Entziehung der Fahrerlaubnis

look4free

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heute war ein tag, den ich so schnell nicht vergessen werde.

mütter und muttertag sag ich nur. war life dabei, wie einer bekannte nach einem unfall an ort und stelle die fahrerlaubnis entzogen wurde :shock:

das geht so schnell, da hilft auch keine anwaltshotline.

da hab ich mal nicht schlecht gestaunt. jetzt hab ich nur eine frage an die profis im forum (z.b. goli).

wenn ihr nach verurteilung nach §69 (auf den haben sich die cops ständig berufen), die fahrerlaubnis endgültig entzogen wurde und evtl. eine einhergehende sperre verordnet wird, ist er dann ganz weg und muss neu gemacht werden oder gibt es den nach der sperre zurück?!?

die freundin meiner frau (alleinerziehende mom die auf ihren führerschein angewiesen ist) ist am boden zerstört! der witz: sie hat zwar an dem vu nach meiner ansicht schuld (wollte zum überholen ansetzen und ein entgegenkommender ist vor schreck in den graben gefahren / kein personen, nur materialschaden) aber das überholen war nur im ansatz und nicht vollendet und sie hat auch wieder hinter das fahrzeug gezogen - kein schaden an ihrem fahrzeug. also fraglich, ob der gegenverkehr nicht falsch/überreagiert hat. der kerl war zwar ganz nett, faselte aber ständig von einem frontalcrash, den er mal in vergangen tagen hatte, und daher weicht er lieber aus... komisch das ganze... egal

fakt: ist die pappe jetzt ganz weg (wird also auch nicht mehr zurückgegeben) oder bekommt sie diese nach einer z.b. sperre zurück oder wenn die staatsanwaltschaft entscheidet, dass es gar kein entzug gibt, sofort wieder??? bin da nicht ganz sicher, wollte sie aber auch nicht schocken ;)

im übrigen waren die cops nicht verhandlungsbereit. die pappe war so schnell weg, da konnte keiner mehr was sagen. selbst der unfallgegner hat für sie ein gutes wort eingelegt - ohne erfolg :(
 

nachtangst

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Hallöchen.

Mal grundsätzlich zum Verständnis: Deiner Bekannten wurde nicht schon einmal die Fahrerlaubnis nach §69 StGB entzogen (dann hätte sie nämlich gar keinen Lappen mehr haben dürfen), sondern darauf haben sich die Cops bezogen bei der Wegnahme?

Gehe mal davon aus, dass Deiner Bekannten eine Straßenverkehrsgefährdung, §315c StGB, vorgeworfen wird. Kannst ja mal nachlesen. Aus Deiner Schilderung geht nicht klar hervor, wie die Unfallstelle genau ausgesehen hat. Wie hoch ist denn der Fremdschaden am anderen Auto? Alkohol war aber nicht im Spiel? Hat Sie sich bei den Cops zum Unfallhergang geäussert? Warum wollte Sie überholen?

Normalerweise müsste es nun so laufen, dass die Cops eine Führerscheinvorausmeldung an die StA schreiben. Gehe mal davon aus, dass die Bekannte Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt hat, das langt mündlich. Dann muss ein Richter innerhalb von drei Tagen entscheiden, ob die Fahrerlaubnis bis zum Urteil wieder ausgehändigt wird, oder weiterhin vorläufig in Verwahrung bleibt bis zum Urteil.

Würde mich interessieren, wie das Ganze ausgeht.

Gruß Marcus
 

look4free

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sie hat laut eigener aussage keine punkte und sie war bis zum unfall im besitz einer gültigen fahrerlaubnis.

sie hat die schuld gestanden (war ja nichts großes) und eingeräumt, den entgegenkommenden zu spät gesehen zu haben. das der dann in den graben gefahren ist, war ihrer meinung zu vermeiden, aber nun gut. zitat von ihr: "wenn er das macht"

die cops hatten den ausweis/fahrzeugpapiere/führerschein schon einmal im bus und wieder an sie ausgehändigt, sind dann aber nach 10min. wieder auf uns zu gekommen. wir waren so blöd/nett und wollten warten, bis der abschlepper den "armen kerl" an den haken genommen hat.

