BT012SS schrieb:Die original Distanzbuchse mußt du natürlich noch montieren, die ist halt jetzt lose da du keine Simmeringe vor den Radlagern hast.
Korrekt.renhag schrieb:Dann aber so wie auf dem ersten Bild richtig? Sprich das die breitere Seite zum Gabelfuß ist und die schmale Seite zum Radlager.
Black Angel schrieb:Und seit 2013 ist das nicht mehr rechtens. Eu gesetzt.
renhag schrieb:Was ist nicht mehr rechtens? Die Felgen eingetragen zu bekommen?
Black Angel schrieb:Ich gucke mir das die Tage nochmal genau an und werde hier berichten.
gsxr1000k5lkm schrieb:BÜROKRATIE-IRRSINN :skeptischer
Totto schrieb:Tja wenn es leicht verständlich wäre dann bräuchten wir ja keine Beamten, Rechtsanwälte usw. = Massenarbeitslosigkeit und Steuergelderüberschuß. Nachher muß gar keiner mehr arbeiten gehen. Geht doch nicht!
Black Angel schrieb:Nein . Laut gesetzt darf nix mehr eingetragen werden auf Grund eines festigkeits Gutachten. Früher war die Grauzone das der Hersteller eine einzige abe hatte. Das gibbet nicht mehr . Ich gucke mir das die Tage nochmal genau an und werde hier berichten.
Straßeneinsatz erlaubt?
Ein heikles Thema ist die Zulassung. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az. 10 S 1857/09) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nur dann, wenn eine Gefährdungserwartung von der Änderung ausgeht. Faktisch müssen also die von Herstellern für öffentliche Straßen konzipierten Räder ohne eine Prüfung für den Straßenverkehr zugelassen werden. Bedingung: Die Räder müssen die gleichen Dimensionen aufweisen wie die Serienteile. Leider hat sich das noch nicht bei allen Prüfern der zuständigen Organisationen (TÜV, Dekra, GTÜ) herumgesprochen, Ärger ist also nicht ausgeschlossen. Auf Nummer sicher geht, wer vom Hersteller eine ABE erhält. Nötig ist sie aber zumindest theoretisch nicht.
Lutze66 schrieb:Straßeneinsatz erlaubt?
Ein heikles Thema ist die Zulassung. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az. 10 S 1857/09) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nur dann, wenn eine Gefährdungserwartung von der Änderung ausgeht. Faktisch müssen also die von Herstellern für öffentliche Straßen konzipierten Räder ohne eine Prüfung für den Straßenverkehr zugelassen werden. Bedingung: Die Räder müssen die gleichen Dimensionen aufweisen wie die Serienteile. Leider hat sich das noch nicht bei allen Prüfern der zuständigen Organisationen (TÜV, Dekra, GTÜ) herumgesprochen, Ärger ist also nicht ausgeschlossen. Auf Nummer sicher geht, wer vom Hersteller eine ABE erhält. Nötig ist sie aber zumindest theoretisch nicht.
stammt von hier:
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