drängeln lohnt nicht mehr > thema um gemüter zu erhitzen

gizmo

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@ goliath .. na dann Mahlzeit , RIDDICK gibt Dir sicher noch von DANTINA ´s Cola ab.
ich hab heute Chinesisch bevorzugt.. ich glaub MARIUS auch :lol: hiermit zurück zum Thema 8) ;) ..

Wenn mich , wie bei Hinfahrt Südtirol Tour , ein Autofahrer bei weit über 200km/h ausbremst ( Autobahn ohne KM Begrenzung ),
weil dieser ohne ersichtlichen Grund von der rechten auf die linken Spur wechselt.
Dann find ich ist rechts vorbeifahren besser ist als ihm hintenrein.

gruß gizmo
 

pizbuin

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Aber das wäre dann ja die Verhinderung eines Unfalls durch nach rechts ausweichen bzw. vorbeifahren? Oder wäre das trotzdem rechts ueberholen....? Ist die Verhinderung eines Unfalls mittels Regelverletzung erlaubt?

Die Grenzen sind wahrscheinlich fliessend und nicht eindeutig definiert...und wenn Du theoretisch hinten drauf fahren würdest, dann bist Du eh Schuld, so vermute ich. Und es würde heissen, Du hättest den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Dann kommt noch die Ueberschreitung der Richtgeschwindigkeit (130 km/h) dazu, womit Du sowieso midestens eine Teilschuld bekommst....

Eigentlich hast Du in diesem Fall keine Chance es richtig zu machen. Aber schliesslich hast Du ja Sekundenbruchteile Zeit eine Weise Entscheidung zu treffen....
 

gizmo

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@ pizbuin.. in diesem Fall gab es keine 130km/h Begrenzung !
Ich würd es auch so sehn, das ich versucht habe einen Unfall zu verhindern und bin deshalb nach rechts gefahren.
 

pizbuin

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Ja, ich würde das auch so sehen, allerdings ist hier ggf. die Meinung des Richters massgeblicher als meine Meinung. Auf deutschen Autobahnen gibt es aber immer eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die gilt auch da wo keine Beschränkung steht. Und wenn Du schneller bist als die 130 km/h dann kann Dir leicht eine Teilschuld untergemogelt werden.
 

gizmo

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@ pibuin.. ist Richtgeschwindigkeit nicht die empfohlene Geschwindigkeit,
aber keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung ????
 
A

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Guest
pizbuin schrieb:
Aber das wäre dann ja die Verhinderung eines Unfalls durch nach rechts ausweichen bzw. vorbeifahren? Oder wäre das trotzdem rechts ueberholen....? Ist die Verhinderung eines Unfalls mittels Regelverletzung erlaubt?
....

daß ist eine verdammt gute aussage die ein anwalt bei einer vermeintlichen verhandlung wegen rechtsüberholens aussagen sollte , sofern die aktion in einer unbeschränkten geschwindikeitszone durchgeführt wird .super pizbuin (was heist das eigentlich dein name???)
so stelle ich mal die frage , wenn es unbeschränkt ist und einer gurkt mit 120-130 links scharf rüber während ein biker dann mit 250 z.b. (wollen ja nicht alle mit dem speed vergleichen den ich nutze ;) ) dann einen unfall erleidet , oder rechts ausweichen / überholen muß? ebenso falls er es grad noch links an der leitplanke vorbei schafft!!??

@ gizmo , ja die cola teile ich sofort , sofern mich dantina nicht wegen unterschlagung dran bekommt
@ goliath , in dem fall bist du jederzeit bei mir zum pepsi trinken eingeladen , auf dantinas kosten,ahhahahahahaha :p :p :p
 

Dantina

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@riddick: die MUSST Du alleine trinken....denn Du hast mir den Blitzautomat bei Dir um die Ecke verschwiegen.... :agrue:

aber nu wieder zum Topic, Jungs und Mädels :hehehehehe:
 

MadMick

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im wilden Süden bei Ulm
pizbuin schrieb:
Aber das wäre dann ja die Verhinderung eines Unfalls durch nach rechts ausweichen bzw. vorbeifahren? Oder wäre das trotzdem rechts ueberholen....? Ist die Verhinderung eines Unfalls mittels Regelverletzung erlaubt?

