Umtauschrecht für Zubehör(Auto)

doohenne

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na daheeme
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Hab mir Kotflügel aus GFK für mein verunfalltes Auto bestellt und die Teile erstmal oberhalb montiert und da standen die schon ungefähr im Winkel von 30-40° ab.Anwesend waren ein Meister und ein Mechaniker mit genug Erfahrung.Hand auf´s Herz ... die Teile passen hinten und vorne nicht!!!Ich hätte nichmal die Tür richtig bewegen können,falls ich den Koti überhaupt dran bekommen hätte.Hab ich denen alles geschrieben.
Hab das reklamiert und mir wurde geschrieben:

"lesen Sie bitte unsere AGB´s durch,

8. Passgenauigkeit
Bestandteil unseres Angebotes sind handgefertigte GFK Teile, die
fertigungsbedingte Ungenauigkeiten in der Passung aufweisen können. Daher gilt für all unsere GFK Teile, das diese vor der Lackierung am Fahrzeug montiert und ggf. nachgearbeitet werden müssen.

Das Problem mit dem Winkel ist mir bekannt,dennoch ist das möglich,die
Kotflügel zu montieren,die müssen nur etwas nachgearbeitet werden. Enige Sätze wurden von mir pesönlich montiert. Passt nicht gibt´s nicht.

Laut Gesetz gibt es 14 Tägiges Rückgaberecht,den Sie eingehalten
haben. Rückgabe innerhalb dieser Frist ist kein Problem."

Hab denen avisiert,daß ich die Teile zurücksende und da kam heut diese nette Reaktion,obwohl mir mein Umtauschrecht zugestanden wurde.

"das ist nicht das erste mal,dass von einer Meisterwerkstatt behauptet
wird,dass unsere Produkte nicht passen sollen.
Nach einer Terminvereinbaarung in unserer Werkstatt waren die Kotflügel
nach ca. 5 St. montiert,passt nicht gibt´s nicht,bei uns in der Werkstatt
haben wir bis jetzt alles montieren können.
Sie können die Teile gerne zurück schicken,wir sind aber nicht bereit den
vollen Kaufpreis zu erstatten,wir machen ihnen ein Vorschlag,dass Sie bei
uns in der Werkstatt vorbei kommen,wir werden ihnen die Kotflügel für 100 ? montieren und wenn es wirklich nicht passen sollte, wie Sie behaupten,dann erstatten wir ihnen den vollen Kaufpreis zurück."


Weiß bis jetzt,bei Kauf über Internet,Versand,etc. hat man 14Tage Umtauschrecht.Das heißt aber nicht,daß der mir hier was abziehen darf oder so unverschämte Forderungen stellen kann.Habt ihr irgendwelche Tips was ich dem noch genau schreiben kann?Hab zwar schon was geschrieben:
"... ich kann mich mit ihrem Vorschlag nicht einverstanden erklären.Sie können nicht von mir verlangen diese weite Fahrt auf mich zu nehmen.Dies sind enorme Spritkosten die mir entstehen würden.Ebenfalls unzumutbar ist es dafür extra Urlaub zu nehmen.Die 100€ für die Montage lasse ich hier einmal unkommentiert.
Auch hier nicht mehr den vollen Kaufpreis zahlen zu wollen ist gesetzlich nicht zulässig und das wissen sie durchaus.
Ich habe keineswegs etwas von einer Meisterwerkstatt behauptet,sondern geschrieben,daß ein Mechaniker und ein Meister daran gearbeitet haben.Dies sind Bekannte die mir helfen und schon mehrfach Autos umgebaut haben,auch privat.Ich habe selbst auch mit daran gearbeitet und man sieht auch ohne Anbau schon,die Teile passen nicht.Im angebauten Zustand standen die Flügel in dem erwähnten Winkel ab.
Ich habe rechtzeitig meinen Rücktritt erklärt und dies wurde von ihnen auch zugegeben.Dies habe ich schriftlich per Mail von ihnen bestätigt bekommen und abgespeichert.
Ich zitiere:
"Laut Gesetz gibt es 14 Tägiges Rückgaberecht,den Sie eingehalten haben. Rückgabe innerhalb dieser Frist ist kein Problem."
Mich jetzt hier unter Druck setzen zu wollen und getroffene Vereinbarungen zu ändern ist kein ordentliches Geschäftsgebaren.
Ich gehe weiterhin davon aus,daß ich die Teile zurücksende und den vollen Kaufpreis zurückerhalte.Schließlich habe ich schon die Transportkosten zu zahlen und habe am Ende nichts davon gehabt.
Falls sie nicht gewillt sind sich an die Vereinbarung zu halten,dann bitte ich um umgehende Benachrichtigung"

Tja,ich bin nicht gewillt mir das gefallen zu lassen.
Komisch ist,daß seit dem Unfall zu Weihnachten irgendwie das Pech an den Hacken klebt und ich weiß auch wer schuld dran ist!!!>>> :x-mas: Der Sack grinst sogar noch! :?
 

