Zwangsnutzung nach Eintragung ?

Lomax

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GSX-R 1000 K6,GSX 1200,R 1200GS/LC,Ducati 900 SD,Yam RD 50 M
Hallo Leute,

wenn ich - sagen wir mal - andere Felgen und Bremssättel eintragen lasse, darf ich dann ohne Probleme auf Originalteile umbauen und fahren oder müssen die eingetragenen Bauteile erst wieder ausgetragen werden ?

Meine K6 war beim Kauf auf 98 PS gedrosselt. Für die Entdrosselung mußte ich nämlich erst wieder eine Betriebserlaubnis beantragen !!! :mad:

Gruß

lomax
 

gsxr1000k5lkm

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Muss wieder abgenommen und aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden.
 

Lomax

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Muss wieder abgenommen und aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden.

Habe es geahnt - was für eine schwachsinnige Regelung - wohl nur zum Abkassieren...:pain10:
Damit verzichte ich gerne auf so eine Eintragung......:confused2:

Wenn es um die Sicherheit gehen würde, müßte man dann ja strenggenommen nach jedem Radausbau für den Reifenwechsel anschließend eine neue Betriebserlaubsnis beantragen.
 

gsxr1000k5lkm

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Das nennt man Gebühren generieren ;).
 

stuten-andi

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Kann ich mir nicht vorstellen beim Auto kann ich ja auch andere Felgen eintragen lassen und zB im Winter die originalen fahren.
 

Choo Choo

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Anschlag
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ist beim mopped so. Wollte mal bei meiner 7R andere reifendimensionen eintragen lassen (190/55). Ich hätte dann nur noch diese Dimension und auch nur den einen vom prüfer abgenommenen reifen fahren dürfen. Jeder andere in 190/55 hätte eine neue abnahme bedeutet und um die ursprünglichen 190/50 fahren zu dürfen ebenfalls.
 

gsxr1000k5lkm

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Kann ich mir nicht vorstellen beim Auto kann ich ja auch andere Felgen eintragen lassen und zB im Winter die originalen fahren.

Da stehen dann aber auch 2 oder mehr Reifengrößen und Felgentypen drin.

Bei Motorrädern ist nur der Eintrag von einem Felgentyp zulässig, Reifenbindung gibt's im Prinzip nicht mehr, nur noch die Festschreibung auf Reifengrößen.
 

Gaskranker1127

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Ein guter Sachverständiger trägt Dir sowas als
'A.Gen.: 190/55-17 A. Felge vorn 3.50X17, Herst. PVM, Typ XXX'
Damit kannst die Originalen oder die PVMs fahren.
Bei der Drossel gibts natürlich nur entweder 98 oder 180, deshalb muss für sowas jedes Mal der Tüv ran.
Heute So, morgen anders, wie soll das die Versicherung machen?
 

Lomax

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Ein Bekannter von mir hat sein Motorrad in Holland angemeldet, da er dort gar nichts eintragen lassen muß. Das ist ihm möglich, weil er dort wohl irgendwie einen Zweitwohnsitz angemeldet hat.
Der hat alles mögliche am Motorrad umgebaut, ohne jede Eintragung....
Was ist den nun mit einheitlichen EU-Regeln - mal Hüh mal Hott :mad::3nocheck:
 

Dr. Drehzahl

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Vor allen Dingen kann ich die eingetragenen R1 Sättel nicht gegen Serie tauschen, ohne die Eintragung zu löschen!!! Stell mal vor das wäre so und man möchte später wieder R1 Sättel montieren, dann fährste zum Tüv lässt die eintragen und die Serie wieder austragen?
Habe heute noch die Pferrer eingetragen und fahre die Serienverkleidung.
Stell mal vor, beim Auto müssen die Eintragungen wieder ausgetragen werden, wenn man Änderungen Richtung Serie anbaut!:icon_lol::icon_lol::icon_lol::icon_lol::icon_lol::icon_lol::icon_lol:
 

F03IDDEN

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Bin mir zwar nich zu 100% sicher, jedoch denke ich das du alles fahren darfst wofür es eine BE (Betriebserlaubniss gibt).
Da die orginalen Sättel wohl eine BE haben, müsstest du diese auch fahren dürfen! Bei den R6 Sätteln besteht die BE ja erst nach Eintragung, was aber die BE der orginalen in meinen Augen zumindest nicht Nichtig macht. Denke mal das ist noch eine gesetzliche Grauzone, wofür du im Falle des unwahrscheinlichen Falles belangt werden würdest, allerdings vor Gericht mit meiner genannten Begründung durch kämst.
 

tommes

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Der leitende Gedanke heißt Nett bleiben :icon_lol:
der Istzustand muß dem im Fahrzeugschein entsprechen.

