Eintragung mit ABE gibt Probleme????

GSR69

Bekannter User
Reaktionen
6
Punkte
38
Alter
55
Ort
Norddeutschland
Bike
KTM 790 Duke
TyroneBiggums schrieb:
Als ich diese Woche zum TÜV war, hat die ABE für meinen LSL Lenker nicht gereicht.
Es wurde ein Gutachten erstellt und ich musste es umschreiben lassen.
30Euro weiniger in der Kasse :sad:

....bist du dir sicher das es nicht nur ein Teilegutachten war.... :thinking: Bin nämlich früher (ganze 2 Jahre) auch immer nur mit Teilegutachten rumgefahren und dachte immer das wär ne ABE. Hatte mir den Wisch nie angeschaut und hatte mich auf meinen Händler verlassen. Der sagte mir immer "...ist alles OK...." :rolleyes:
Aber dank unseres Forums habe ich schon sooo viel dazu gelernt :thumbup: :bravo:
 

TyroneBiggums

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Alter
36
Ort
Magdeburg
Bike
gsr_600
GSR69 schrieb:
TyroneBiggums schrieb:
Als ich diese Woche zum TÜV war, hat die ABE für meinen LSL Lenker nicht gereicht.
Es wurde ein Gutachten erstellt und ich musste es umschreiben lassen.
30Euro weiniger in der Kasse :sad:

....bist du dir sicher das es nicht nur ein Teilegutachten war.... :thinking: Bin nämlich früher (ganze 2 Jahre) auch immer nur mit Teilegutachten rumgefahren und dachte immer das wär ne ABE. Hatte mir den Wisch nie angeschaut und hatte mich auf meinen Händler verlassen. Der sagte mir immer "...ist alles OK...." :rolleyes:
Aber dank unseres Forums habe ich schon sooo viel dazu gelernt :thumbup: :bravo:


Ist eine ABE. Bei diesen Punkt ist der Prüfer hängen geblieben.

Die Verwendung der unter Pkt. 1 beschriebenen Umrüstung ist an den in Anlage 3
aufgeführten Fahrzeugtypen mit Zulassung gem. § 21 StVZO, welche bzgl. der
Umrüstung baugleich mit entsprechend unter Pkt. 2 genannten Fahrzeugtypen sind,
möglich.
Die Zulässigkeit der Verwendung für diese Fahrzeugtypen (welche im Verwendungs-
bereich in der Spalte „ABE/EG-BE“ durch die Angabe „ - “ gekennzeichnet sind) muß
unverzüglich im Rahmen einer Änder
ungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle
oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
geprüft und bestätigt werden.
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
Fahrzeugpapiere
 
G

Gelöschtes Mitglied 1545

Guest
Dann hat der in dem Fall eben nur für dein Motorrad keine ABE gehabt - wenn die in der ABE aufgeführten Auflagen erfüllt sind ist keine Eintragung erforderlich. Wie weiter oben schon erwähnt " Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden, können aber ebenfalls bei vorhandener und sichtbarer KBA-Nummer und vorliegender ABE mit aufgelistetem Fahrzeug >ohne< vorherige Besichtigung durch den Prüfer eingetragen werden.

In deinem Fall haben die Papier gespart und durch das ausgrenzen des Motorrads stellt der Wisch eben nur ein Teilegutachten dar... aber normal kauft man sich ja auch keine LSL Teile, außer vieleicht in wenigen Fällen Sturzpads :hush:
 
Oben