Hallo zusammen,
ich muss zugeben, ich habe die älteren Beiträge nicht durchgelesen, aber ich war so frei und habe beim Freistaat Sachsen direkt nachgefragt ob Motorradfahren als aktivität im Freien zählt, wenn man keine Orte anfährt, sonsdern einfach nur auf der Straße unterwegs ist. Hier die Antwort:
"Sehr geehrter Herr [...],
gern beantworten wir Ihre Frage wie folgt:
In Auslegung von Nr. 2.13 der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020 ist das Motorradfahren zu touristischen und/oder Freizeitzwecken nicht als triftiger Grund, die häusliche Unterkunft zu verlassen, anzusehen.
Wir empfehlen Ihnen daher, darauf zu verzichten. (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT)
Mein Arbeitsweg ist für eine kurze Ausfahrt recht gut geeignet, also werde ich, wenn es mir unter den Nägeln brennt, eine kurze tour zur Arbeit machen.
Bleibt gesund und immer schön sitzen.