Toni1
Bekannter User
Habe mal eine ernsthafte Frage.
Wie ist das denn jetzt mit der Winterreifenpflicht für Motorräder?
Das betrifft uns Gixxer (oder BMW )-Treiber eher weniger, aber wenn mein Junior mit seiner 125er zur Schule fährt, oder ich mit meiner EXC mal ein wenig Spaß im Schnee haben möchte, ist man ja doch davon betroffen.
Die Neufassung von §2 StVo soll ja künftig so aussehen:
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Habe mal ein wenig gegooglet und dabei verschiedene Meinungen gefunden. Da wird häufig nur von PKWs und LKWs gesprochen, aber eine konkrete, rechtskräftige Aussage habe ich nicht wirklich gefunden. In der StVo ist ja von Kraftfahrzeugen die Rede und wenn ich bei Wikipedia Kraftfahrzeuge eingebe, sagt mir das Ergebnis, dass auch einspurige Fahrzeuge Kraftfahrzeuge sind.
Vielleicht weiß hier irgendwer etwas konkretes, also mehr als Vermutungen, Halbwissen, oder "ich glaube".
Btw: Gibt es eigentlich für Motorräder/Kleinkrafträder Reifen mit M+S-Kennung?
Wie ist das denn jetzt mit der Winterreifenpflicht für Motorräder?
Das betrifft uns Gixxer (oder BMW )-Treiber eher weniger, aber wenn mein Junior mit seiner 125er zur Schule fährt, oder ich mit meiner EXC mal ein wenig Spaß im Schnee haben möchte, ist man ja doch davon betroffen.
Die Neufassung von §2 StVo soll ja künftig so aussehen:
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Habe mal ein wenig gegooglet und dabei verschiedene Meinungen gefunden. Da wird häufig nur von PKWs und LKWs gesprochen, aber eine konkrete, rechtskräftige Aussage habe ich nicht wirklich gefunden. In der StVo ist ja von Kraftfahrzeugen die Rede und wenn ich bei Wikipedia Kraftfahrzeuge eingebe, sagt mir das Ergebnis, dass auch einspurige Fahrzeuge Kraftfahrzeuge sind.
Vielleicht weiß hier irgendwer etwas konkretes, also mehr als Vermutungen, Halbwissen, oder "ich glaube".
Btw: Gibt es eigentlich für Motorräder/Kleinkrafträder Reifen mit M+S-Kennung?