Yoshimura für K6

Lomax

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GSX-R 1000 K6,GSX 1200,R 1200GS/LC,Ducati 900 SD,Yam RD 50 M
Auch Töpfe mit ABE können zu laut sein (z.B., wenn Wolle verbrannt oder wenn der Hersteller großzuügig war). Dann gibt es trotz ABE eine Mängelkarte oder Anzeige ! ABE ist leider kein Freibrief !

Gruß

lomax
 

gsxr1000k5lkm

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Wie laut dein Fahrzeug im Stand/Betrieb sein darf, steht im FZG - Schein, bzw an der Plakette mit der FZG-Identnr. am Rahmen. Ab Bj 1980, bei den ein P nach der dB Zahl im Brief vermerkt ist, werden 5dB Toleranz berücksichtigt(bei Standmessung)

Das Fahrgeräusch darf bei Motorrädern in der Geräuschmessung 2./3. Gang bei 50 Km/h 80dB betragen, Zulassung ab 01.10.1995.

Beide Verfahren, also Stand- und Fahrmessung unterliegen etlichen Regeln, die ich mir hier spare, da z.T. schon ausführlich hier im Forum besprochen.

Ich würde mir den Stress ständig über die Schulter zu schauen, ob mir die Blaubeeren folgen, nur weil der Auspuff hämmern soll, nicht antuen.

Es wird auch je nach Bundesland/Ordnungshüter unterschiedlich gehandhabt, in Bayern bist du schnell mal das Motorrad los, das kostet dann schon mal 1200 €, wenn sie ne offiziele Gräuschmessung machen. Selbst wenn du nicht manipuliert hast und der Topf homologiert ist, kann man dir einen Strick draus drehen und du bleibst zumindest auf den Kosten sitzen...

Der Importeur wird dir das geld auch nicht ersetzen, siehe diverse Auspufftest in den Zeitschriften

Mir hatten sie die Kiste auch schon vor ein paar Jahren in Muc eingezogen, war aber alles in der Toleranz/Eingtragen, da durfte Vater Staat zahlen. Das ist aber der absolute Ausnahmefall, 90 % der Leute müssen zahlen und bekommen ggf noch Punkte..
 

gsxr1000k5lkm

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Das habe ich nicht gemeint, du kannst dir ja gern einen Zubehörauspuff kaufen, aber schau halt vorher wie die Geräuschentwicklung ist. Es gibt ja genug Tests, wenn schon in der Motorradzeitung der Geräuschwert teilweise um 10 dB bei homologierten/E-geprüften Endtöpfen überschritten wird, dann wirst du kein gutes Wort bekommen, wenn es bemängelt wird.

Grundsätzlich halten 90% der Zubehöranlagen die Grenzwerte ein, ohne die Toleranz auszuschöpfen, die Twin Can zählt aber nicht dazu....


In Bayern ist auch nicht immer gleich die Karre, es geht ja auch um Verhältnismässigkeit, siehe Kesselberg und die entsprechenden Urteile.

Leider ist aber durch das Verhalten einiger Weniger, die Vorgehensweise der Behörden in Bayern deutlich aggressiver geworden. Gerade weil die Auspuffregelung recht schwammig vom Gesetzgeber definiert ist, bleibt die Auslegung meist der Tageslaune/dem Kenntnisstand des Beamten vor Ort überlassen.
Der entscheidet dann auch gern mal per Nasenfaktor, denn persönlich haftbar ist er nicht, selbst wenn sich der Vorwurf als falsch herausstellt und der Staat für deine Unkosten aufkommen muss, aber du stehst im Normalfall erstmal etliche Tage ohne Moped da...

Er braucht ja nicht mal vor Ort messen, sondern kann ermessen/schätzen, ob dein Motorrad zu laut ist.
 
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