G
Gelöschtes Mitglied 1373
Guest
Genau das ist ja der Punkt den ich meinte.
Ich als Geschädigter kann mich doch nicht darauf verlassen, dass ein Zeuge korekt agiert. (Sein Fehlverhalten ist ja dann wiederum ein anderer Punkt). Weiß ja gar nicht, ob es einen gibt. Man sieht ja in dem Fall, das selbst eine/r, der nicht nur mit dem Hund vorbeilief, nicht so korekt agierte, wie es seine Zeugenpflicht gewesen wäre. Darum wäre für mich immer nur eine offizielle Stelle erster Anlaufpunkt als Geschädigter. Auch wenn die nix anderes machen, als Personalien aufnehmen. Hier wäre man zumindest an richtiger Stelle, um auf der sicheren Seite zu sein, wenn etwas nachkäme.
2ter Punkt außerdem: Der Verursacher ist für mich der, der auch dafür sorgen müßte, dass der Zeuge seinen Pflichten nachkommt, sich auch zeitnah rückversichert, wenn er sich da schon zur Verfügung stellte.
Das mal nur, was mein gesunder Verstand mir sagt. Zeugen hin, oder her ... mich als Geschädigter intressiert an erster Stelle der Verursacher, dass der korekt agiert ... das Fehlverhalten eines Zeugen, steht da an 2ter Stelle. Im Fall Thoryk`s ist ja nur Komissar Zufall und sein eigener Tatendrang zum Ergebnis gekommen ... traurig genug, dass man als Geschädigter erstmal Frust und schlaflose Nächte haben muss, bis man den Zeugen dann aufstöberte.
Darum wie gesagt, nix ohne offizielle Stelle ... man hat schon Pferde kotzen sehen.
Ich als Geschädigter kann mich doch nicht darauf verlassen, dass ein Zeuge korekt agiert. (Sein Fehlverhalten ist ja dann wiederum ein anderer Punkt). Weiß ja gar nicht, ob es einen gibt. Man sieht ja in dem Fall, das selbst eine/r, der nicht nur mit dem Hund vorbeilief, nicht so korekt agierte, wie es seine Zeugenpflicht gewesen wäre. Darum wäre für mich immer nur eine offizielle Stelle erster Anlaufpunkt als Geschädigter. Auch wenn die nix anderes machen, als Personalien aufnehmen. Hier wäre man zumindest an richtiger Stelle, um auf der sicheren Seite zu sein, wenn etwas nachkäme.
2ter Punkt außerdem: Der Verursacher ist für mich der, der auch dafür sorgen müßte, dass der Zeuge seinen Pflichten nachkommt, sich auch zeitnah rückversichert, wenn er sich da schon zur Verfügung stellte.
Das mal nur, was mein gesunder Verstand mir sagt. Zeugen hin, oder her ... mich als Geschädigter intressiert an erster Stelle der Verursacher, dass der korekt agiert ... das Fehlverhalten eines Zeugen, steht da an 2ter Stelle. Im Fall Thoryk`s ist ja nur Komissar Zufall und sein eigener Tatendrang zum Ergebnis gekommen ... traurig genug, dass man als Geschädigter erstmal Frust und schlaflose Nächte haben muss, bis man den Zeugen dann aufstöberte.
Darum wie gesagt, nix ohne offizielle Stelle ... man hat schon Pferde kotzen sehen.