Also ich würde sagen, "Auf jeden Fall", und dieses Argument müßte eigentlich selbst ein Richter akzeptieren, auch wenn er Biker haßt.

Von nem Dosenfahrer kann man erwarten, dass der mit seinem ABS voll in die Eisen steigt, um ein Auffahren auf dem plötzlich auf Deinen Fahrstreifen wechselnden Pkw zu verhindern.
Da passiert nämlich nix, außer dass der vielleicht kurz Atemnot aufgrund des engerwerdenden Gurtes kriegt.

Als Biker mit 200 oder 250 Sachen mal eben so voll in die Bremse zu latschen, nur weil vor Dir einer rauszieht, könnte auch kurz das Ende sein.
Du machst Dich auf der Bahn lang, wirst evtl. von ner Leitplanke tranchiert oder vom Nachfolgenden überrolt.
Und dann hast Du erst recht nen Unfall verursacht, bei dem Du zwar die Schuld trägst, die Ursache aber ein ganz anderer gesetzt hat.

Insofern kommst Du nur Deiner Unfallverhütungspflicht nach, zu der Du ja per Gesetz sowieso verpflichtet bist. Dass Du hierbei gegen die StVO verstößt bzw. verstoßen mußt, darf in diesem Fall nicht geahndet werden.

Ist ja genauso, wenn Du mit Deiner Dose an der roten Ampel stehst und hinter Dir der Notarzt oder die FW durch muß.
Wenn´s seitlich keinen Platz gibt, wird ja auch erwartet, dass Du trotz ROT in die Kreuzung/Einmündung einfährst, um diesen Fahrzeugen freie Bahn zu schaffen.

Hier kann Dir auch keiner ne Anzeige wegen "Rotlichtfahrt" verpassen.
 
A

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Guest
@ dantina -

sorry das du geflasht wurdest , aber
1.weis ich das du gerade da vorbei rauschst?
2.weis ich daß du da vorbei rauschst und nicht 50 fährst? :)

wo wir wieder beim thema wären , blitzen weil man mal n paar kmh zu schnell war!!!!

....dantina ,....... magst mich nu nichmehr?? :cry: :oops: :roll: :idea:
 

MadMick

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im wilden Süden bei Ulm
RIDDICK schrieb:
wo wir wieder beim thema wären , blitzen weil man mal n paar kmh zu schnell war!!!!

Der war gut, Riddick,

seit dem ich die Kilo habe, und das ist erst seit ein paar Wochen, bin ich eigentlich permanent zu schnell. :D

Wenn die mich jedesmal erwischt hätten, wär ich sicher schon das 50. Mal meinen Lappen los. :oops: :oops: :oops:
 

pizbuin

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Hey, das ist ein cooler Thread, sogar mit Ergebnis....:)))

@MadMick: mit der Unfallverhütungspflicht hast Du die Argumentationskette sauber weitergeführt....:)))

Damit wären wir also für den Fall des Rechtsausweichens mit ordentlichen Argumenten bewaffnet. Zuvor muessen wir möglicherweise noch glaubhaft machen, das es sich tatsächlich um eine Notsituation handelt. Als Fahrer einer Gixxe haben wir dabei vielleicht einen schwereren Stand als bei einer BMW oder so.....also sollten wir noch ein wenig unser Image verändern in dem wir vielleicht alten Omis am Zebrastreifen ueber die Strasse helfen oder uns einfach mal ganz entspannt ueberholen lassen....:))) sowas ist ja keine Schande, anderen passiert sowas täglich und irgendwie leben die ja auch damit...:))

@gizmo: ja, die Richtgeschwindigkeit ist nur eine Empfehlung und keine Begrenzung. Das macht auch nix, wenn Du schneller unterwegs bist. Wenn allerdings was passiert, dann kann die Ueberschreitung der Höchstgeschwindigkeit schon Auswirkungen auf die Schuldfrage haben.

