken
im übrigen waren die cops nicht verhandlungsbereit. die pappe war so schnell weg, da konnte keiner mehr was sagen. selbst der unfallgegner hat für sie ein gutes wort eingelegt - ohne erfolg
mütter und muttertag sag ich nur. war life dabei, wie einer bekannte nach einem unfall an ort und stelle die fahrerlaubnis entzogen wurde :shock:
das geht so schnell, da hilft auch keine anwaltshotline.
da hab ich mal nicht schlecht gestaunt. jetzt hab ich nur eine frage an die profis im forum (z.b. goli).
wenn ihr nach verurteilung nach §69 (auf den haben sich die cops ständig berufen), die fahrerlaubnis endgültig entzogen wurde und evtl. eine einhergehende sperre verordnet wird, ist er dann ganz weg und muss neu gemacht werden oder gibt es den nach der sperre zurück?!?
die freundin meiner frau (alleinerziehende mom die auf ihren führerschein angewiesen ist) ist am boden zerstört! der witz: sie hat zwar an dem vu nach meiner ansicht schuld (wollte zum überholen ansetzen und ein entgegenkommender ist vor schreck in den graben gefahren / kein personen, nur materialschaden) aber das überholen war nur im ansatz und nicht vollendet und sie hat auch wieder hinter das fahrzeug gezogen - kein schaden an ihrem fahrzeug. also fraglich, ob der gegenverkehr nicht falsch/überreagiert hat. der kerl war zwar ganz nett, faselte aber ständig von einem frontalcrash, den er mal in vergangen tagen hatte, und daher weicht er lieber aus... komisch das ganze... egal
fakt: ist die pappe jetzt ganz weg (wird also auch nicht mehr zurückgegeben) oder bekommt sie diese nach einer z.b. sperre zurück oder wenn die staatsanwaltschaft entscheidet, dass es gar kein entzug gibt, sofort wieder??? bin da nicht ganz sicher, wollte sie aber auch nicht schocken
im übrigen waren die cops nicht verhandlungsbereit. die pappe war so schnell weg, da konnte keiner mehr was sagen. selbst der unfallgegner hat für sie ein gutes wort eingelegt - ohne erfolg