wiederherstellungs gutachten nach unfall?

jimjones

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hallo

hab mal eine frage hab eine gsxr k5 hier stehen mit der ich vor ein paar jahren ein unfall hatte und laut gutachten waren es 6000euro schaden(totalschaden),das ganze ging vor gericht und ich habe das geld ersetz bekommen.

bin nun grade dabei die maschine wieder hinzurichten um sie wieder zu fahren.da bei uns viele maschinen geklaut werden wollte ich wissen ob ich die neu aufgebaute maschine einen gutachter vorzeigen muss der mir die wiederherstellung bestätigt damit ich z.b im falle eines diebstahls nicht nur den damaliger restwert sondern den zeitwert bekomme?

Liebe grüße
 

Black Angel

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Ja sollte man machen. Eine Rechnung der Rep. würde glaub ich auch gehen.
 

gsxr1000k5lkm

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GSX-R1000-K5, GSXR-1000-K3, GSXR-750-SRAD
Das Gutachten solltest Du auf jeden Fall machen. Die Versicherer tauschen bei Schadfällen, insbesondere wenn Diebstähle vorliegen, die FIN untereinander aus, um ggf Betrugsversuche zu erkennen. Wenn das Fahrzeug schon mal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte, steht es auf jeden Fall im Register und es könnte dir im Zweifel zu deinen Ungunsten ausgelegt werden....

Deswegen alles sauber dokumentieren und zum Gutachter, die 200 € sind gut angelegt und billiger als dann von der Versicherung nichts ersetzt zu bekommen....

:cubabe
 

AVIDPJ

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Katana 1000 Black Arrow BMW K1300 SSchnitzer
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Vor allem wenn teure Umbauten, registrierte Totalschäden und Diebszahlschäden am Bike sind oder waren und der Zustand sehr gut ist, ist ein Wertgutachten unbedingt zu empfehlen :klugscheisser
 
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