500m vor Haustür umgeholzt worden :(

Wadlbeisser

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VP-1 schrieb:
denk daran:

Du hast Anspruch auf neuwertige Schutzkleidung von der gegnerischen Versicherung!
Ganz egal, wie alt der Helm, Kombi, Stiefel, etc sind.
Nicht mit dem Zeitwert zufrieden geben.
Die alten Belege vorlegen und den damaligen Neuwert ersetzen lassen!

Gibt auch entsprechende Urteile!

Hi,
das interessiert mich dann doch. Hatte ja vor kurzem nen Unfall und schlage mich nun mit der Versicherung rum. Habe bei meiner Forderung die Preise etwas abgerundet, da die Teile nicht mehr neu waren. Aber selbst von diesen bereits reduzierten Preisen hat die Versicherung nur einen Pauschalwert gezahlt. Wo kann man hier etwaige Urteile nachlesen?
 

VP-1

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aus dem Hayabusa Forum:

Das Amtsgericht Lahnstein hat einem Motorradfahrer im Urteil vom 31.3.1998, Az. 2C 4 4/98 die hundertprozentige Haftung des Schädigers zugesprochen, daß die beschädigte Schutzkleidung auch zu 100% zu erstetzen ist und kein Abzug erfolgen muß (alt für neu).
Die Begründung liegt darin, daß Helm und Schutzkleidung reine Schutzgegenstände sind.
Diese Schutzfunktion muß nach dem Unfall wieder deartig hergestellt werden, daß Beschädigungen dieser Gegenstände ausgeschlossen sind.
Die Anschaffung gebrauchter Sachen ist daher nicht zumutbar.
Gleiches wurde übrigens auch vom Landgericht Oldenburg entschieden (DAR 2002, 171).

Am besten beim Unfall den Sachverständigen bitten, daß die beschädigte Schutzkleidung gleich mit aufgenommen wird.
____________________________________________________________________________________________________________

Mich wollte die gegnerische Versicherung vor 5 Jahren auch mit 50% Zeitwert abspeisen.
Habe meinem Anwalt damals die beiden Aktenzeichen genannt.
In einem Schreiben wies der Anwalt dann auf die beiden oben genannten Urteile hin und 4 Wochen später hatte ich einen Scheck über den damaligen Anschaffungspreis in den Händen.
Ein nicht mehr vorhandener Kassenbeleg hat mir der Händler meines Vertrauens nochmals ausgedruckt!
Helm und Kombi waren zum Zeitpunkt des Unfalls ca. 10 Jahre alt!!!
Allerdings wird die beschädigte Schutzkleidung von der Versicherung eingezogen und vernichtet!
Sollte es sich also um einen "seltenen" Helm oder Kombi handeln, mit Hinweis auf die oben genannten Aktenzeichen eine Wertminderung heraushandeln.
Gab für mich auf einen äußerlich unbeschädigten Schuberth S1 => 200.-Euro!!!

Hoffe, geholfen zu haben...
 

Kopfgeist

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Ich frage mich, ob es sich lohnt, eine Woche nach dem Unfall noch einen Anwalt einzuschalten.
Habe heute das Gutachten bekommen. Von der Versicherung bekomme ich dann wohl den Wiederbeschaffungswert - Restwert, da das Mopped über eine Restwertbörse verkauft wird. Den Restwert bekomme ich vom Aufkäufer.
Aber die Abwicklung des Nutzungsausfalls könnte vlt. problematisch werden, da sich die Versicherungen da wohl gerne querstellen.
Zeitraum Unfall bis Erstellen Gutachten: 6 Tage
Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 8-10 Tage.
Also müsste ich Anspruch auf 14-16 Tage haben.

Was denkt ihr ?
 

Paninaro

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Für einen Anwalt ist es nie zu Spät.

@Wadlbeisser

Schutzkleidung muss voll Bezahlt werden, bei mir hat die Versicherung auch nur einen Teil bezahlt, 430 €uro weniger als Neuwert. Nach einem Jahr ging es wegen der 430 €uro vor Gericht und habe zuspruch bekommen und meine 430 €uro + die 5 % Zinsen bekommen.

Das Urteil habe ich Schwarz auf Weiß
 

Wadlbeisser

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Kopfgeist schrieb:
Ich frage mich, ob es sich lohnt, eine Woche nach dem Unfall noch einen Anwalt einzuschalten.
Habe heute das Gutachten bekommen. Von der Versicherung bekomme ich dann wohl den Wiederbeschaffungswert - Restwert, da das Mopped über eine Restwertbörse verkauft wird. Den Restwert bekomme ich vom Aufkäufer.
Aber die Abwicklung des Nutzungsausfalls könnte vlt. problematisch werden, da sich die Versicherungen da wohl gerne querstellen.
Zeitraum Unfall bis Erstellen Gutachten: 6 Tage
Wiederbeschaffungsdauer lt. Gutachten: 8-10 Tage.
Also müsste ich Anspruch auf 14-16 Tage haben.