zitat cop:"wir bräuchten ihren führerschein noch einmal"

da war mir klar, jetzt blüht ärger. warum? wieso? gefährlicher eingriff in den straßenverkehr. überholen an unübersichtlicher stelle mit unfallfolge. hier ist die strecke nicht gerade, sondern macht einen leichten knick.
zitat cop: "wir ziehen den dann mal jetzt ein"...
ich: "hier besteht aber weder überholverbot, noch wurde ein geschwindigkeitsübertretung begangen - auch hat sie ihn nicht abgedrängt, sonder er hat 'freiwillig' sein auto im graben versenkt? könnte das nicht später beanstandet werden? ggf. punkte/strafe/fahrverbot kann ja dann ausgesprochen werden."

zitat cop: "nein - die darf nicht mehr fahren!"

alle erst ruhig. dann nach ein paar minuten helle aufregung. wer fährt jetzt ihr intaktes auto heim? zitat: "ihr problem, hier kann er nicht stehen bleiben"...

so nett sind die cops, dessen kollege erst letzte woche bei akte07 im fadenkreuz der presse stand - denke die einen oder andere wissen, um was es ging... egal - die wollten es wohl richtig machen :(
 

nachtangst

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Naja, du weißt ja net, ob die Polizisten in den 10 min nicht mit nem StA telefoniert haben und sich somit die Anordnung zur Einzeihung geholt haben.

Rechtlich jedoch i.O. das so zu machen. Bei nem 315c kann man die Fahrerlaubnis schonmal einziehen. Kommt immer auf die Umstände an (Unfallörtlichkeit, Hergang, Fremdschaden). Trotzdem ist der Führerschein ja noch nicht endgültig weg. Das muss jetzt ein Richter bzw. ein StA entscheiden.

Am Besten nen Anwalt einschalten. Falls keine Rechtschutzversicherung, gibts bei den meisten Amtsgerichten ne kostenlose Rechtsberatung bzw. Prozesskostenhilfe kann man auch beantragen.

In diesem Sinne, möge für deine Bekannte alles gut ausgehen

Marcus
 

UBO

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im normalfall ziehen die cops nur den führerschein, sprich das papier ein.
dieses wir dann an die sta mit dem unfallvorgang weitergeleitet. die sta entscheidet dann, ob eine entziehung der fahrerlaubnis erfolgt. wenn ja, wird éin gericht weiter entscheiden (höhe der geldbusse, dauer des entzugs der fahrerlaubnis (FE)). ist der entzug länger als ein jahr, muss der führerschein neu gemacht werden, wenns weinger als 1 jahr ist, gibts den éingezogenen führerschein wieder. so ist mein bescheidenern wissensstand von vor 10 jahren.
 

NoMaD1

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Unter wiedermal hört es sich nach dem ganz normalen Wahnsinn an den die grünen so machen... unter aller Sau, mal wieder!

Viel Glück deiner Bekannten
 

Dantina

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Alleinerziehend? Auf den Führerschein angewiesen? Nachweise zusammen tragen und schnellstens dem StA zukommen lassen.
Hat bei mir geholfen ;)
 

gummi1

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Ich Sage nur die Nasenpöbel ,
daheim nichts zu melden ,
aber andere Schikanieren !
 

look4free

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na na - nicht wieder gleich vorverurteilen. ich war nicht life beim unfall dabei, sondern wir (ihr freund/kumpel von mir) wurden dort hin gerufen (da standen nur noch die fahrzeuge auf der landstrasse oder lagen halt im graben), weil wir eh in der nähe waren... und ich bin mir nicht sicher, ob es nicht ganz haar scharf an einer katastrophe vorbeigeschrappt ist. wenn sie mit dem kleinlaster zusammengestoßen wäre - mit einem kleinen lupo, nicht auszudenken :shock:

und andersherum nicht auszudenken, wenn im gegenverkehr kein kleinlaster, sonder ein schnelles motorrad gewesen wäre - selbst ein schlenker mit dem bike und dann in den tiefen graben, dass hätte mehr wie nur materialschaden gegeben.

heute war vorladung zur polizei (aufs revier). sie hat durch anwalt danken ablehnen lassen. und ihre vor ort gemachte aussage wurde durch den anwalt entkräftet (mandantin stand unter schock, wurde nicht auf ihre rechte aufmerksam gemacht, nicht belastendes sagen zu müssen usw.)... wir sind gespannt. vor ort widerspruch eingelegt hatten wir und jetzt muss der sta bis mittwoch entscheiden, ob es beim entzug bleibt oder es die pappe erstmal zurück gibt... um punkte kommt sie sicher nicht herum und die strafe wird auch recht empfindlich – aber um es noch mal zu sagen: hier hatten alle mehr als glück!

