Vorschalldämpfer entfernen; was sind die Folgen?

:Dark_Force

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Hab mit der Suche folgenden Beitrag gefunden:
Shark schrieb:
...
Zitat vom TÜV-Süd:

Eine Auspuffanlage setzt sich aus Auspuffrohr (Krümmer), eventuell Vorschalldämpfer und Nachschalldämpfer zusammen. Sofern nur das Auspuffrohr gewechselt wird, ist gegen ein Zubehörteil nichts einzuwenden. Vor- und Nachschalldämpfer haben in der Regel Einfluß auf Fahrgeräusch und Motorleistung und sind daher genehmigungspflichtig.
...
Gruß
Shark

Ist es in der Tat so, dass wenn man den Vorschalldämpfer, der ja gleich vor dem Normalen ESD in den Krümmer integriert ist entfernt, dass dann der Motor neu abgestimmt werden müsste?

Und wie sieht's mit der Lautstärke aus? :D
Hat den schonmal jemand von euch entfernt?

Gruss aus der Schweiz...
 

look4free

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dann wende dich mal an shark - meine infos dazu habe ich gepostet (und nochmals geprüft) und wer dieses jahr (2005) dagegen verstößt gibt sogar den lappen ab... das ist die folge, wenn falsche infos gepostet werden und shark hat leider keine gegendarstellung hinterlassen... 8)

wir können aber auch gerne beim alten thema weiter machen:

http://web30.webhostaccount.de/phpBB2/v ... php?t=5533

diese regelung betrifft nur alte baujahre (von denen hier keiner eines fährt) und wurde nach eg-norm eh außerkraft gesetzt... aber warten wir mal sharks quellenangabe an ;)

Shark schrieb:
look4free schrieb:
zeig mir den gesetzestext wo das drin steht

Alles klar, ich mach mich auf die Suche :wink:

Gruß
Shark

zum abstimmen: besser ist das! und zum "vorschalldämpfer" - mir ist neu, dass ein motorradauspuff einen vsd hat?!? krümmer, zwischen/hosenrohr (evtl.mit klappe) und esd... wo ist da ein vsd??? :roll:
 

:Dark_Force

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Na zwischen Auspuffklappe und ESD! Hab WIMRE hier im Forum erst kürzlich mal nen Bild von nem zersäbelten Zwischenrohr gesehen, und da war innerhalb des Rohrs deutlich ein Lochblech mit etwas geringerem Durchmesser zu sehen. Und daher schliesse ich auf VSD! Aber ihr könnt mich gern korrigieren!
 
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Guest
in meiner k2 war keiner drin.. mir auch egal. sollen se mich verhaften, das bike stillegen..

natural born killer.. weiss nicht wem das was sagt ;)

baue in den nächsten tagen aber eine k4 auseinander, da kommt auch ein anderes zwischenrohr drauf.. da schau ich dann auch nochmal nach.. so long
 

look4free

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:Dark_Force schrieb:
Na zwischen Auspuffklappe und ESD! Hab WIMRE hier im Forum erst kürzlich mal nen Bild von nem zersäbelten Zwischenrohr gesehen, und da war innerhalb des Rohrs deutlich ein Lochblech mit etwas geringerem Durchmesser zu sehen. Und daher schliesse ich auf VSD! Aber ihr könnt mich gern korrigieren!

kenne das bild gut (war der krümmer einer 750er). ob das auch so im zwischenrohr der kilo ist, kann ich nicht sagen. aber mal soviel: entfernen des zwischenroheres ist verboten, genauso wie das verbauen eines nicht zugelassenen racingkrümmers (meist geht das bei der kilo einher, da bei zubehörkrümmern meist slipon)... aber es gibt sicher auspuffgurus die das genau wissen... trotzdem sollte eine abnahme/eintragung mit den nötigen papieren möglich sein ;)
 

:Dark_Force

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look4free schrieb:
:Dark_Force schrieb:
Na zwischen Auspuffklappe und ESD! Hab WIMRE hier im Forum erst kürzlich mal nen Bild von nem zersäbelten Zwischenrohr gesehen, und da war innerhalb des Rohrs deutlich ein Lochblech mit etwas geringerem Durchmesser zu sehen. Und daher schliesse ich auf VSD! Aber ihr könnt mich gern korrigieren!

kenne das bild gut (war der krümmer einer 750er). ob das auch so im zwischenrohr der kilo ist, kann ich nicht sagen. aber mal soviel: entfernen des zwischenroheres ist verboten, genauso wie das verbauen eines nicht zugelassenen racingkrümmers (meist geht das bei der kilo einher, da bei zubehörkrümmern meist slipon)... aber es gibt sicher auspuffgurus die das genau wissen... trotzdem sollte eine abnahme/eintragung mit den nötigen papieren möglich sein ;)

Weisst du noch wo das Bild war/ist ? Will mir das nochmals genau anschauen :D
 

KS

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750er und 600er haben soviel ich weiß einen vsd im krümmer... und zwar in höhe des haltepunkts nache der fußrastenanlage. bekommt man aber nur durch aufflexen raus. einfach mal endtopf abschrauben und mit ner kerze reinleuchten. alternativ tut es auch ein teelicht welches man in den krümmer fallen läßt oder eben eine helle taschenlampe.
 

Bön

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KS schrieb:
750er und 600er haben soviel ich weiß einen vsd im krümmer... und zwar in höhe des haltepunkts nache der fußrastenanlage. bekommt man aber nur durch aufflexen raus. einfach mal endtopf abschrauben und mit ner kerze reinleuchten. alternativ tut es auch ein teelicht welches man in den krümmer fallen läßt oder eben eine helle taschenlampe.

