Wie laut dein Fahrzeug im Stand/Betrieb sein darf, steht im FZG - Schein, bzw an der Plakette mit der FZG-Identnr. am Rahmen. Ab Bj 1980, bei den ein P nach der dB Zahl im Brief vermerkt ist, werden 5dB Toleranz berücksichtigt(bei Standmessung)
Das Fahrgeräusch darf bei Motorrädern in der Geräuschmessung 2./3. Gang bei 50 Km/h 80dB betragen, Zulassung ab 01.10.1995.
Beide Verfahren, also Stand- und Fahrmessung unterliegen etlichen Regeln, die ich mir hier spare, da z.T. schon ausführlich hier im Forum besprochen.
Ich würde mir den Stress ständig über die Schulter zu schauen, ob mir die Blaubeeren folgen, nur weil der Auspuff hämmern soll, nicht antuen.
Es wird auch je nach Bundesland/Ordnungshüter unterschiedlich gehandhabt, in Bayern bist du schnell mal das Motorrad los, das kostet dann schon mal 1200 €, wenn sie ne offiziele Gräuschmessung machen. Selbst wenn du nicht manipuliert hast und der Topf homologiert ist, kann man dir einen Strick draus drehen und du bleibst zumindest auf den Kosten sitzen...
Der Importeur wird dir das geld auch nicht ersetzen, siehe diverse Auspufftest in den Zeitschriften
Mir hatten sie die Kiste auch schon vor ein paar Jahren in Muc eingezogen, war aber alles in der Toleranz/Eingtragen, da durfte Vater Staat zahlen. Das ist aber der absolute Ausnahmefall, 90 % der Leute müssen zahlen und bekommen ggf noch Punkte..