nachtangst schrieb:Also: ich zitiere hier mal den tb-katalog:
"Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln" Quelle: Tatbestandskatalog 2009
nachtangst schrieb:Also: ich zitiere hier mal den tb-katalog:
"Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln" Quelle: Tatbestandskatalog 2009
sprich, das verwarnungsgeld von eigentlich 25 Euro für einen auspuff ohne eater (tb-nr: 330006 ...sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete fahrzeug in betrieb genommen...) wird verdoppelt zu einem bußgeld von 50 Euro. und da bei bußgeldern immer eine verwaltungsgebühr erlassen wird, sind's am ende bei mir 73,50 gewesen. plus ein pünktchen.
eigentlich sollten die kollegen im streifendienst bzw. vom verkehrsdienst (so wars bei mir) mittlerweile wissen, dass es nach dem wegfall des §18 StVZO das erlöschen BE wie es früher einmal war, nicht mehr gibt. es wurden auffangtatbestände geschaffen.
die weiterfahrt kann dir nicht untersagt werden, da rein von einem zu lauten auspuff keine gefährdung ausgeht. allerdings sprech ich hier für stuttgart und umgebung. hab gehört, in bayern wird es anders gehandhabt, nur kann ich dazu nix sagen.
und wegen dem vorsatz werd ich den db-eater in zukunft auch gar nicht mehr mitnehmen. hab von mivv ne schöne karte im ec-karten format erhalten, wo nochmal die eg nummer sowie die motorradtypen drauf sind, für welche der pott zugelassen ist. und da steht nix vonwegen der db-eater muss drin sein bzw. dass da überhaupt mal einer drin war.
überhaupt kann ich aus eigener mitterweile über 13 jährigen erfahrung im streifendienst sagen, dass die wenigsten kollegen im streifendienst sich mit mopeds auskennen. ausser sie fahren selber. und dann ist es wie überall: kommt auf den menschen an, der euch kontrolliert, ob er euch mit einer mündlichen verwarnung fahren lässt oder euch zur kasse bittet.
ich persönlich finde, es gibt weitaus schlimmeres, als mopeds mit offenen tüten.
z.b. testfahrer einer bekannten schwäbischen sportwagenmanufaktur, die auf ihren testrunden im öffentlichen straßenverkehr bekanntermaßen regelmäßig zu schnell fahren (wir haben dort schon mit der laserpistole gemessen) und da wird immer ein auge zugedrückt. schlechte presse kann man sich dort scheinbar nicht leisten...
gruß
nachtangst schrieb:hab den gp carbon drauf. die karte war in der verpackung bei der montageanleitung dabei und war bereits laminiert.
das verräterische loch wo die niete drin war ist natürlich noch da, aber wie bereits erwähnt, kennen sich die meisten kollegen im streifendienst nicht so dolle mit mopeds aus, als das ihnen das loch irgendwas verrät.
und sollte sich doch einer auskennen, dann zahl ich eben die 25 Euro und gebe mich unwissend bzgl. des db-eaters. immer noch besser als 50 bzw. 90 euro und punkte. abgesehen davon bin ich die letzten 12 jahre in denen ich meinen lappen habe vielleicht gerade 6-7 mal kontrolliert worden.
gruß
raifenknaifer schrieb:Dann bohrt man eben im gleichen Abstand lauter Löcher in das Rohr, dann sieht es so aus wie wenn es so hingehört :thumbup:
Freak1978 schrieb:raifenknaifer schrieb:Dann bohrt man eben im gleichen Abstand lauter Löcher in das Rohr, dann sieht es so aus wie wenn es so hingehört :thumbup:
hehe ja das hab ich auch vor
Und ich werd mir auch noch einen anderen DB-Killer bei der Arbeit bauen der einen etwas größeren Durchmesser hat..Wird auch was bringen..
nachtangst schrieb:@gixxerzinni
wo kommst du denn her?
dir haben sie eine wesentliche beeinträchtigung der verkehrssicherheit vorgeworfen (tb-nr. 330606, 90Euro + 3 Pkt.) worin bestand die denn?
allein durch einen zu lauten auspuff würde ich das anfechten wenn du ne rechtsschutz hast.
gruß
GixxerZinni schrieb:Letzte Woche hab ich auch Post bekommen.....
Geldbuße: 90€
Gebühr: 20€
Auslagen Verwaltung: 3,50€
-------
Summe 113,50€
und noch 3 Punkte dabei!
Nur weil der db Eater nicht drin war!
Grüße
raifenknaifer schrieb:wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.
ecki945 schrieb:raifenknaifer schrieb:wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.
Um welche EU-Richtlinie soll es sich denn da handeln? Hast du genaue Fakten, oder ist das, was du von dir gibst, hören-sagen?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß es da keine Lücke geben kann. Fahren ohne DB-Eater == fahren ohne BE. Punkt. Strafe gerechtfertigt.
raifenknaifer schrieb:ecki945 schrieb:raifenknaifer schrieb:wundere ich mich doch, wo doch wegen der EU-richtlinie da eine "lücke" herrschen sollte und bis vor 1-2 jahren zumindest da maximal 25,.e gezockt werden konnten.
Um welche EU-Richtlinie soll es sich denn da handeln? Hast du genaue Fakten, oder ist das, was du von dir gibst, hören-sagen?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß es da keine Lücke geben kann. Fahren ohne DB-Eater == fahren ohne BE. Punkt. Strafe gerechtfertigt.
hi,
nein , ich hatte mal sogar ne website auf der das nachweislich "versichert" wurde, von wegen KEINE punkte mehr. leider ist das schon ca.2 jahre her als ich mich zuletzt damit beschäftigt habe, sorry.
aber gehöret habe ich das parallell auch von anderen bikern die sehr belesen waren.