Was darf man am Katgehäuse verändern, damit es legal bleibt

pierre86

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HAllo Jungs, aus meinen Zeiten beim Schrauben an Autos weiß ich noch so ein paar spielereien, die wir an den KAtalysatoren gemacht haben um andere Abgasanlagen zu verbauen. Die Kats an sich sind aber immer legal geblieben.

Wir haben dafür das Katgehäuse von den Anschlussmaßen geändert, von einem Ausgang auf zwei Ausgänge umgebaut etc..
Der Tüver sagte, wichtig ist, dass das Katinnenleben, also die Keramikzellen, oder Metallzellen, je nach Kat unbeschädigt bleiben.

Wir wissen nun ja alle, wie der K7/K8 KAt von innen aussieht, aus einem anderen Thread hier.
Dürfte man also ggf. die beiden seitlichen Ausgänge verschließen und dem Kat hinten recht eine einzige große Öffnung verpassen?
Wäre dass von der Theorie her eintragungsfähig, weiß das jmd.?
Mein Tüver ist gerade im Urlaub, deswegen konnte ich ihn noch nicht fragen, das hole ich aber defenitiv noch nach.

Vllt. weiß aber einer von Euch schon was zu dem Thema.
 
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