lassen wir uns mal überraschen. wir sind alle gespannt... :roll:

ach und es stimmt wirklich. ist die pappe erstmal rechtskräftig entzogen, muss man ihn neu machen. mit sperre sogar erst danach. es gibt auch noch das fahrverbot und dem kann man durch erhöhte geldbusse und punkteabbauseminare entgegenwirken… einem entzug nicht :(
 

look4free

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und er ist weg, und sie war wieder allein allein :(

jetzt muss nur noch entschieden werden, wie lange die sperrfrist ist. imo gehen alle von 6monaten aus :shock:

interessant ist, was danach wird. laut inet und einem fahrschullehrer (auch den cops) muss er dann neu gemacht werden. alle vorhandenen punkte in flens werden gelöscht und man (in dem fall frau) fängt neu an.

wieder andere sagen, dass man ihn nur beantragen muss, und man bekommt ihn dann zurückgeschickt. halte ich für eine vage theorie - wäre aber schön für sie ;)
 

Katja-Fan

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look4free schrieb:
und er ist weg, und sie war wieder allein allein :(

irgendwie muß dann aber irgendwas in der Sachverhaltsschilderung hier, hmm sagen wir mal, etwas ungenau formuliert worden sein. Nach lesen des Sachverhaltes habe ich schon die Beschlagnahme nicht wirklich verstanden, das die auch noch bestätigt wurde wundert mich noch mehr.

Meine Freundin hatte eine sehr ähnlichen VKU, nur das bei ihr beide Autos im Feld standen. Bei ihr wurde es dann nach 2 Tagen sogar noch VKU mit Personenschaden weil die Beifahrerin des Unfallgegners ein Ziehen in der Halsgegend bekam. Bis auf die Frage ob sie einen Führerschein besitzt stand da weder Beschlagnahme vor Ort oder überhaupt Entziehung im Raum. Ach ja, rausgekommen sind dann am Ende übrigens 2 Monate Fahrverbot und 600 (oder 700) Euro (und nein, es war nicht in der Nähe meiner Dienststelle sondern hunderte Kilometer weg ;) )

look4free schrieb:
jetzt muss nur noch entschieden werden, wie lange die sperrfrist ist. imo gehen alle von 6monaten aus :shock:

Ja, weniger geht auch nicht, allerdings wird die Zeit seit Beschlagnahme eingerechnet. Kann dann zwar noch verkürzt werden, aber bei kurzen Sperren steht da Aufwand und Nutzen in keinem Verhältniss

look4free schrieb:
interessant ist, was danach wird. laut inet und einem fahrschullehrer (auch den cops) muss er dann neu gemacht werden. alle vorhandenen punkte in flens werden gelöscht und man (in dem fall frau) fängt neu an.

wieder andere sagen, dass man ihn nur beantragen muss, und man bekommt ihn dann zurückgeschickt. halte ich für eine vage theorie - wäre aber schön für sie ;)

das ist so eine Sache:

- nach den Buchstaben der Gesetze und Verordnungen ist es so das es eine neue Fahrprüfung bräuchte

- im Normalfall kann man aber davon ausgehen, das es bis zu einer Sperrfrist von 2 Jahren diese nicht braucht (wenn die Führerscheinbehörde nicht davon ausgehen muß das man in der Zeit das Führen der Kraftfahrzeuge "verlernt" hat oder unterstellt wird das es da schon von Beginn an gravierende Defizite gab), über 2 Jahre Sperre braucht man dann tatsächlich theoretische und praktische Prüfung, sprich ne komplette Neuausbildung

- ihren alten Führerschein sieht sie nicht wieder, sie bekommt einen neuen, weil sie ja auch ein neues Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis "hat"

- ja, das Punktekonto wird gelehrt durch solche Aktionen, allerdings muß man Aufpassen mit der Höhe des Urteils, sonst tauscht man die Punkte mit einem Eintrag im Führungszeugnis (alles was über 90 Tagessätze geht wird dort eingetragen), das hätte dann einen bitteren Beigeschmack
 
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