Unwissen über Entdrosselung - Regress??

markic

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Hallo,

nehmen wir mal an jemand kauft ein Motorrad. Der (Privat-)Verkäufer sagt es sei auf 34PS gedrosselt und die Fahrzeugpapiere bestätigen dies auch. Der Käufer, ein Laie diesbezüglich, hat natürlich keine Ahnung davon und vertraut selbstverständlich den Papieren und dem Verkäufer. Warum sollte er auch misstrauisch sein.

Dieser Jemand baut nun einen Unfall. Bei der 'Inspektion' des Unfalls bzw. des Motorrades stellt sich heraus, dass es nicht gedrosselt war.

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus? Können die Regress nehmen? Wem muss was bewiesen werden?

Vielen Dank und Gruss
markic
 

Morrison

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!! Und jeder ist für das verantwortlich was er fährt..
 

franky84

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markic schrieb:
Wie sieht es da versicherungstechnisch aus? Können die Regress nehmen? Wem muss was bewiesen werden?

Ganz klares [glow=red]JA[/glow]

Da das Motorrad auf dich bzw demjenigen zugelassen is, is er auch dafür verantwortlich, das alles ordnungsgemäß is!

Am besten jemanden zum Besichtigen mitnehmen der sich auskennt.
 

BT012SS†

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Wenn "Jemand" den Unfall hat, ist er ja damit gefahren. Ich glaube man merkt schon ob da 34PS anliegen oder eine Handvoll mehr.
Und wenn "Jemand" schon der Halter ist hat er eh verloren.
Wie es bei einer Probefahrt mit dem "neuen" Fahrzeug aussieht, da kann wohl ein Rechtsverdreher mehr zu sagen weil man dem "Jemanden" ja etwas verheimlicht.
 

markic

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Aber es kann doch nicht sein, dass jeder der eine gedrosselte Maschine kauft, beim Mechaniker oder sonst irgendwo die Leistung messen lassen muss.

Die Versicherungsgesellschaft kann ja nur aufgrund von Falschangaben im Vertrag Regress beanspruchen. Und diese Angaben macht man als Laie nach 'bestem Wissen und Gewissen'. Die Fahrzeugpapiere sind ja schliesslich ein offizielles Dokument und somit verbindlich, also 'darf' man denen vertrauen.

Wenn jemand das Erste Mal ein Motorrad fährt kann man doch nicht verlangen, dass er die Leistung abschätzen kann. Zumindest aus rechtlicher Sicht nicht.

P.S. MFK wurde auch kurz vor dem Kauf gemacht.
 

Bön

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Du bist als Halter für den technischen Zustand verantwortlich. Du müßtest dem Vorbesitzer nachweisen, dass die Drossel bei Übergabe schon nicht drin war und Du sie danach auch nicht selbst ausgebaut haben kannst *g*

Am besten nachschauen ob die Drossel drin ist oder nicht, die Dinger müssen ja irgendwie erkenntlich sein



Also bei der Probefahrt ist der Halter des Fahrzeuges auf jeden Fall mit dabei...ob das allerdings den Fahrer gänzlich davon entbindet?
StVZO
§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
... (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
 

franky84

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markic schrieb:
Die Versicherungsgesellschaft kann ja nur aufgrund von Falschangaben im Vertrag Regress beanspruchen. Und diese Angaben macht man als Laie nach 'bestem Wissen und Gewissen'. Die Fahrzeugpapiere sind ja schliesslich ein offizielles Dokument und somit verbindlich, also 'darf' man denen vertrauen.

Offizielles Dokument ja. Wenn aber am dazugehörigen Fahrzeug was verändert wird und die Papiere nicht ist das denk ich mal ne Art Urkundenfälschung.

Deshalb wenn man "Laie" ist am besten jemanden mitnehmen bei der Besichtigung der sich auskennt. Oder zusammen mit dem Verkäufer zu ner Werkstatt oder Prüfstelle fahrn und des checken lassen.
 

franky84

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Bön schrieb:
Also bei der Probefahrt ist der Halter des Fahrzeuges auf jeden Fall mit dabei...ob das allerdings den Fahrer gänzlich davon entbindet?
StVZO
§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
... (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Weiß net wies von privat zu privat is aber ein Händler is ja z.B. dazu verpflichtet sich zu vergewissern das die Interessent, also der die Probefahrt macht auch nen gültigen Führerschein für das entsprechende Fahrzeug hat.
 
A

Anonymous

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Das Führen von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis wird in der
Schweiz mit : ...nicht unter 10 stündiger Alphornbeschallung bestraft ! ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
markic schrieb:
Aber es kann doch nicht sein, dass jeder der eine gedrosselte Maschine kauft, beim Mechaniker oder sonst irgendwo die Leistung messen lassen muss.

Ach komm, du willst doch nicht allen ernstes behaupten, das nen Anfänger nicht merkt obs Mopped 34 PS oder 160+X PS hat!?! :twisted: :twisted:

Bei nem Mopped das auch offen nur 40-45 PS hat lass ich das ja noch als Ausrede gelten, aber bei ner 1000ern... :roll:
 

Matte

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Herr Richter ich wußte aber nicht, daß...

