Nein, tut es nicht, auch wenn lernresistente Motorradfahrer das wohl bis ins nächste Jahrtausend gerne behaupten. Die ABE ist nur eine generelle Betriebserlaubnis, das heisst, du verlierst die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz nicht durch den puren Anbau dieses Teiles. Es liegt aber im Aufgabenbereich des Halters (und bei Betrieb sogar des Fahrers), dafür zu sorgen, dass das KFZ nicht zu laut wird, völlig egal, ob da im serienmäßigen ESD nach drölfzehntausend Kilometer die Innenwände zwischen den Schallkammern rausgebrannt sind, oder ob da nur ein ab Werk nur mit einem Lochrohr gefüllter Ghost verbaut wurde, auch wenn letzterer eine (italienische) ABE hat.Solange ich für nen Hurric 2 Pro ne ABE bekomme, liegt das Problem doch an einer ganz anderen Stelle.
Wir können die Diskussion dazu alleine hier im Forum zum zigmillionsten Mal mit Hobbyjurismus aufwärmen, aber das wird nichts an der Rechtslage ändern auch wenn viele eine allgemeine Betriebserlaubnis gerne als Rundumsorglsopaket sehen, ausser jemand hat einen Ernstfall und klagt erfolgreich dagegen, so dass die gesetzliche Grundlage entsprechend geändert wird.