@RIDDICK: pizbuin ist beim rumkaspern auf ner Blümchenpflückertour, u.a. mit der heizgriffgetriebenen Fraktion entstanden (nicht die Person, nur die Idee für den Nick). Das steht quasi für die entspannte pizbuin-Tour, wo es weniger um Geschwindigkeit oder schneller oder langsamer geht, als mehr um die entspannte Freude am Fahren.....

@Dantina: Wardasokayfürdichpasstdiesertextindeinmusterodersollenwiraufbilderumsteigendielieferndieinformationensowiesovielkompakter....:))
 

gizmo

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@ Pizbuin .. kein Nick vom höchsten Arlberghügel :(

Ich denke, das im Falle des Falles die Situation von jedem Richter verschiedlich beurteilt wird.
Den in der Gesetzgebung gibt es noch sehr viele Grauzonen.
Da sind sicher viele Faktoren entscheidend solange es nur "Vermutungen" und keine handfesten Indizien gibt.

Das fängt schon an, ob der "Täter" polizeilich "bekannt" ist oder der Richter vielleicht selbst Motorrad fährt.
Gibt es Zeugen und wie glaubhaft sind diese. Wie ist das "Auftreten" vor Gericht.
Mal ehrlich, jemand der vor Gericht schon die Wände hochgeht, dem glaubt
doch kein Richter das er im Straßenverkehr locker bleibt !!!!

Letztendlich bleibt uns für die Zukunft nur die Möglichkeit sich mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung
(NEIN ich verkaufe keine :lol: )
wenigstens etwas zu schützen bzw. sich angemessen verteidigen zu können.

Da in meinem Fall keine genaue Geschwindigkeit gemessen wurde, ist es schwer nachvollziehbar, ob ich 250 oder 180 km/h gefahren bin.
Tatsache war das der BMW ohne Grund und ohne Blinker von rechts nach links zog und das mit ca 120km/h.
Und das er alleine im Auto saß und wir mit 2 Mopeds unterwegs waren.
 

MadMick

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gizmo schrieb:
Gibt es Zeugen und wie glaubhaft sind diese. Wie ist das "Auftreten" vor Gericht.
Mal ehrlich, jemand der vor Gericht schon die Wände hochgeht, dem glaubt doch kein Richter das er im Straßenverkehr locker bleibt !!!!

Letztendlich bleibt uns für die Zukunft nur die Möglichkeit sich mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung
(NEIN ich verkaufe keine :lol: )
wenigstens etwas zu schützen bzw. sich angemessen verteidigen zu können.

Hier stimme ich Gizmo in jedem Punkt zu.

Sollte es jemals zu ner Gerichtsverhandlung kommen, cool und sachlich bleiben, und versuchen glaubhaft zu erklären, wie eng selbst eine 3 spurige Autobahn bei über 200 km/h dann werden kann und dass einem ja wirklich nur Sekundenbruchteile für die "richtige" Entscheidung bleiben:

Entweder mit über 100 km/h Geschwindigkeitsüberschuß in den plötzlich Einscherenden reinzudonnern, ne Vollbremsung machen und die Gefahr eines Abfluges eingehen, oder halt "rechts überholen", wobei man dieses ja nicht vorhatte, sondern einfach aufgrund der wesentlich höheren eigenen Geschwindigkeit passiert ist.

Und ich gehe mal davon aus, wenn Ihr nicht grad eifrige Punktesammler in Flensburg seid, wird der Richter das Verfahren einstellen.