...ich das Kind nicht vergewaltigen durfte
...ich nicht mit meinem Tornado im Atomkraftwerk landen durfte
...ich die 700 Liter Altöl nicht in den Rhein kippen durfte

Morrison hat schon alles gesagt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Oder sucht da jemand nach einem "legalen" Weg und dem entscheidenden Tip ? ;)

Ganz einfacher Test: Frage den VK ob gedrosselt. Wenn ja frage, ob Du mit Vollgas mal die Kupplung schnappen lassen kannst.... :D

Matte
 

markic

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@Wildsau
Es geht um die 600er. Die hat nur 120 PS :p
Na warum denn nicht...als ich das erste Mal auf einer 125er losfuhr dachte ich zunächst auch, dass die Menschheit kaum mehr Beschleunigung / Leistung in einem Mopped braucht. :devilish:
Ausserdem spürt man den Unterschied erst ab ca. 9'000 U. Und darüber hinaus zu drehen (um den Unterschied überhaupt zu merken) ist ja eh unmenschlich :D

@Matte
Ja...den Spruch kenn ich schon. Und der Stimmt auch. Aber nicht in diesem Fall 8)
Denn ich weiss ja schon, dass ich das nicht dürfte. Aber beim Kauf ist nicht davon auszugehen, dass man reingelegt wird, oder? Unwissenheit ist das falsche Wort. Eher Falschinformation. ;)

Ich bin auf der Suche nach dem Pfade der Gerechtigkeit 8)
 

markic

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@Bön
So sehe ich das auch. Also wenn dies nachgewiesen würde könnte man die ganze Schuld (für den Unfall) auf den Verkäufer abwälzen. :p 8)

Nein hmm...so geht es ja auch nicht irgendwie..
 

Watchtower

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Naja denke auch das man nur wenn man es nachweisen kann auf den VErkäufer umgeleitet werden kann...

D.h. wenn es z.b. wärend der probefahrt passiert...(da schafft mans ja net umbedingt ne drossel eben auszubaun und loszubrettern) aber wnen du sie schon 1 tag zuhaus stehen hattest ist alles vorbei denke ich....

Denn dann konntest das zeug ja ausbauen.

Mfg Watchtower
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

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markic schrieb:
@Wildsau
Es geht um die 600er. Die hat nur 120 PS :p

Egal. Wenn du keinen Unterschied zwischen 34 PS und 120 PS merkst, tu deinen Mitmenschen einen Gefallen, mach nie wieder nen Moppedführerschein!!
Weg isser eh erstmal.

Ich bin auf der Suche nach dem Pfade der Gerechtigkeit 8)

Dann steh gefälligst zu dem Mist den du angestellt hast!

Bist du eigendlich auch der Unfallverursacher, oder hamse dich abgeschossen?
 

markic

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aber aber Wildsau... wo kommen wir denn hin mit all deinen Vorurteilen :)

Es ist nichts passiert. Alles noch rein hypothetisch und es geht nicht um mich sondern um jemanden :D

btw. Wenn du keinen Unterschied zwischen Spass und Ernst erkennst, tu deinen Mitmenschen einen Gefallen, antworte nie wieder!! :devilish:
(nur Spass, freue mich natürlich über jede Antwort ;) )
 

supersonic

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hallo

...interessante posts :p

@markic
darf ich das nun so verstehen:
"jemand" hat eine ungedrosselte 600er gekauft, obwohl im vertrag
"gedrosselt" steht? Und das nun geschnallt hat :D

dann muss ich sagen, "jemand" wird probleme haben, den
verkäufer zu belangen. weil:

1. der unfall auf der probefahrt passieren müsste
-> 2. unwissenheit ODER fehlinformation nicht vor strafe schützt!
bzw. könntest du die drossel selbst entfernt haben.
Ich weiss, dass mann diesen spruch nicht gerne hört - aber da ist nichts
zu machen! (leider :cry:



mfg supersonic
 

markic

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supersonic, das ist bisher alles nur informationsbeschaffung ;)

aber sieht wohl schlecht aus mit meinen, wie ich finde durchaus logischen :p , argumenten..
 

AVIDPJ

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Wildsau schrieb:
markic schrieb:
@Wildsau
Es geht um die 600er. Die hat nur 120 PS :p

Egal. Wenn du keinen Unterschied zwischen 34 PS und 120 PS merkst, tu deinen Mitmenschen einen Gefallen, mach nie wieder nen Moppedführerschein!!
Weg isser eh erstmal.

Ich bin auf der Suche nach dem Pfade der Gerechtigkeit 8)

Dann steh gefälligst zu dem Mist den du angestellt hast!

Bist du eigendlich auch der Unfallverursacher, oder hamse dich abgeschossen?

Wildsau hat 100% und wie wir jetzt alle wissen wie und wozu die Fragerei gedacht war, kann ich Dir aus versicherungstechnischer Seite in jedem Falle sagen das es jede Menge Ärger, Kosten und lebenslanger Regress bis zum O.E. im Versicherungsfalle bedeuten und kann alles wegen ein paar Euro :idea: ;) :roll:
 
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