verehrter Lombaburger, ich möchte die ganze Corona-Gefahr nicht verharmlosen, aber vieles ist doch sehr fragwürdig. So absurde Dinge wie z.B. 150,-€ Strafe wenn man 8km kurz in einem anderen Bundesland quert weil da grad die Strasse durchgeht finde ich sehr daneben. Bayern wird davon nicht mehr oder weniger geschützt und wenn er nur kurz "streift" hat er keinerlei Kontakt. . Klar gibt es unbelehrbare denen alles egal ist, aber mit Bussgeldkatalog kann man nicht alles verhindern (siehe Beispiel Handy am Steuer)
das ist halt der oft nicht verstandene Unterschied :
zwischen BW Kontaktsperre und Bayern Ausgangssperre :
Anders sieht es in Bundesländern aus, die Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, wie beispielsweise Bayern. Dort ist gar das Verlassen des Hauses nur noch aus triftigen Gründen (Arbeiten, Einkaufen, Arztbesuche, Hilfe für andere, Sport an der frischen Luft) erlaubt. Damit sind auch Fahrten mit dem Kfz zweckgebunden, was auf den ersten Blick widersinnig wirkt, da auf dem Motorrad beispielsweise keine Ansteckungsgefahr herrscht. Legal sind in Bayern Fahrten mit dem Motorrad also nur noch zu o.g. Zwecken. Aber Vorsicht: Unter Punkt sechs heißt es in den
Regelungen Bayerns: "Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen". Das klingt nicht so, als würde eine Packung Klopapier auf dem Gepäckträger genügen.
mit 150 EUR war die Polizei noch gnädig (vermute wegen dem Nummernschild )
bei echten Bayern gibts 250 -500 EUR aufwärts !