Der Prüfer sagt dann: das Teil war dran auch wenns im Keller liegt.

okey?

:0307_err:
 

gsxr1000k5lkm

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Die BE für die Originalteile ist ja nicht erloschen.

Es gilt aber nur der Zustand als für den Strassenverkehr zugelassen, der im Fahrzeugschein steht, oder in den Abnahmepapieren (die dann mitzuführen sind) vermerkt ist.

Es steht ja klar drin, dass die Umtragung der Änderung bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeugschein zu erfolgen hat. Ein Weg sich die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein zu sparen wäre also es nicht übertragen zu lassen.

Rüstet man wieder zurück muss es eben wieder abgenommen werden.
 

tommes

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diskussion zwecklos:icon_lol:

uns merkel hat letztens gesacht

zitat : .....wat wullt ihr, spaß ?
Dat geht NICH....arbeiten ihr schweine ,millionen harz4 empfänger verlassen sich drauf.
:XXking:
 

Gaskranker1127

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Der Fall ist eindeutig:
Wenn der Tüv einträgt: 'A.Gen.:' bedeutet das 'Auch Genehmigt:', dann kannst Serie fahren oder das was eingetragen ist, das bleibt Dir überlassen.
Alle anderen Eintragungen sind bindend, d.h., das was eingetragen ist, muss auch dran sein, nicht die Serie. Hintergrund ist, dass bei der Eintragung der neuen Teile das Zusammenspiel mit evtl. verbauten weiteren Teilen geprüft wird, z.B. R1-Bremszangen mit Wave-Bremsscheiben. Dann die Serienzangen zu montieren könnte ein Problem sein, daher werden z.B. R1-Zangen nicht als A.Gen. eingetragen!
 

tommes

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glaube wir wissen alle wodrum es geht :wave:

trotzdem hab ich irgenwie den Eindruck daß es nur noch um Kohle geht.
und die 19% erstmal sofort nach Berlin.
Ich bleibe immer Nett und höre erstma zu........... bis zu nem gewissen Punkt natürlich.

P.S: war mit meiner vor 3 Monaten beim Tüv ,die Sache war klar bis auf die Bremsklötze vorn ( die Rille war bestimmt noch bei 2-3 mm) ,trotzdem Plakette verweigert.
Hab dann schön auf den Chef gewartet und dann gings auf einmal.
(Mit der Anmerung Verschleismaß fast erreicht):5bowtie:

Und daß die ABE`s vom Winschild und Pazzos von nem ganz anderen Motorrad waren ist dem DOOF nicht aufgefallen.

he,he:0207_crazy:
 

F03IDDEN

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Außerdem würden im Falle der Rückrüstung auf orginal ja wohl kaum in den Fahrzeugschein "Orginal Sättel" eingetragen werden. Von daher denke ich, alles ist bis dahin erlaubt, bis das es verboten wird! Bedeutet: (steht übrigens auch bei zb. der ABE der Reifen drin) Wenn nicht in der Eintragung ausdrücklich drin steht, das die Umrüstung bindend ist, darf zurück gebaut werden(ohne neue Eintragung). In ABEs von Reifen steht zb drin das nur Vorderreifen X mit Hinterreifen Y aber nicht mit Sonstigen gemischt werden darf. Das Beispiel mit den Wave Scheiben funktioniert auch nich umbedingt, da die meisten Scheiben sowieso eine ABE haben für die orginale Anlage und von daher nicht eingetragen werden müssen. Desweiteren müsste ja dann auch bei zb den Wave Scheiben in der ABE drin stehen ob sie mit Komponenten wie zb Titax Hebeln (mit ABE) gemischt werden dürfen, oder ob dies einer Komplettabnahme bedarf.
 

Gaskranker1127

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Desweiteren müsste ja dann auch bei zb den Wave Scheiben in der ABE drin stehen ob sie mit Komponenten wie zb Titax Hebeln (mit ABE) gemischt werden dürfen, oder ob dies einer Komplettabnahme bedarf.

Kuck mal genauer in Deine ABE. Die ist nur gültig, solange sich die relevanten Komponenten des Fahrzeugs im serienmäßigen Genehmigungszustand befinden. Damit ist - rein auf dem Papier - die ABE für die Scheiben ungültig, wenn Du nen Titaxhebel dran hast!
 

Dr. Drehzahl

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OT
Nicht das noch einer zum Tüv fährt, um zu fragen, ob man sich die Rückspiegel anders einstellen darf!:icon_lol::new_all_coholic:
 
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