Teurer Wheelie ...

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G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
... so kann man für sich auch die Saison 2011 verkürzen :shock: :whistle: !

Einradfahrer nicht erwünscht!

Ich hätte da erstmal neidvoll die Augen aufgerissen :rofl: :woman: :rofl: !

Wer ko der ko, sogt do der Bayer!

Hab das aber auch schon erlebt auf einer Landstraße! :smoke:
 

MarkusS

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Gibt halt immer wieder solche Deppen, die glauben, ihnen gehöre die Strasse. Ich hab da genau null Mitleid. Sowas machst einfach nicht mitten im Verkehr, egal wie gut man es drauf hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
Abgesehen davon, dass er die Geschwindigkeit überschritten hat, überlegte ich mir dazu wo es denn im Gesetz verankert ist, dass man mit einem Kraftrad (Zweirad) nicht auf einem Rad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein darf :thinking: !

Gibt es dazu einen Paragraphen in der StVO :thinking: ?
 

Semmelbrot

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Hier wurde ein Freund mal beim Fahren auf dem Hinterrad erwischt: CHF300.
"Nicht beherrschen des Fahrzeuges" :D
 

MarkusS

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Dezidiert verboten sind Wheelies nicht. Aber es wird dann so argumentiert, dass Du den Hobel nicht mehr jederzeit im Griff hast (was ja auch stimmt) und andere Verkehrsteilnehmer gefährdest...usw...blahblah...bei uns in der CH ist es zumindest so. Wenn ich sowas durchgebe - so ich es denn könnte :red: - wäre ich den Check auch los.
Mitten im Verkehr versteh ich es auch.
Aber wenn ich irgendwo draussen die Kiste mal aufziehe...who cares? Aber eben...es könnte ja hinter jedem Baum ein Reh hervorhüpfen oder mitten in der Pampa ein 2jähriges Kind auf dem 3rad daherkommen.
 

Büffel

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Non Cherie schrieb:
Abgesehen davon, dass er die Geschwindigkeit überschritten hat, überlegte ich mir dazu wo es denn im Gesetz verankert ist, dass man mit einem Kraftrad (Zweirad) nicht auf einem Rad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein darf :thinking: !

Gibt es dazu einen Paragraphen in der StVO :thinking: ?
Weiß ich nicht. Aber vielleicht wird es als 'gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr' gewertet.

Außerdem steht da auch, dass er auf der Autobahn anstatt 80 km/h über 160 km/h fuhr. Ab 40 km/h außerorts in D zu schnell ist der Führerschein für 1 Monat weg, ab 60 km/h 2 Monate und ab 80 km/h dann 3 Monate, soweit ich das aus den Autobahnpolizeidokus im Fernsehen gelernt habe...
 

A.N.T.R.A.X.

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jetzt muss ich auch mal was dazu sagen... hier fällt die meinung man dürfe nicht auf einem rad fahren....ich hatte das mal anders gehört:

ich mein im STVO steht ,daß das Motorrad/Fzg. jederzeit so zu führen ist das weder jemand gefährdet,behindert oder verletzt wird.
Wenn ich nun wirklich instruktor bin oder die maschine so behersche zu fahren ,muss man mir doch erstmal nachweisen das ich es nicht beherscht habe und das wird schwierig,wenn ich auf dem video sichtbar keine schlänker fahre oder ein unsicheres verhalten darstelle und die Geschwindigkeit einhalte (was sehr schwer sein dürfte bei 80 km/h :thinking: ).
Ich denke solange man die Grundregeln nicht verletzt wird es geduldet.


§ 1 Grundregeln 2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Seh ich das flasch?? oder was meint ihr ???
 

SKL

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Ich denk mal er hat das Bußgeld und die Punkte wegen den 166 km/h bei erlaubten 80 bekommen... Wobei ich mich bei nem Wheelie auch nicht erwischen lassen möchte :D
 

Buuuh

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Ein Wheelie wird afaik wirklich als vorsätzlicher "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" gehandelt. Und das finde ich genaugenommen auch richtig. Der Strassenverkehr ist der Fortbewegung angedacht und nicht als private Vergnügungsstrecke, auch wenn Motorradfahrer das gerne so hätten.
Ich denke auch, dass man davon ausgehen kann, dass wohl die wenigsten den Wheelie wirklich beherrschen, auch wenn sie einen hinbringen. Gleiches gilt für Driftversuche oder ähnliches im Strassenverkehr.
Sollte es ein "kleiner" Wheelie sein, sprich das Vorderrad nur kurz abheben, kann man sich vielleicht noch rausreden, dass das ja nicht beabsichtigt war, aber selbst das ist ein Hinweiß darauf, dass man sein KFZ nicht mehr unter Kontrolle hatte (besonders, wenn man es quasi auch noch zugibt). Die Wheelies in dem Video sind aber ja wohl eindeutig nicht "versehentlich" passiert.
Wer Wheelies machen will, kann das auf freier Strasse tun oder probieren, aber beim Überholen muss das nicht sein.
 

Cooper

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Nicht ganz richtig...als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB) werden lediglich solche Taten gewertet, welche von Außen in den Straßenverkehr eingreifen...also z.B. das Steinewerfen von Autobahnbrücken oder ähnliches.