Was denkt ihr ?

@Kopfgeist:
Ich habe pro Tag 66 Euro Nutzungsausfall bekommen, allerdings hat die Versicherung nicht alle von mir geforderten Tage anerkannt.
Paß mit der Restwertgeschichte auf. Du bekommst die fürs defekte Motorrad gezahlte Mwst. nicht erstattet!! Erst bei Kauf eines "Ersatzmotorrades" wird diese ausbezahlt, aber auch nur komplett, wenn dieses neue Motorrad teurer oder gleichteuer wie Dein beschädigtes ist. Sollte es billiger sein (wie bei mir) bekommst Du nur die Mwst. für das billigere angerechnet und bleibst auf der damals gezahlten Differenz sitzen. Dies ist eine bodenlose Sauerei und rechtfertigt alleine schon die Einschaltung eines Anwaltes.
Ich schlage mich selbst nun seit ca. 1,5 Monaten mit der gegnerischen Versicherung (was leider auch meine ist! haha) rum und habe mittlerweile die Schnauze voll und werde wohl jetzt noch einen Anwalt hinzuziehen. Dies würde ich dir somit gleich raten.

@Paninaro:
Das dumme an der Geschichte war: ich habe ein Gutachten für den Schaden am Lederkombi machen lassen und dieses eingereicht. Somit kann ich nun nicht mehr den vollen Kombi sondern nur noch die Reparatur ansetzen, oder? Für die restl. Lederkleidung habe ich auch nur den Zeitwert bekommen. Also wieder ein Grund für den Anwalt.

Diese Drecksversicherungen, ich bekomm langsam so nen Hals. Als Geschädigter nichts wie Ärger und Aufwände.
 

Hulk

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Also-Kopfgeist-eigentlich hoffte ich auf ein dankendes tastendrücken an uns-nachdem du unsere RATSCHLÄGE angenommen hattest.Hm -naja die anderen wolln ja auchma gewinnen....
 

Kopfgeist

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Ich bin natürlich für alle Ratschläge dankbar. Ich wollte es halt erstmal ohne Anwalt versuchen - man muss ja nicht immer gleich die Keule auspacken.

Ansonst habe ich den Gutachter gewählt ,ist zwar nicht vom TüV aber wurde mir von meinem Händler empfohlen. Schadensnr. habe ich auch ..

Das mit dem Neuwert wird wohl nix, Fahrzeug ist 11,5 Monate alt und hat schon 10500km runter.
Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 10900 geschätzt (habe an Extras den LeoVince, Crashpads und Racingscheibe). Ist denke ich schon ok, da es die K7 mit Tageszulassung "offiziell" schon für 12000 gibt, vlt. ist da auch noch etwas Verhandlungsspielraum ...
 

Paninaro

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Einige Versicherungen zahlen innerhalb eines Jahres nach Neukauf den kompletten Kaufpreis wenn Totalschaden.
 

Kopfgeist

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Ist aber kein Totalschaden, sondern "nur" Reparaturkosten von 6000. Heckrahmen, Schwinge, Felge etc. kaputt, Hauptrahmen ist OK.
Wird halt jetzt als Unfallfahrzeug verkauft ..., den Rest gibts von der Versicherung.
Also meiner Meinung nach bin ich gut dabei weggekommen, ging mir jetzt nur noch um den Nutzungsausfall und ob ich denen deswegen mit nem Anwalt ankommen soll.
 

tom

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Kopfgeist schrieb:
Ist aber kein Totalschaden, sondern "nur" Reparaturkosten von 6000. Heckrahmen, Schwinge, Felge etc. kaputt, Hauptrahmen ist OK.
Wird halt jetzt als Unfallfahrzeug verkauft ..., den Rest gibts von der Versicherung.
Also meiner Meinung nach bin ich gut dabei weggekommen, ging mir jetzt nur noch um den Nutzungsausfall und ob ich denen deswegen mit nem Anwalt ankommen soll.

6000,- reparaturkosten? da ist ja fast nichts wirklich kaputt, du hast ja anspruch auf ersatz jeglicher teile auch wenn sie nur leicht verkratzt sind. ich würde nach gutachten abrechnen, die karre wieder aufbauen (nur das was wirklich kaputt ist) und den rest einschieben - mehr geld kannst du nicht verdienen und legal ist es übrigens (selbstverständlich) auch...
 

Kopfgeist

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mal schauen, vlt. kann ich nen guten Deal mit dem Händler machen.
Habe ja noch alle Optionen offen.
Hätte auf jeden Fall Lust auf ne Neue, kann mich mit dem Gedanken, ein Unfallmopped zu fahren, gar nicht anfreunden.
Außerdem wärs mal Zeit für ne andere Farbe :D

Habe jetzt übrigens doch noch einen Anwalt eingeschaltet, nach mehrfachen Drohungen hier aus dem Forum :lol: :lol: :lol:
Besser spät als nie ...
 
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