McViesch

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...geklaut
mhhh Lass mich raten...Ebay ??

Ohne Anwalt wirds schlecht mit der vollen Kaufsumme....

Das soll heißen wenn du da hinfährst...die den Kotflügel anbauen...und es passt nicht das Du 100€ Zahlen sollst (Arbeit wurde verrichtet) und dann bekommst du die Differenz raus...oder musste noch draufzahlen? Ich würde es nicht machen.

Also...TIP: Versuch den NUR Umzutauschen und einen anderen zu nehmen...sollte das auch nicht gehen...nochmal....SO und nun nach 2 maligen verbessern...KANNST DU DAS GELD ZURÜCKFORDERN.

Achtung solltest du den Versuchten Einbau in einer Werkstatt machen lassen, lass Dir bestätigen das die Teile zu 100% nicht passfähig sind.

Dann hat er keine Chance, als das Geld rauszurücken.
Außerdem kann er nicht verlangen das du mit einem DEFEKTEN Wagen 500km durch die Gegend fährst um in seiner Werkstatt was reparieren zu lassen.


Sven
 

Mallispoeks

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§§ 355 bis 357 BGB. Widerrufs- und Rückgaberecht und ihre Folgen

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das
Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers
eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.



§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Auch sehr interessant: http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundla ... dlagen.htm
 

doohenne

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Dankeschön erstmal!
Hat mir bei der Argumentation geholfen und ich hab auch gleich wegen dem Bodykit eine neue Mail aufgesetzt.Bin mal gespannt wie die jetzt reagieren.
 

AVIDPJ

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Rechtsschutz - Anwalt !! wenn er wieder Wandlung ablehnt!!

Mit solchen AGB`s darf man eigentlich nicht bestellen :idea:
 

doohenne

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Ich war verzweifelt,jung und brauchte das Geld ... ähm das Auto zum fahren! 8)
 

McViesch

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...geklaut
Naja das mit AGB´s ...also ich lese die auch nicht durch...

Man muss auch mal ein wenig vertrauen zu den Online Geschäften haben...aber wie man sieht gibts immer wieder Schwarze Schafe.


Sven
 

Bön

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Btw: ich finde das kann einem mit nem Motorradzubehör genauso passieren und daher verschiebe ich den Thread mit zu den § & Gesetzen.
 

doohenne

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Die Firma mit dem Bodykit hat schon eingelenkt und beauftragt selber eine Spedition. :p
Bin mal auf die unverschämten Kotflügler gespannt!
 

doohenne

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Der Typ mit den Kotflügeln dreht voll am Rad.
Der hat doch jetzt nicht nachträglich die Seite geändert,dann noch ein Widerrufsrecht eingebaut.Erst als Link und jetzt hinterher direkt in die AGB´s!!!
Hab aber die Seiten abgespeichert wodurch dieser Vorgang nachvollziehbar wird. ;)
Meines Erachtens nach ist das ein Betrugsversuch oder wie immer man das nennen mag im Juradeutsch!!!
 

Bender

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Eins sollte man aber auch nicht vergessen:
Wenn ein Händler merkt, dass seine AGBs nicht in Ordnung sind, ist es nur zu verständlich, dass er sie nach der entsprechenden Erkenntnis schnellstens ändert. Daraus sollte man keinen Betrugsversuch ableiten. Man kann nicht erwarten, dass die AGBs unverändert bleiben, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Eher, dass ältere Versionen dokumentiert werden. Das sollte aus Gründen der Nachvollziehbarkeit Pflicht sein.

