Reifenfreigaben... Hammer oder nicht !??

Maxell

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So steht das auf der BMW Seite...


"Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.

Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!

Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!"

das heisst, grundsätzlich ist alles was Freigabe betrifft ab 2000 sowieso eigentlich quatsch??????
 

BT012SS†

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Wissen tu ich das auch schon länger, nur solange der Tüv (muß mich oft genug mit den streiten wegen den Reifen) und die Polizei (die ja in der Beweispflicht ist) das noch nicht verstanden haben wollte ich das hier nicht posten.

Eigentlich können alle Kilos Reifen montiert haben die den Größen im Fahrzeugschein entsprechen und eine Straßenzulassung haben, fertig :!:
Es gibt soweit ich weiß noch nicht mal die Einschränkung "Nur von einem Hersteller".
 

ecki945

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Der Entfall der Reifenfabrikatsbindung ist kein Freibrief. Ich verstehe das so. Der Motorradhersteller schiebt die Verantwortung bezüglich Reifentyp und Reifenfreigabe den Fahrzeugführer bzw. die Reifenhersteller zu. Somit spart der Fahrzeughersteller Geld (für die Freigaben) das nun die Reifenhersteller investieren müssen.
 

Maxell

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Doch genau das! Es ist ein Freibrief!

nein.. das ist doch eindeutig. Man kann drauf schrauben, was immer man möchte, solange Tragfähigkeit, Grösse und Geschwindigkeitsindex passen... Wer im Fall eines Falles die Verantwortung hat, ist doch ein ganz anderes Thema
 

Lutze66

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Maxell schrieb:
Doch genau das! Es ist ein Freibrief!

ne ist es nicht, oder ist BMW der Gesetzgeber und kontrolliert das diese entsprechend befolgt werden?
Ich hab schon Dekra Prüfer kenengelernt die genau auch dies sagen Reifenbindung ist nicht kannst drauf schrauben was du willst.
Die Praxis sieht aber meist anders aus.
 

nachtangst

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Die Fabrikationsbindung (sprich Reifenmarke/Hersteller) ist doch schon lange weggefallen.
Im Fzg-Schein stehen doch bloß noch die Größen drin.
Was man dabei haben sollte (um sich Ärger bei Kontrollen zu ersparen) ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Vor allem, da bei vielen Modellen jetzt eine 190/55 Freigabe besteht.
Die Beamten vor Ort bei einer Kontrolle gucken meist eh nur darauf, ob die eingetragene Größe mit den aufgezogenen Reifen übereinstimmt. Wenn dann keine Freigabebescheinigung dabei hast, dauerts entsprechend.
 

Dieter S

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Ich zieh schon seit Jahren drauf was mir gefällt bei Fahrzeugen wo nur noch die Grösse im Schein steht.
Wenn sich halt jemand nicht wohl fühlt dabei muss er halt only die Freigegebenen fahren.
 
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Anonymous

Guest
Maxell schrieb:
...
... gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!

...
das heisst, grundsätzlich ist alles was Freigabe betrifft ab 2000 sowieso eigentlich quatsch??????

Die Motorradhersteller können trotzdem eine Reifenbindung vorschreiben.

Bis einschließlich 2007 stand bei Suzuki im Fahrzeugschein ein Reifentyp ( z.b. Bridgestone BT014 ).
Wer einen anderen Reifen fahren wollte, brauchte eine Reifenfreigabe/ Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Erst ab 2008 haben die Suzuki Motorräder keine Reifenbindung mehr.
Die im Fahrzeugschein eingetragene Größe und Tragfähigkeit/Geschwindigkeitsklasse muss eingehalten werden.
Die Freiheit jetzt theoretisch eine große Auswahl an Reifen zu haben birgt allerdings die Gefahr,
einen Reifentyp zu erwischen, der nicht zu seiner Maschine passt.
Bei Hochgeschwindigkeitstests stellte Bridgestone fest, dass der BT016 für die Hayabusa nicht geeignet ist.
Von dem her gesehen stellen Reifenfreigaben eine sinnvolle Entscheidungshilfe dar.
 

wolfgang

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> Bis einschließlich 2007 stand bei Suzuki im Fahrzeugschein ein Reifentyp

bei meiner K5 (EU-Modell) nicht.
 

BT012SS†

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Die Reifenbindung wurde im Mai 2007 auch für die dann noch ausgelieferten K7 Modelle aufgehoben, nicht erst ab K8.
Wer heute noch Fabrikate in den Papieren stehen hat sollte im eigenen Interesse eine Freigabe mitführen.
 
A

Anonymous

Guest
Ja, o.k.

Suzuki hat sich im Mai 2007 von der Reifenbindung verabschiedet.

Siehe auch Link ( => Wie handeln die Motorradhersteller ):
<a class="postlink" href="http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/reifenmarkenbindung/157300" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.motorradonline.de/de/motorra ... ung/157300</a>
 

Maxell

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bei mir steht Reifenfreigaben "gemäss Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein

Was ist denn um Himmels Willen meine "Betriebserlaubnis" ????????????
 