Also in meiner K3 hab ich nichts davon gesehen 8)

Allerdings halte ich die Variante mit dem Teelicht in den Krümmer schmeissen, für doch etwas abenteuerlich. Klar, das Wachs wird bestimmt irgendwann wieder flüssig...aber naja :D
 

:Dark_Force

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Und was waren die Folgen? (Ton- und Motortechnisch gesehen)
 

look4free

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KS schrieb:
hast ja auch ne kilo...
kumpel von mir hat jedenfalls mal sowas aus nem 750er krümmer raus geholt....

stimmt, die 750er und 600er hat definitiv ein sieb im verbindungsrohr (kurz vor krümmerflasch zum bolton). ich hatte einen krümmer glaube ich von jack.d (harz) bin mir aber nicht sicher, ob auch der die netten bilder gemacht hatte. diese sind leider nicht mehr bei mir im system (waren von demjenigen per mail). vielleicht ließt er es und postet sie noch einmal?
:wink:

ahh gefunden: tazman hatte die bilder und hier ist das alte thema:

http://web30.webhostaccount.de/phpBB2/v ... php?t=1195
 

Shark

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look4free,

nach dem dieser Fred bei mir in Vergessenheit geraten ist, gebe ich ehrlich zu nie nach weiteren Quellen gesucht zu haben.

Aber deine freundliche Erinnerung hat mich nun doch noch dazu veranlasst.

Folgendes habe ich in der StVZO §49, Absatz 2a gefunden:

(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder

mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder

mit dem Markenzeichen "e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1)

gekennzeichnet sind.

Das bewegt mich nun dazu, deinen Ausführungen zuzustimmen. Ich habe dies auch dem freundlichen Herren vom TÜV Süd gemailt, auf dessen Aussagen ich meine Behauptungen begründet hatte. Mal sehen, ob ich dazu eine Stellungnahme erhalte.

Ach ja, sollte ich vergessen die Ausführungen des TÜV-Menschen hier zu posten, dann kannst mich ja in einem halben Jahr noch mal daran erinneren :wink:

Gruß
Shark
 

look4free

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Shark schrieb:
look4free,

nach dem dieser Fred bei mir in Vergessenheit geraten ist, gebe ich ehrlich zu nie nach weiteren Quellen gesucht zu haben.

Aber deine freundliche Erinnerung hat mich nun doch noch dazu veranlasst.

Folgendes habe ich in der StVZO §49, Absatz 2a gefunden:

s.o.

Das bewegt mich nun dazu, deinen Ausführungen zuzustimmen. Ich habe dies auch dem freundlichen Herren vom TÜV Süd gemailt, auf dessen Aussagen ich meine Behauptungen begründet hatte. Mal sehen, ob ich dazu eine Stellungnahme erhalte.

Ach ja, sollte ich vergessen die Ausführungen des TÜV-Menschen hier zu posten, dann kannst mich ja in einem halben Jahr noch mal daran erinneren :wink:

Gruß
Shark

danke shark und bitte nicht böse sein, wenn es von mir hart geklungen hat - ich wollte auf keinen fall besserwisserisch rüber kommen, aber das ist für alle ein wichtiges thema :)

wenn sich jemand auf so eine aussage verlässt, ist er verlassen. daher war mein kenntnisstand der, den du nun oben gepostet hast. und dazu kommt, dass sich in 2004 und 2005 schon wieder einiges geändert hat (geräuschemission /lärmschutzverordung betrifft auch kfz/zweiräder sowie zulassungbestimmungen u.a. auch schadstoffnorm).

es wird uns also immer schwerer gemacht, mit neuen bikes laut umher zu düsen. finde aber gut, dass du trotz allem dran bleibst - sehr lobenswert ;)

also noch einmal in kurzform: wenn ein auspuffanlagenteil (egal ob krümmer, zwischenrohr/vsd oder esd mit und ohne kat) KEIN e-zeichen hat, ist die benutzung illegal! außer man bekommt durch eine einzelabnahme diese anlage/bauteil eingetragen (wobei das immer schwerer wird, weil keine eindeutige identifikation der bauteile möglich ist - eben weil an racing/-zubehörprodukten keine nummer ist - da hilft auch keine geräuschmessung weiter)... ich hatte das problem bei einer komplettanlage von fechter. in den papieren war nur der esd aufgeführt, verkauft wurde diese aber mit einer krümmeranlage. gab mächtig ärger :(

noch was ist aus o.g. auszug zu erkennen: bikes mit bj vor nov78 fallen unter keine bestimmung (weil es bis dahin keine gab) und erst bikes von 78-89 müssen sich an "harmlose" vorschriften halten. ab 89 machte es nicht mehr wirklich spaß :devilish: (daher sind oldis und alte harleys auch so laut) :twisted:
 

Shark

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look4free schrieb:
danke shark und bitte nicht böse sein, wenn es von mir hart geklungen hat - ich wollte auf keinen fall besserwisserisch rüber kommen, aber das ist für alle ein wichtiges thema :)

Kein Problem, dafür redet man ja miteinander :wink:

wenn sich jemand auf so eine aussage verlässt, ist er verlassen.

Genau so gings mir.
Gabs da nicht mal ein Gerichtsurteil, dass Aussagen von Ämtern und Behörden (wobei ich nicht weiss, ob der TÜV als solche zählt) als rechtsverbindlich angesehen werden dürfen, bis eine entsprechende Richtigstellung von selbiger Behörde kommt? Und wenns sowas nicht gibt, wirds Zeit das es eingeführt wird :D

Gruß
Shark
 
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