Gruß
 

Mallispoeks

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Wo ist das Problem, er hat sie AGB doch zu deinen Gunsten geändert, oder? Jetzt steht das Widerrufsrecht in den AGB, wieso solltest du dich also nicht drauf berufen können? Und er wird nicht sagen, dass das zu dem Zeitpunkt deinen Abschlusses noch nicht da stand, dann wäre er auch schön blöd.
 

doohenne

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Nein er hat sie nicht zu meinen Gunsten verändert,denn wenn gar nichts wegen den 14 Tagen darin steht,gilt nämlich eine andere Regelung.Da ich 3 Tage überfällig war,durch zu späte Lieferung des Bodykits,konnte ich auch nicht erkennen welche Mängel die Kotflügel haben.
Da kommen bei dem einige Dinge zusammen die nicht in den AGB erwähnt waren.Schon gar kein Widerrufsrecht.Das wurde erst später auf der Seite eingebaut.
Die Dinge die er vorgeschlagen hat waren dann noch der Hit.Erst geschrieben ich hätte die Frist eingehalten und mit der nächsten Mail fing das Theater an.Ich solle ca. 450km in die Werkstatt fahren und die würden das schon hinbekommen für 100€.Rechnet man den Sprit und die Kosten,kommt man auf mehr als die Teile gekostet haben.Davon,daß die Teile hinten und vorne nicht passen,reden wir mal gar nicht.GFK-Kotflügel die über 30° abstehen,die kann man nur unter enormer Spannung dranschustern.Falls sie es nicht hinbekommen würde ich den vollen Kaufpreis bekommen.Am Ende hab ich so oder so draufgezahlt.
Kommentar von dem war: "Paßt nicht,gibt´s nicht!"
Das sieht ein Blinder mit Krückstock,daß da nix passend gemacht werden kann.


Auszug:"2. Es fehlt die Belehrung des Kunden, dass das Rückgaberecht keine Begründung aufweisen muss.

3. Unklarheiten gehen zu Lasten des Händlers. Der Kunde darf hier vom Vertrag loskommen, indem er entweder einen schriftlichen Widerruf schickt oder indem er die Ware zurückschickt. Frist übrigens nicht nur 14 Tage (richtiger 2 Wochen), sondern zeitlich unbeschränkt, weil eben die Belehrung nicht richtig ist."

"Zentrale Struktur des neuen Gesetzes:

Zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist ein generelles Widerrufsrecht und Rückgaberecht für alle Bestellungen (nicht nur Abonnements oder sonstige Dauerbezüge) im Fernabsatz innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Belehrt der Händler erst nach Vertragsabschluss, so muss er 4 Wochen Widerrufsfrist gewähren. Der Verbraucher darf erst prüfen, dann kommt rechtlich ein Vertrag zustande. Widerruft er, ist die Ware von ihm auf Kosten und auf Risiko des Unternehmers zurückzusenden und eventuell gezahltes Geld zu erstatten."


"Was droht mir als Händler?
Zunächst einmal sind alle auf der Basis solcher Belehrungen geschlossenen Verträge mit einem zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht belastet."


@Kai
Der behauptet aber es hätte schon immer drin gestanden und hat die 2.Änderung erst heute vorgenommen.Tja,daß obwohl ich ihm mitteilte ich hätte die Seite abgespeichert und somit den Beweis was dort steht.Scheinbar liest der nicht wirklich was ich ihm schrieb.
Nach dem neuerlichen Hinweis,daß ich nun eindeutig mit den Seiten nachweisen kann wie die AGB´s von ihm geändert wurden,kam nix mehr.Der beruft sich nämlich auf die neue Version!!!Aber nach der alten Version hat er eindeutig nicht recht.
Daß er sie ändert ist ja ok,da hab ich gar nix dagegen.Er tut das ja zum Schutz seiner Interessen.Wenn es bisher aber nicht i.O. war,dann soll er auch dazu stehen.
 

doohenne

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Das war alles was eigentlich vorher da stand.Ging nur um´s Thema Gewährleistung!!!
Zitat:"Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die beanstandete Ware der Firma ............... innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme vom Mangel, mit genauer Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung unter Beifügung einer Rechnungs- bzw. Lieferschein Kopie zur Verfügung zu stellen."

Hier kann man unter anderem verweisen auf den Punkt 2 im letzten Artikel,denn ich muß keinerlei Gründe oder irgendwas angeben!Schon deshalb würde es sich um eine falsche Belehrung handeln. ;)
Fraglich ist eigentlich auch,wie man das mit "einer Woche nach Kenntnisnahme" auslegen soll.Somit lag ich nämlich auch richtig,denn ich habe den Mangel am Samstag festgestellt und am selben Tag gemeldet!!!
Sehr widersprüchlich ist das Ganze jetzt mit der Widerrufsbelehrung,denn beide Auslegungen stehen darin!!!
 