Rechtschutzversicherung ist eigentlich Pflicht und die hab ich schon seit ich motorisiert am Straßenverkehr teilnehme. Denn wenn´s wirklich mal eng wird vor Gericht, hat ein Rechtsanwalt vielleicht doch noch nen Trumph im Ärmel, der alles rausreißen kann.
 

look4free

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Vellmar
@Dantina: zu pizbuin > er will doch nur spiel'n ;) haben sie dich beim wi-treffen etwa zu sehr "belichtet"? hoffe es wird nicht zu teuer... :cry:

@pizbuin: der name hört sich für mich wie dialekt/slang/fremdsprache an. hätte gedacht, dass es für "britzebraun" steht = also schön braun gebrannt.
so kann man sich irren :)

@MadMick: es wird unterschieden, ob man rechts ausweicht oder rechts überholt (der zweite fahrspurwechsel ist da meist entscheidend). soll heißen: ich lasse mich immer bevor ich auf der mitte oder linken spur in die hemme gehe, auf die freie rechte "fallen" und schieße so mit einigem überschuss (ohne ständig in die bremse zu greifen) an den rausziehern/schleichern usw. vorbei. aber man sollte dann eine gewisse zeit auf der rechten spur bleiben und auch (laut aussage der letzten zivielstreife) nur so-und-so viel schneller sein (die sagten was von max.20km/h und das dieses verhalten im stau ja auch gang und gebe wäre)... bla bla... doof kuckt man schon, wenn plötzlich an der 4. oder 5. ampel nach der autobahn im stadtverkehr eine zivielstreife mit blinklicht auf dem dach steht, und kontrolle macht :( in der situation fallen einem immer nie die passenden ausreden ein. ABER leugnen und auf unschuldig machen, bringt meist auch nix (thema einsicht und bestrafung).

meine antwort: ja klar - sie haben recht. und in der situation mache ich das immer. war mir keiner schuld bewusst... bla bla...
auch auf einer abfahrt darf man den fließenden verkehr nicht rechts überholen. das wusste ich z.b. schon nicht, denn mir war nur klar, dass auf-und abfahrten als beschleunigungs + verzögerungsstreifen dienen. und ein gutes auto und noch besseres bike beschleunigt u. verzögert halt viel später/länger/besser :D :D :D die cops schauten sich an und haben sie fast totgelacht... es blieb bei einer münd.verwarnung, weil sie erstens keine videostreife waren, ich angeblich einsicht zeigte und in der stadt vorschriftsmäßig weitergefahren bin, wobei der zweite meinte, ich hätte gemerkt, dass sie mich verfolgten :roll: ich hatte keinen dunst und in dem fall nur glück, weil mir einfach zu warm war :lol:

so weitermachen. ist ja doch ein lustiges thema - was ihr so für ansichten habt :D
 

gizmo

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@ look4free .. Ansichten sind verschieden wie die Situationen :D

Nur bin ich mir nicht sicher, ob es gut ist hier meine "Ansichten/Ausreden/Formulierungen niederzuschreiben.
Wer weiß, wer das liest und irgendwann "gegen" mich verwendet :oops:

Auf jeden Fall braucht man eine "blühende" Phantasie, eine weitgehend punktfreie Weste und vernünftiges Auftreten 8)
Ich denke, das ist die halbe Miete und immer dran denken.
Als Gesetzeshüter wäre ich auch sauer, wenn der Verkehrssünder versucht mich für dumm zu verkaufen und entsprechend der Tagesform
(Polizisten, Richter etc sind auch nur Menschen) würde dann die Strafe ausfallen.
 
A

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MadMick schrieb:
Sollte es jemals zu ner Gerichtsverhandlung kommen, cool und sachlich bleiben, und versuchen glaubhaft zu erklären, wie eng selbst eine 3 spurige Autobahn bei über 200 km/h dann werden kann und dass einem ja wirklich nur Sekundenbruchteile für die "richtige" Entscheidung bleiben:

Entweder mit über 100 km/h Geschwindigkeitsüberschuß in den plötzlich Einscherenden reinzudonnern, ne Vollbremsung machen und die Gefahr eines Abfluges eingehen, oder halt "rechts überholen", wobei man dieses ja nicht vorhatte, sondern einfach aufgrund der wesentlich höheren eigenen Geschwindigkeit passiert ist.


