Eintragung mit ABE gibt Probleme????

GSR69

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KTM 790 Duke
Moin Gemeinde,

habe heute folgendes Problem gehabt:

Habe mir ja meinen LSL A00 Lenker mit Teilegutachten vom TÜV abnehmen lassen und wollte heute damit zum eintragen in den Schein zur Zulassungsstelle. Habe dann gleich noch meine ABE von den V-Trec Hebeln mitgenommen damit das ein Abwaschist....Jetzt haben die mir auf der Zulassungsstelle gesagt, dass sie von ner ABE nichts eintragen dürfen.... :thinking: :shock: Bräuchte darüber auch ne TÜV-Bestätigung worauf hin ich sagte, dass ja alles mit der ABE für meinen in der Liste/ABE aufgeführten Motorrad getestet wurde :rolleyes: ...oder liege ich da FALSCH :dontknow:

Ich war auf jeden Fall recht ungehalten und sauer und habe dann den ganzen Kladeradatsch wieder mit genommen.......

Gruß
Olli :wink:
 

sunc93

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gsr_600
Ja muss der TÜV machen
Die auf der Zulassungsstelle haben nicht die Kompetenz bzw. Dürfen sie nicht haben um zu prüfen ob mit der abe alles passt und so...
Wollte meinen Auspuff eintragen ... Ging nicht
Hätte erst zum TÜV gemusst
 

toxomega

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Du hättest wo du den Lenker abnehmen lassen hast einfach die ABE auch mit hingeben müssen, hätst auch nicht mehr bezahlt! Dann hätte der Tüv das mit auf das Protokoll geschrieben und dann hätst die Z Stelle auch mit eingetragen!!
 

SKL

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Jupps, das ist so. Wenn du die ABE nicht mitführen willst, musst du zum TÜV und eine Einzelabnahme machen. Da ja eine ABE vorliegt, wird das definitiv kein Problem sein. Die Einzelabnahme kann dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bau doch einfach irgendwo ein Fach an hinten unter der Sitzbank z.B. wo die ganzen Dokumente reinpassen, dann musst du nix eintragen lassen :rofl:
 

GSR69

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Danke für die Info Jungs :thumbup:
...da müsste ich mich ja fast entschuldigen bei der Zulassungsstelle.... :whistle: ...aber nur fast.... :D

Könnte mir in den Hintern beissen, dass ich das nicht mit habe eintragen lassen.....aber für was gibts dann ne ABE :dontknow: wenn ich trotzdem ne Einzelabnahme machen lassen muss... :autsch:
 

brettfahrer

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gsr_600
brauchst ja nur mitnehmen den wisch. eintragen kostet nur und wen intressierts. vor allem bau die scheiss wieder runter dann haste alles im schein stehn und musst es ggf. wieder austragen lassen.

mich hat jedenfalls noch keine alte sau nach den abe`s gefragt.

hab sie zwar dabei (im täschchen der warnweste) aber ausser der Tüv mensch wollte die noch keiner sehn. bullen haben ja auch kein plan, sind ja nur beamte wie in der zulassungstelle :D
 

Magic

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brettfahrer schrieb:
brauchst ja nur mitnehmen den wisch. eintragen kostet nur und wen intressierts. vor allem bau die scheiss wieder runter dann haste alles im schein stehn und musst es ggf. wieder austragen lassen.
.. lt. Gesetz reicht eine sichtbare e- oder KBA-nr, eigtl. brauchste gar nix bei haben..
Wobei ne dicke Sammlung irgend welcher Papiere mit Stempel meist besser kommen,
man kann ja auch x an den Falschen kommen..
(Kopier dir deine ABE`s/Gutachten/den FS & Fhzg-Schein usw., schweiß se in ne Plastikfolie ein,
kleb se unter die Sitzbank & bei Bedarf haste (hoffl.) alles.. :dontknow:

Aber so wie Makus sagt, wenn de Pech hast mußte (bei Abbau) die Teile auch wieder
austragen laßen..
Bei mir war nach dem Eintrag der Rizoma Anlage z.B. nur noch ein "Solofahrzeug/Einsitzer"
vermerkt, den Sozius wieder eingetragen zu bekommen, viiiiel Spaß.. :autsch:

brettfahrer schrieb:
mich hat jedenfalls noch keine alte sau nach den abe`s gefragt.
.. mir geht`s genauso.. :D
Gruß Doc M. .. :wink:
 

GSR69

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....mich hat auch noch nie jemand danach gefragt....wollte jetzt aber für die "große" Tour alles eintragen lassen....aber jetzt schweiß ich die Teile ein und mach sie unter die Abdeckung....
Sch...ß Behörden... :fuck: ;) ....kosten nur Geld und kommt eh nicht gescheites bei raus.... :hush: :whistle:
 
G

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Guest
Mensch sei doch nett sooo akro :fuck: :rofl:
 

Corner

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gsr_600
Reicht auch erstmal ne Kopie,
zur "Not" musst halt dann mitm original auf die Dienststelle ;)
Kommt halt immer auf den Beamten an, den du vor der Nase hast :wink: :D

EDIT: Führerschein im Original, aber bei den meisten wird es eh schon die Plastikkarte sein und die passt ja inn Gelbeutel.
 