Bender

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Der hat Ärger verdient.

Gruß
 

doohenne

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Der ist echt der Hit!
Nach ewigem hin und her kam seit Freitag nix mehr und dafür heut das >>>
Mail 1: ... ich habe ihnen schon mal mitgetteilt,dass Rücknahme in der Regel kein Problem für uns ist,wir erstatten aber kein vollen Kaufpreis,da es sich schliesslich,um gebrauchte Ware handelt,die wir nicht mehr als Neuware verkaufen können. Das sind Fakten,Sie haben versucht die Ware zu montieren und somit ist das mittlerweile Gebrauchte Ware.

Ganz unabhängig von den AGB´s verliert die Ware ihren Wert,wenn die gebraucht ist

Mail 2: Unglücklicher Weise haben wir schon sehr schlechte Erfahrung,bei der Rückgabe der Ware gemacht,wir haben bis jetzt immer vollen Kaufpreis der Ware zurück erstattet,teilweise auch nach 2 Monaten,weil wir so nett sind. Nur das Problem war,das die Ware bei uns nie heil angekommen ist,es waren bis jetzt immer irgendwelche Gebrauchspurren zu erkennen,so sind wir immer wieder auf den Schaden sitzen geblieben,deshalb machen wir das nie wieder. Es ist ja nur halb so schlimm,wenn wir die Ware irgendwann wieder verwenden können,wir tunen ja auch ständig irgendwelche Fahrzeuge in unserer Werkstatt. Acura Integra steht aber in nächst absehbarer Zeit nicht auf der Liste.
Gebrauchte Ware können wir nicht als Neuware verkaufen,somit können wir für gebrauchte Ware auch keinen vollen Kaufpreis zurück erstatten.


Hab dem auf die 1.Mail einen Riesentext geschickt und auf Paragraph 346 und 357 hingewiesen.Egal was er auch immer in seinen AGB stehen hat,sind diese beiden Paragraphen bindend für ihn.Außerdem stand über die Abwicklung nur drin,daß man eine Woche nach Kenntnis ... ,naja ihr wisst schon.

Darauf kam jetzt dieses >>>

hören Sie,ich habe wirklich was besseres zu tun,als mit ihnen ständig zu streiten,nur das ist doch ersichtlich,dass wenn die Ware in irgendeine Weise von ihnen beschädigt wurde,dass Sie dafür Kosten tragen. Sie brauchen mir da auch nichts anderes erzählen,da der Richter das genauso sehen würde.

Sie können die Kotflügel zurück schicken,wir werden den Zustand der Ware überprüfen,wenn da irgendwelche Kratzer,oder Risse vorhanden sind,dann erstatten wir nicht den vollen Kaufpreis.


Also der hat den Schuß nicht gehört!? :crazy:
 

Maj.Worsti

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Oh mann doohan,

du greifst aber in letzter Zeit wirklich in die Sch..... :roll:
Tut mir echt leid.

Aber ich würde die Angelegenheit Deinem Anwalt übergeben und mir den ganzen Streß ersparen.

Gruß,
Maj.Worsti
 

doohenne

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@Major
Scheint nicht mein Jahr zu werden oder man hat mir heimlich einen "Magneten" eingepflanzt bei der letzten Op. :roll:

Irgendwo macht´s teilweise schon Spaß.Man lernt nebenbei noch seine Rechte kennen und ehrlich gesagt reitet der sich mit seinen Argumenten immer mehr rein und gibt mehr preis über seine Geschäftsgebaren. ;) Mal schaun was ich morgen wieder für nette Post bekomme.
Ich denk manchmal ... vielleicht ist seine Leitung einfach nur zu langsam und er muß das alles mehrmals lesen,um es zu verarbeiten! :lol:

Der Hit ist noch,daß er mir erzählen will,ein Anwalt hätte ihm gesagt er hätte recht! :twisted: Ich zieh mir übrigens die Hose mit der Kneifzange an! ;)
 

Maj.Worsti

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doohan72 schrieb:
Ich zieh mir übrigens die Hose mit der Kneifzange an! ;)

dev12.gif
Aber bitte mit einer von Proxxon. Soviel Qualität muß sein... ;)

Falls Du keinen Anwalt konsultieren willst und denen mal ein schönes Schreiben um die Ohren knallen willst, dann kannste dich ruhig mal melden. Hab den Sch.... ja lange genug studiert... :roll:

Gruß,
Maj.Worsti
 
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