das sehe ich auch so . GANZ wichtig zu beachten ist , das wenn es ja keine geschwindikeitsbegrenzung gibt , folglich sind 200+ ja regulär zulässig , kann man auch nicht wegen geschwindigkeitsüberschreitung drann genommen werden . ich würde dann eher mit nem guten anwalt den davor fahrenden (z.b. 100kmh auf linker seite) versuchen drann zu kriegen wegen behinderung des strassenverkehrs ,da er mit zu wenig geschwindigkeit links gefahren ist (dafür gibts mittel und oder rechts spuren) . selbst wenn dieser auf ner 2 spurigen autobahn mal n brummi überholen will , was ja auch ok ist , denken die nicht daran das sie , wenn sie ne blechkallesche fahren die keine power hat , das besser unterlassen sollten . BEVOR nun jemand sagt das ich blödsinn rede , bitte den text nochmal genau lesen , denn so unlogisch ist das garnicht !!!! es heist immer das ein unfall wegen überhöter geschwindigkeit kriminell ist oder unvernünftig und nur deswegen verursacht wird - aber das es wenn der vordermann mitgedacht hätte und seinen kriecherwillen nicht dem schnelleren dahinter aufgezwängt hätte , es nicht gekracht hätte , will keiner hören , das würde ja in den medien und vor unseren saubermännern der behörde nicht moralisch gut aussehen wenn ne gazette schreibt -
"unfall wegen langsamfahrer , 20 tote!!!" ...!!!!....!!!!
wenn aber einer den führerschein hat sollte dieser auch wissen das eine strasse und vor allem autobahnen keine fußgängerzonen sind , der fahrer sollte sich den verhältnissen anpassen können und da es nicht immer 80 / 100 / 130 kmh einschränkungen gibt auf den autobahnen , sollte dem fahrer auch klar sein daß hier mehr als 200 gefahren werden kann UND WIRD !!! so sollte es ebenso bestraft werden wenn es zu einem unfall kommt in unbeschränkter geschwindigkeitszone , wenn der vorausfahrende auf der LINKEN (NICHT MITTE - NICHT RECHTS) weniger als 120 fährt und das tempo gemütlich noch so ne lange zeit hält (ggf. noch erzieher und ausbremser spielen wird und will) . das kurz über lang einer rein donnern muß , steht außer frage!! es gibt leider viele (vor allem frauen (nicht alle) -sorry ladys) die nicht so schnell denken und handeln geschweige denn fahren können wie es aber auf strassen und vor allem highways sein sollte . diese individuen meinen dabei ans kochen ,stricken , popeln oder poppen denken zu müssen und vergessen das sie damit ihre unfähigkeit den anderen mitfahrern aufzwängen , das finde ich weitaus drastischer und krimineller , denn sodurch geschehen die meisten unfälle . wie gesagt , sollte einer diese anforderung der autobahn nicht erfüllen können ,sollte er/sie nicht im besitz einer autobahnzulassung sein .
ich bin sogar der meinung das es eine art autobahn zusatzprüfung oder qualifizierung geben sollte , nach dem motto wie werde ich mit schnellfahren und stresssituationen besser fertig , sowie die bezugnhame zu der tatsache das n highway schneller und gefährlicher ist für solche langsamfahrer , denn autobahnen sind keine landstrassen und auf landstrassen ist es definitiv besser vorschriftsmäßig zu fahren ( ;) :idea: :oops: ) , da dort auch gegenverkehr ist . was aber nicht bedeutet auf autobahnen gegen die vorschrift zu fahren , ich spreche hier VON UNBESCHRÄNKTEN ZONEN UND DADURCH RESULTIERENDEN UNFÄLLEN DURCH KRIECHERN AUF DER LINKEN SPUR!!!

ein endloses thema , aber ich denke das es so sein sollte (meinungsfreiheit vorbehalten)

greetz
D R - R
 

Maj.Worsti

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@ RIDDICK: Das mit der überhöhten Geschwindigketi ist leider schon geregelt.

Auf deutschen BAB gilt 130 km/h als Richtgeschwindigkeit, fährt man schneller und ist in einen Unfall verwickelt, hat man fast immer eine Mitschuld.

Fährt man auf ein langsameres Fahrzeug auf und es kommt zu einem Unfall, dann ist der Auffahrende fast immer zu 100 % schuld.

