Ich denke das hatten wir so noch nicht und von unserer internen Grünenfraktion kamen auch keine neuen Infos >>>
Klick!
Zitat von einem Polizisten aus dem ZX-Forum:
"Heute, habe ich mich persönlich dieses Themas angenommen - dienstlich - versteht sich und nicht weil ich auch mit nem GP rumdonnere.
Kein Verkehrsdienst (die Fachidioten von uns -kleiner Scherz-) weiß was von dieser Neuregelung. Aussage - sssssssssssss bleibt wie gehabt - schraue das Dinga ab und ferdisch -
Ich, auf der hohen Schule der Weisheit in Wiesbaden angerufen - Alle
Verkehrsexperten befragt. Nach 2 Befragungen am Telefon - s bleibt wie gehabt, bis auf einmal die Stimme Gottes aus dem Hintergrund laut schreit, dass der Kollege (ich) Recht hätte.
Nach der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzung, Stand 1.3.2007, und dem Wegfall von diversen Tatbeständen in der Teileverordnung und der Zulassungsvoraussetzungen ist es nicht mehr möglich, das durch einen Anbau einer offenen Tüte bei einem zugelassenen Krades die ABE erlischt. Daher ist es illegal und rechtswidrig den Topf und oder das Krad sicherzustellen und Gebühren zu erheben. Macht das der Schutzmann
doch - zahlt er bei einem Rechtstreit aus eigener Tasche und sollte alle
angefallenen Kosten für den Biker tragen - Taxi und und und.
So ist das und nicht anders Punkt - kein Halbwissen und kein Blablabla.
ich persönlich empfand es eh als eine Schande unserer Gilde, anders in der Vergangen zu verfahren. - Wegen eines Auspuffs ???? Stillegung ??? oh Gott - hoffentlich hat die Vernunft nun dauerhaft die Oberhand. Derzeit ist es und bleibt es auch eine Verkehrs-OWI, dessen Tatbestand, wie in dem Artikel geschrieben mit 25 € geahndet werden kann - sonst nix - Punkt aus und Ende...AMEN
Warum wissen die Kollegen das alles noch nicht ??? Antwort: Weil der Erlass dazu noch vorbereitet wird, die die BOLZEI informiert. Das Gesetz ist beschlossen und hat Rechtsgültigkeit - Es wissen eben darüber nur Wenige bescheid - Bald wissen es mehr. Unseren Verkehrsdienst habe ich darüber informiert.
Walter"