Maxell

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ist wohl doch Fehlalarm... ich bin jetzt total verwirrt. Jetzt gibts 50 euro und 3 Punkte für fahren ohne Freigabe:

<a class="postlink" href="http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf?PHPSESSID=afcc8c4129d1ff31d52c59b2caac1a9b" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe ... b2caac1a9b</a>
 

BT012SS†

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Ist schon 3 Jahre alt, da war die EU ja noch in den Windeln :hehehehehe:

Ich mach mir keinen Kopp.
 

Maxell

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das sind 2 Mails von BMW. Demnach ist eine schriftliche Freigabebescheinigung NICHT mehr notwendig

"Sehr geehrter Herr XY...,

danke für Ihre Nachricht.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad finden Sie in der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Wenn
in diesem Dokument neben der Reifengröße auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so
unterliegt Ihr Motorrad einer Reifen-Profil-Bindung, die bindend ist. D.h. es dürfen nur
die dort aufgeführten, sowie Reifen, für die eine Freigabebescheinigung des
Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers besteht, gefahren werden.

Wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung keine Eintragung einzelner Reifenprofile
enthält, so unterliegt Ihr Motorrad auch keiner Bindung. Das Mitführen einer
entsprechenden Freigabebescheinigung ist rechtlich nicht notwendig
. Eine Mischbereifung,
wie von Ihnen angefragt, wäre theroretisch auch zulässig. Wir raten Ihnen aber in jedem
Fall davon ab, da wir dazu raten nur Reifenpaarungen eines Herstellers zu fahren, die
aufeinander abgestimmt sind.

Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct"


Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ wird von den
Zulassungsstellen in allen Fahrzeugpapieren unserer Motorräder vorgenommen, unabhängig
davon ob überhaupt eine solche Bindung für das betreffende Fahrzeug besteht. Dieser
Eintrag stellt lediglich einen Hinweis für den TÜV und die Ordnungsbehörden dar, wo ggf.
entsprechende Informationen über die Bereifungsvorgaben für das jeweilige Fahrzeug zu
finden sind.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad haben Sie von uns in Form
der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt)
erhalten, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Da dort unter Ziffer 52
keine konkreten Reifenpaarungen genannt sind unterliegt Ihre K 1300 S keiner
Reifenfabrikatsbindung
. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Reifen eines Herstellers
montieren dürfen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall, nur Reifenpaarungen eines
Herstellers zu fahren, die aufeinander abgestimmt sind (gleicher Reifentyp auf Vorder-
und Hinterachse).

Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct
 

Maxell

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Auch wenn es jetzt schon 100x diskutiert wurde, sind wohl einige immer noch nicht überzeugt, aktuell gibt es wieder einen Beitrag in der Zeitung

In der aktuellen Ausgabe von PS Mai/2011 wird auch noch mal Stellung zu diesem Thema bezogen: Die EU Komission hat erklärt, dass Reifenfabrikatsbindungen unzulässig sind. Demzufolge werden seit dem 1.3 2000 keine Bindungen mehr eingetragen, weil sie eine "nicht hinnehmbare Handelsbarriere darstellen"

Bridgestone - wie auch BMW - sagt in der PS Ausgabe folgendes:
"Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit und sind als Empfehlung zu betrachten"

Ich persönlich meine, dass es sicher kein Fehler ist, einen Reifen mit Freigabe zu fahren, aber ich persönlich habe mich davon verabschieden. Natürlich wird es immer wieder Leute geben, die glauben, im Falle eine Unfalls .... etc ..etc.... Aber deutlicher als alle zusammengetragenen Fakten wird Rechtsprechung niemals sein.

PS sagt selbst, dass im Notfall der Fahrer feststellen muss, dass ein "Reifen mit dem eigenen Motorrad funkioniert. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass sein Bike auf passenden Sohlen steht, SOLLTE weiterhin der Freigabe eines Hersteller vertrauen.

"Sollte" ist doch eindeutig genug. Ich finde, wer jetzt noch zweifelt, den wird man sowieso von gar nichts überzeugen können.

Und was soll denn auch passieren?? Ein beliebiger Markenreifen wird sicher nicht dazu führen, dass der Reifen platz oder man aus der Kurve fliegt. Das schlimmste, was passieren kann, dass sich ein "falscher" Reifen nicht gut anfühlt, vielleicht nicht sauber gerade aus läuft, sich nicht homogen oder kippelig anfühlt
 
M

Mammut

Guest
Erstmal Glückwunsch zum Geburtstag!
Sehe ich auch so, denn ich fahre den Sportsmart auch ohne Freigabe.
Einzig beim Tüv verlangen sie immer die Freigabe. Ob das rechtens ist würde mich mal interessieren?
Wenn die Größe, Querschnitt, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex stimmt, sollten die doch ihre Füße stillhalten!?
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Also ich bräuchte rechtlich nicht mal ein Reifenfreigabe vom Hersteller? Richtig??

Dann könnte ich also Slicks auf der Nordschleife fahren, weil se ja vom Index passen würden???
Alter, bitte laß es wahr sein lieber Gott, bitte laß es wahr werden! ;g_grins
 

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Auf Slicks und vielen profilierten Rennreifen steht "Not for Highway use" --> Fettisch mit dürfen.
 
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