Ausnahmen ergeben sich nur, wenn der langsamere ohne Grund die Spur gewechselt hat und den nachfolgenden schnelleren Verkehr nicht beachtet hat.

Gruß,
Maj.Worsti
 

gizmo

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Und da hat Maj. Worsti Recht !! Im Rechtsfall heißt das dann:
" Mitschuld oder Schuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit "
Und das trifft zu, wenn Du 200km/h fährst bei "freier" Fahrt oder 120km/h auf einer 120km/h Strecke und es regnet !!!

@ RIDDICK.. Du hast sicher noch nie mit einen 45PS Corsa hinter einem LKW geklebt und auf der linken Spur fahren alle ohne Sicherheitsabstand.
Keine Chance zum Rausziehn und dein "Überholblinker" wird einfach übersehn !!!
Dann eine Lücke und Du kannst fahren, den Mopedfahrer oder Autofahrer mit 200km/h übersiehst Du dann in diesem Stress
oder der Hoffnung endlich auch mal raus zu kommen oder Du schätzt die Geschwindigkeit falsch ein.

Nein mir ist das noch nicht passiert !! Und ich finde es nicht toll, wenn ein Auto rauszieht und ich ausgebremst werde !!!
Aber etwas Toleranz sollte schon sein !!!!!!!!!!!!!
 
A

Anonymous

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Maj.Worsti schrieb:
@ RIDDICK: Das mit der überhöhten Geschwindigketi ist leider schon geregelt.

Auf deutschen BAB gilt 130 km/h als Richtgeschwindigkeit, fährt man schneller und ist in einen Unfall verwickelt, hat man fast immer eine Mitschuld.

Fährt man auf ein langsameres Fahrzeug auf und es kommt zu einem Unfall, dann ist der Auffahrende fast immer zu 100 % schuld.

Ausnahmen ergeben sich nur, wenn der langsamere ohne Grund die Spur gewechselt hat und den nachfolgenden schnelleren Verkehr nicht beachtet hat.

Gruß,
Maj.Worsti

ja , leider ist das so!!!! ich sprach in meinem text ja auch mehr von , wie es sein sollte , wie es sein könnte . wenn ich natürlich schreibe das es bei ner uneingeschränkten autobahn der vorteil des schnelleren sei , bedenke ich in dem fall zwar nicht die richtgeschindigkeit ,aber es ist "nur" richtgeschwindigkeit , sonst wär da n schild mit rotem kranz,...oder nicht? das es eine mitschuld mitsich zieht bei einem auffahrunfall dann wennman zu schnell von hinten kommt ist leider so , aber ich habe mein text recht lang ausgeschrieben und alles benannt was für ein pro des schnelleren auf uneingeschränkter spur spricht , ebenso
(@ gizmo) das mit der gelegenheit des 45 ps corsa (z.b.) . ich bin auf jedenfall der meinung das der kriecher nen lkw überholen soll , wenn die gelegenheit da ist , aber wenn der nun n 45 ps auto hat und überholen will , aber somit fliesenden , auf autobahnen üblich schnelleren verkehr beeinträchtigt , sollte er es nicht machen . er soll sich n schnelleres auto kaufen , dann gehts auch mit m überholen. ja mag sein das diese meinung recht stur klingt , aber mal n ähnliches beispiel wegen der ausage des schnelleren autos kaufen um überholen zu können .

---wenn ich nur einen job habe bei welchem ich 1000 euro netto habe , kann ich keine 5 zimmer mieten , oder im luxor essen .
der fahrer mit ner schwächeren blechkallesche muß sich damit abfinden das er nicht das privileg des größeren hat , somit eben zurückstecken .

moral der geschicht : bei nem hungerlohn komm zwar ich alleine zu kurz , gefährde aber im gegenzug zu nem "ICH WILL AUCH ÜBERHOLEN MIT 45ps" fahrer , keine anderen mitmenschen!!!!
(meinungsfreiheit vorbehalten , alles bitte nicht persönlich nehmen)
 
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