Marmeladengsr

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Warum hast du das überhaupt eintragen lassen wollen? Kostet doch nur Geld und geht doch auch wenn du den TÜV bericht über die Abnahme dabei hast auch?
Ich habe mir nen Gefrierbeutel mit Zipper genommen und da sind alle papiere drinne und der liegt bei ner Tour immer unter der Sitzbank.
 

GSR69

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KTM 790 Duke
...wollte halt nichts an Papieren unter der Sitzbank....aber wenn es so sein soll....es gibt schlimmeres... ;)
 

SKL

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Jo bei meiner GSR damals war das Dokumentenfach unter der Sitzbank prall mit ABEs und diversen Begleitdokumenten gefüllt. Da hätte kein Dackelhaar mehr reingepasst :D
 
G

Gelöschtes Mitglied 1545

Guest
GSR69 schrieb:
Könnte mir in den Hintern beissen, dass ich das nicht mit habe eintragen lassen.....aber für was gibts dann ne ABE :dontknow: wenn ich trotzdem ne Einzelabnahme machen lassen muss... :autsch:

Obacht, eine Eintragung eines Teils mit Fahrzeugbezogenem Teilegutachten ist keine Einzelabnahme sondern nur eine simple Abnahme.
Durch das Teilegutachten bestätigt der Hersteller des Teils das es für das Motorrad geeignet ist, der TÜV muss nur noch den fachgerechten Anbau überprüfen, auch wenn der Prüfer hiervon keinen Schimmer hat darf er das machen - die Kosten sind in der Regel, Regelsätze (blöder Satz irgendwie :thinking: ).
Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden, können aber ebenfalls bei vorhandener und sichtbarer KBA-Nummer und vorliegender ABE mit aufgelistetem Fahrzeug >ohne< vorherige Besichtigung durch den Prüfer eingetragen werden.

Bei der Einzelabnahme handelt es sich um eine Abnahme von nicht für das Fahrzeug geprüften Teilen oder Sonderumbauten wo der TÜV Mensch bestätigen muss dass der An-/Umbau an dem Motorrad möglich ist und keine Gefährdung für den Fahrer/Verkehr dadurch ausgehen kann - der Umbau muss seit ein paar Jahren schriftlich (Materialgutachten > immer noch möglich bei bestätigter, laufender Qualitätssicherung, Zertifikate, Zulassung auf vergleichbaren Fahrzeugen, oder, oder...) und bildtechnisch durch den Prüfer dokumentiert werden - diese Dokumente werden dann in der Hauptzentrale nochmals überprüft und nach bestandener Überprüfung archiviert. Dies dürfen nur darauf geschulte Prüfer mit entsprechendem Titel.
Man erhält vom TÜV direkt dann wie bei Teilegutachten auch die Dokumente zur Vorlage bei der Zulassung. Seit neuestem behält sich die Hauptzentrale vor bei Extremumbauten den Fall nochmals zu prüfen (Stichwort: Gefälligkeitsgutachten) und bei Unklarheiten die Zulassung vorerst zu sperren und erst nach Abschluss aller Nachprüfungen frei zu geben.
Was im Endprinzip heißt, das man den kompetentesten Prüfer im ganzen weiten Umfeld hat und auch alles absolut vorschriftsmäßig und perfekt verbaut ist aber trotzdem Probleme kriegen kann wenn ein Sesselfurzer mal mit dem falschen Bein aufgestanden ist... Big Brother is watching you :rolleyes:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1545

Guest
SKL schrieb:
Jo bei meiner GSR damals war das Dokumentenfach unter der Sitzbank prall mit ABEs und diversen Begleitdokumenten gefüllt. Da hätte kein Dackelhaar mehr reingepasst :D


Ganz vergessen, auch hier gibt es mittlerweile Probleme bzw. kann es geben!

Da die letzten Jahre immer mehr Teile ABE besitzen (eigentlich positiv für Motorradfahrer) und damit nicht geprüft werden müssten gehen immer mehr Firmen, bzw. viel mehr die Gutachter welche die ABE´s ausstellen dahin und setzen Vermerke wie "bei ansonsten serienmßigen Fahrzeugen", oder "bei Fahrzeugen gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 2" etc.
Jetzt kommt das negative: Wird noch ein weiteres Teil geändert, auch wenn es sogar vieleicht eine ABE besitzt, so befindet sich das Fahrzeug nicht mehr im serienmäßigen Zustand - auch eine Eintragung von nur einem Teil würde hier nicht weiterhelfen da in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 keine Nachträge vorgenommen werden.
Heißt also im Endprinzip das man für die einzelnen Teile ABE hat, diese aber bei gleichzeitiger Verwendung trotzdem eingetragen werden müssten. Das ganze ist momentan noch mehr oder weniger eine Grauzone, aber wenn solche Ergänzungen irgendwo in der ABE vermerkt sind hätte man durchaus Handhabe gegen den Fahrer. Wahnsinn, oder? :D
 

bull69

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:autsch: :fuck:
Ohh man, unser Bürokraten Deutschland. Für jede Regel gibt's ne Regel.

Oder so. :hallo1: TÜVer :>
Paragraph 1: Ich hab immer Recht.
Paragraph 2: Die anderen haben nie recht.
Paragraph 3: Sollten die anderen doch mal recht haben, dann siehe Paragraph 1. :baetsch: :rofl:

Auf gut deutsch. Eigentlich sind wir immer die in Hintern gekniffenen. :sick:
 
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