Hier käme dann wohl eher der § 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht...im § selbst findet man unter Abs. 1 Nr. 2 die "sieben Todsünden".
Aber da das "Strafmaß" in diesem Fall schon veröffentlicht wurde, gehe ich mal davon aus, dass es hier nicht zu einer Strafanzeige kam (vermutlich konnte man ihm keine konkrete Gefährdung nachweisen)...sondern lediglich zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige...da hat der Typ nochmal verdammtes Glück gehabt...denn mit ner Verurteilung nach dem StGB könnte er seine BW-Karriere wohl auch an den Nagel hängen :thumbdown:
 

Cooper

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Ok...auf die Verlinkung der entsprechenden Gesetzestexte hatte ich einfach mal verzichtet..."§315c StGB" kann ja jeder selbst bei Google eingeben...sollte man zumindest meinen ;)

Aber wie gesagt...ich vermute mal, dass die Rennleitung dem Betroffenen keine konkrete Gefährdung nachweisen konnte, denn sonst träte das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Strafverfahren subsidiär zurück.

Eine konkrete Gefährdung hätte z.B. vorgelegen, wenn ein entegenkommendes oder überholtes Fahrzeug eine Gefahrbremsung hätte einleiten müssen und es nur noch vom Zufall abhängig gewesen wäre, ob ein Schaden (Sach- oder Personenschaden) eintritt.
Das hab ich zumindest auf dem Video so nicht erkennen können.

Eine Putativ-Gefahr (was hätte passieren können, wenn...) ist in diesem Fall nicht ausreichend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
Ich dachte nur noch dazu, so wie der teils auffuhr, ist das auch Auslegungssache für die Gesetzeshüter :rolleyes: .

Da hatte er wohl Glück, dass man da nicht weiter drauf einging :thinking: !
 

Cooper

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Ausschlaggebend is ja immer, was man gerichtsverwertbar nachweisen kann...ich denke mal die werden da schon ne Prognose erstellt haben, welcher Verstoß hier geahndet werden kann und welcher nicht.
Solche Fälle landen meist vor Gericht, weil der Betroffene uneinsichtig ist und sich regelmäßig ungerecht behandelt fühlt.

Meiner Meinung nach gehören solche Poser dauerhaft aus dem Verkehr gezogen...ich will jedenfalls nicht das Opfer eines Feierabend-Rossi's werden, der einen Fahrfehler begangen hat, weil er seine Fähigkeiten überschätzt.
Is ja auch nich so, dass der Typ das auf ner unbelebten Nebenstraße gemacht hätte...sondern im dichten Verkehr :thumbdown:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
Kann ich dir in allen Punktren zustimmen; passiert schon genug auf unseren Straßen, wo ich mir nicht selten an den Kopf fasse :thinking: !

Allerdings der Act ansich, wenn er nicht auf öffentl. Straßen statt findet, fasziniert mich schon ;) !

Für den Herrn in HH ist da vermutlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, hat sicher noch ein Nachspiel!
 

Magic

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Whellie hin, Whellie her, der eine kann`s, der andere nicht.., aber egal..
Sobald andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind & in der geschlossenen
Ortschaft ein No Go..

Wenn`s einer auf dem leeren Parkplatz oder irgendwo auf ner abgelegenen
(freinen) Strasse macht...OK..!

In Italien ist`s mittlerweile im Gesetz verankert:
Wenn das Vorderrad erkennbar den Bodenkontakt verläßt, ist eine
hohe Geldstrafe, oder mit einer Sicherstellung des KRAD`s zu Rechnen
(bis zu "3.Monate") :shock:

Gefährlicher Eingriff StVO..
Mich hat mal "Einer" (mehrfach) versucht auf Regennaßer Fahrbahn auszubremsen..
(Er damls 190er Benz eines der ersten Auto`s mit ABS.., wollt nen Auffahrunfall
provozieren, an der Ampel bei Gelb Vollgas & dann doch Vollbremsung, war Hinter Ihm..)

Hab Ihn dann an der Ampel zur Rede gestellt....,
nachdem ER mich noch auf türkisch Beschimpfte...
hab ich Ihn "rausgezogen"..& bisserl gschüttelt..
7.Points, gefährlicher Eingriff StVO & ne dicke Geldstrafe..
(zum Glück 60. & nicht 90.Tagessätze, sonst ist man Vorbestraft)
Da die Zivi-Rennleitung gegenüber an der Ampel stand & es live mitverfolgte.. :sick:

Also immer entspannt mit beiden Beinen, äh Rädern auf dem Boden...
so kommt man (irgendwann) auch an`s Ziel... ;)

Liebe Kinder macht das nicht nach..
Tonspur aus`m Video..

Wheelie Shoping..

Gruß M
 

KingpimpZ

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hab vor paar wochen auch mal nen "krassen" vor die linse bekommen....aber den unfall machte jemand ganz anderes....nähmlich eine FRAU!!! :D :D :D wir haben uns beide schlapp gelacht

vieod :respekt:
 

tom74

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KingpimpZ schrieb:
hab vor paar wochen auch mal nen "krassen" vor die linse bekommen....aber den unfall machte jemand ganz anderes....nähmlich eine FRAU!!! :D :D :D wir haben uns beide schlapp gelacht

vieod :respekt:

Klar, darüber kann man schon lachen. Wenn einer von euch .... in der Stadt n Kind mitnimmt hört´s lachen schnell auf....

Fahr außerhalb selbst recht flott, aber bei Stadtraserei hört sich´s echt auf. Dass dann auch noch bei dem Thema hier reinzustellen zeugt von einem IQ knapp über Raumtemperatur.... :thumbdown:
 

KingpimpZ

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im wohngebiet war geschwindigkeit denke ca um die 60 aber wennn du das so erkennen kannst...oder arbeitest du als radarpistole bei den grünen? :hello:
ist schon krank wie er gefahren ist...hab ich ihm auch gesagt. geschwindigkeit war in ordnung, er hat nur immer wheelys und stoppys gemacht die ganze zeit, leider war mein speicher schon voll :heul: ...mal ne größere karte bestellen
 
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