Bön
Forenmitglied
fyi, auch bei uns lohnt sich jetzt der Blick in den Rückspiegel 8) :
Polizei kann Raser jetzt auch mit Video-Motorrad ins Visier nehmen
Neckar-Odenwald-Kreis: Um Rasern und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern .......
NOK: Um Rasern und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern das Handwerk zu legen, kann die Polizeidirektion Mosbach seit Anfang des Monats September auf ein weiteres Einsatzmittel zurückgreifen. Nachdem ein Beamter der Verkehrspolizei die erforderliche Fortbildung absolviert hat, ist es nun auch im Neckar-Odenwald-Kreis möglich auf unfallträchtigen Strecken Streifenfahrten mit einem der vom Land beschafften zivilen „Video-Motorräder“ durchzuführen.
Hauptzielgruppe sind dabei rasende Motorradfahrer, die bisher nur mit Anhaltekontrollen nach punktuellen Geschwindigkeitsmessungen sanktioniert werden konnten. Der Nachweis von rücksichtslosem, gefährlichem Fahren musste meist durch aufwändige Ermittlungen erbracht werden. Durch die Verkehrsüberwachung mit einem Video-Motorrad können nun Raser ganz gezielt verfolgt und ihre riskante Fahrweise aufgezeichnet werden. Ein besonderes Plus hierbei ist, dass die betroffenen Verkehrssünder gleich vor Ort mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert und bei einem damit verbundenen verkehrserzieherisches Gespräch möglicherweise zur Einsicht gebracht werden können.
Doch nicht nur Motorradfahrer gelangen dabei in das Visier der Beamten der Verkehrspolizei, die bei dieser Art der Überwachung im Zweierteam unterwegs sind, sondern auch alle weiteren Verkehrsteilnehmer, die durch ihre verkehrsgefährdende Fahrweise auffällig werden. „Mit dieser neuen Technik der Überwachung wollen wir einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit im NOK leisten, denn es kann nicht sein, dass öffentliche Straßen von einzelnen Personen als Rennstrecken benutzt werden,“ so der Leiter der Polizeidirektion Mosbach, Polizeidirektor Hans Becker.
Eine erste Erfahrung mit dem Videomotorrad der Polizei machte dieser Tage bereits ein Motorradfahrer, der mit seiner Maschine auf der B 27 unterwegs war: Mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von 163 km/h erwartet ihn ein zweimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro.
Bei den Videomotorrädern handelt es sich um hochmoderne, leistungsstarke, in neutraler Farbe gehaltene Motorräder, die mit einer Sonderausstattung ausgerüstet sind. Die Fahrer müssen vor deren Nutzung ein umfangreiches Trainingsprogramm, das sich sowohl auf die Fahrsicherheit als auch auf die Videotechnik bezieht, durchlaufen.
Polizei kann Raser jetzt auch mit Video-Motorrad ins Visier nehmen
Neckar-Odenwald-Kreis: Um Rasern und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern .......
NOK: Um Rasern und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern das Handwerk zu legen, kann die Polizeidirektion Mosbach seit Anfang des Monats September auf ein weiteres Einsatzmittel zurückgreifen. Nachdem ein Beamter der Verkehrspolizei die erforderliche Fortbildung absolviert hat, ist es nun auch im Neckar-Odenwald-Kreis möglich auf unfallträchtigen Strecken Streifenfahrten mit einem der vom Land beschafften zivilen „Video-Motorräder“ durchzuführen.
Hauptzielgruppe sind dabei rasende Motorradfahrer, die bisher nur mit Anhaltekontrollen nach punktuellen Geschwindigkeitsmessungen sanktioniert werden konnten. Der Nachweis von rücksichtslosem, gefährlichem Fahren musste meist durch aufwändige Ermittlungen erbracht werden. Durch die Verkehrsüberwachung mit einem Video-Motorrad können nun Raser ganz gezielt verfolgt und ihre riskante Fahrweise aufgezeichnet werden. Ein besonderes Plus hierbei ist, dass die betroffenen Verkehrssünder gleich vor Ort mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert und bei einem damit verbundenen verkehrserzieherisches Gespräch möglicherweise zur Einsicht gebracht werden können.
Doch nicht nur Motorradfahrer gelangen dabei in das Visier der Beamten der Verkehrspolizei, die bei dieser Art der Überwachung im Zweierteam unterwegs sind, sondern auch alle weiteren Verkehrsteilnehmer, die durch ihre verkehrsgefährdende Fahrweise auffällig werden. „Mit dieser neuen Technik der Überwachung wollen wir einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit im NOK leisten, denn es kann nicht sein, dass öffentliche Straßen von einzelnen Personen als Rennstrecken benutzt werden,“ so der Leiter der Polizeidirektion Mosbach, Polizeidirektor Hans Becker.
Eine erste Erfahrung mit dem Videomotorrad der Polizei machte dieser Tage bereits ein Motorradfahrer, der mit seiner Maschine auf der B 27 unterwegs war: Mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von 163 km/h erwartet ihn ein zweimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 440 Euro.
Bei den Videomotorrädern handelt es sich um hochmoderne, leistungsstarke, in neutraler Farbe gehaltene Motorräder, die mit einer Sonderausstattung ausgerüstet sind. Die Fahrer müssen vor deren Nutzung ein umfangreiches Trainingsprogramm, das sich sowohl auf die Fahrsicherheit als auch auf die Videotechnik bezieht, durchlaufen.