was beachten bei motorradverkauf?

didiausried

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wer kann mir mir tipps geben, was ich unbedingt bei einem gebrauchtbike-verkauf beachten soll.
z.b. habe ich ein wechselkennzeichen wo immer die ps-stärkere gemeldet ist als 1. in meinem fall die gsx-r 1000, die 2. die ich verkaufen will ist eine kawasaki zx9-r ninja.
beide sind ganzjährig gemeldet.
muss der eventuelle käufer meine versicherungen übernehmen wenn es mitten im jahr ist? oder verliere ich wenn diese nicht der fall ist?

ist leider dass 1. mal dass ich eine maschine verkaufe. da gibts so viel zu beachten, was ich vielleicht nicht weiß?

erbitte um ratschläge.

danke kollegen
 

jackblack83

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Hi,

Also was sicher ist, ist dass man die Steuer anteilig zurück bekommt. Bei der Versicherung war es meiner Erninnerung nach auch so (Huk zumindest).

Mit den Kennzeichen ist schwierig. Wenn ich bisher eine Probefahrt gemacht habe, durfte ich immer mit dem Kennzeichen des Vorigen Besitzers fahren und durfte die Maschine mit nem bischen Betteln auch so mit dnach Haus nehmen und dann erst Ummelden. Ob ich das selbst nem Käufer erlauben würde ist aber fragwürdig, würde ich glaube ich von Fall zu Fall entscheiden, gerade weil man im letzten Jahr ja öfter mal von Leuten gehört hat die bei der Probefahrt abgehauen sind...

Hoffe ich konnte weiter helfen, Gruß, der Kalle.
 

BT012SS†

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Moin Didi,

ich denke wir sollten auf die Kollegen aus Österreich warten.

Unsere Richtlinien der Straßenverkehrszulassungsordnung und Versicherungtechnische Gegebenheiten dürften wohl anders aussehen als bei euch im Ösiland.

Wechselkennzeichen, da wären mache froh wenn´s das hier nicht nur für Oldtimer gäbe.
 
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