Das habe ich in der von Laschet initiierten Vorlage so nicht gelesen. Die Politiker winden sich wie ein schleimiger Aal.
Zitat:
"Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel wies darauf hin, dass der Bundesratsbeschluss ausdrücklich kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen darstelle. Vielmehr gehe es um die Möglichkeit, für besondere Konfliktfälle auf einzelnen Straßenabschnitten wegen erheblicher Belastungen durch Motorradlärm die zugelassene Geschwindigkeit zu begrenzen oder auch an besonderen Tagen Fahrverbote zu erlassen."
und das hat Laschet formuliert
ich meine, dass da in der Unterschrift auch Laschet stand. Muss mir in Zukunft wohl öfter Kopien der Bildschirmansicht fertigen
wurde hier ein Grenzwert bzgl. dB A oder der Häufigkeit der vorbei fahrenden Motorräder formuliert? Nein, seine Drucksache die an den Bundestag weiter gegeben wurde öffnet für die Fahrverbote gegenüber Motorräder Tor und Tür.
Und deshalb bin ich heute nach Karlsruhe gefahren, um dem Protest ein Gesicht zu geben, um zu sagen so geht es nicht.
Ich möchte einen Schritt weiter gehen, die bestehenden Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen im Odenwald und Pfälzerwald müssen zurück genommen werden, als nicht gültig erklärt werden.
Unter den Motorradfahrern gibt es bestimmt auch Anwälte. Ich kann nicht verstehen, dass sich da noch keiner der Sache angenommen hat und auf den Grundsatz geklagt hat, ist es zulässig, dass eine Gruppe / Kategorie von Fahrzeughaltern / Fahrzeugfahrern an bestimmten Tagen bestimmte Strecken / Straßen nicht befahren darf.
Bei so einem Grundsatz geht es nicht darum ob jemand zu laut ist oder nicht, ob sich jemand gestört fühlt oder nicht. (Aufgrund welcher Daten wurden die bisherigen Streckenverbote erlassen?) Hier geht es nur darum, ist es rechtmäßig oder nicht bestimmte Fahrzeuge an bestimmten Tagen vom Verkehr auszuschließen.