Reflektor / Rückstrahler - Themensammler

EnemyOne

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Hallo zusammen,

ich mache mal einfach ein Thema hierzu auf.
Generell ist ist ja bei jedem KZH Thread dabei, aber es tauchen auch immer wieder Sonderfragen auf... ich habe zumindest welche :whistle: ...

Ich hab vor kurzem neuen TÜV bekommen.
Damit es kein Gemecker gibt, hat mein Freundlicher den Rückstrahler einfach direkt ans Kennzeichen geklemmt.

Da dies nur ein Provisorium war und nicht wirklich für die Fahrt geeignet frage ich mich nun folgendes:

1. Ist es erlaubt den Strahler direkt am Kennzeichen zu befestigen?
D.h. unten kleines Loch durch - Strahler ran und festgeschraubt. Natürlich wird nichts von der Schrift verdeckt.

2. Darf der Rückstrahler auch direkt über/unter der KZ-Beleuchtung bzw. über/unter dem Schiuld angebracht sein?

3. Ist der Rückstrahler ein Durchfallkriterium beim TÜV?


Danke & Greetz

PS.: Fragen zum Thema Folie / Größe / e-Nr. etc. gehören natürlich auch hier rein ;)
 

sunc93

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Also ja kann direkt ans Kennzeichen hab ich auch ...
Der muss aber im 90grad Winkel zur Straße stehen ...
Es ist glaube ich kein durchfallkriterium aber nen Mangel der vermerkt wird

Edit: zu frage 2: ja
 

Corner

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Erledigt ;)

zu 3. Wird nur vermerkt, aber ist glaube ich kein Mangel,
weiß nicht mehr wie es bei mir drin stand oder ob er es überhaupt vermerkt hatte..
 

Magic

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:devil:
EnemyOne schrieb:
Hallo zusammen,

ich mache mal einfach ein Thema hierzu auf.
Generell ist ist ja bei jedem KZH Thread dabei, aber es tauchen auch immer wieder Sonderfragen auf... ich habe zumindest welche :whistle: ...

Ich hab vor kurzem neuen TÜV bekommen.
Damit es kein Gemecker gibt, hat mein Freundlicher den Rückstrahler einfach direkt ans Kennzeichen geklemmt.
...


Da dies nur ein Provisorium war und nicht wirklich für die Fahrt geeignet frage ich mich nun folgendes:

EnemyOne schrieb:
1. Ist es erlaubt den Strahler direkt am Kennzeichen zu befestigen?
D.h. unten kleines Loch durch - Strahler ran und festgeschraubt. Natürlich wird nichts von der Schrift verdeckt.
.. ist lt. StVO Verboten das Kz abzudecken, oder zu ver-ändern, -biegen..
theo. auch das verbohren weg. festschrauben..
Aufkleber, Haarspray etc. :D

EnemyOne schrieb:
2. Darf der Rückstrahler auch direkt über/unter der KZ-Beleuchtung bzw. über/unter dem Schiuld angebracht sein?
.. Ja, solang nix verdeckt wird.
Wobei das Kz/Schild geneigt ist, das Katzenauge/Rückstrahler aber
exakt im 9o°Grad Winkel zur Fahrbahn angebracht werden muß.
Oder das Kz eben exakt 9o°Grad zur Fahrbahn ausrichten.. :sick:

EnemyOne schrieb:
3. Ist der Rückstrahler ein Durchfallkriterium beim TÜV?
In Deutschland ein "kleiner/leichter/geringfügiger Mangel".., bis 6, darfste haben,
wird die Plakette u.U. (in ermessen des Prüfer`s) zugeteilt.. ;)
EnemyOne schrieb:
Danke & Greetz

PS.: Fragen zum Thema Folie / Größe / e-Nr. etc. gehören natürlich auch hier rein ;)

Als erstes, hab noch nie ein`s dran gehabt seit dem Mofa.. ;)
Beim 1x TÜV mit`m Gixerl hat ich`s dabei (in der Hosentasche)
& gefragt ob es zuläßig wäre dies auf die orig. Kz-Beleuchtung
aufzukleben, mit einem (selbst gedremmelten) Kunststoffkeil das
es im rechten Winkel steht..
Der Prüfer meinte, Er wäre mit dieser Lösung zufrieden, könne
damit Leben..

Ne rote Reflektorfolie z.B. von 3-M ist nur dann zuläßig wenn es auf einer ebenen Fläche
(& im rechten Winkel) aufgeklebt wurde. Der Reflektor muß eine Mindestgröße haben,
ähnlich wie Spiegel wobei die Form keine Rolle spielt..
Diese Größen haben ne e-nr.:
- Breite x Höhe 94 x 28 mm
- Breite x Höhe 94 x 44 mm
- Breite x Höhe 7o x 32,5 mm
- Rund 6o mm

Schau x HIER , von RIZOMA zum anschrauben unter
dem Kz..
Wenn de auf der sicheren Seite bleiben willst, dann auf jeden Fall mit e-Prüfzeichen..
Find am unauffälligsten sind noch flache Rechtecke..

Wobei`s gefährlich ist komplett ohne zu fahrn, z.B. Nacht`s auf ner unbeleuchteten
Strecke, muß bloß was sein am Bike (kein Rücklicht)..

Hab mir deswegen ein kleines Stück 3-M Folie angeklebt.. :whistle: + nen Streifen
hinten am Helm (fall`s man(n) x bewußtlos auf der Strasse liegt) & Reflektorstreifen
an der Kombi (die man am Tag nicht sieht)..

Zitat:
"§ 53 Abs. 4 StVZO:

"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


Gruß Doc M. .. :wink:
 

Buuuh

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EnemyOne schrieb:
1. Ist es erlaubt den Strahler direkt am Kennzeichen zu befestigen?
D.h. unten kleines Loch durch - Strahler ran und festgeschraubt. Natürlich wird nichts von der Schrift verdeckt.
Du kannst ein Loch ins KZ bohren und damit hinten nen Halter für den Rückstrahler befestigen. Direkt den Rückstrahler an dem Loch verschrauben darfst du nicht, weil der dann einen Teil vom KZ überdeckt, und wenns nur der schwarze Rahmen ist (ausser der Rückstrahler hat selbst schon ne Öse und hängt dann unter dem KZ).

EnemyOne schrieb:
2. Darf der Rückstrahler auch direkt über/unter der KZ-Beleuchtung bzw. über/unter dem Schiuld angebracht sein?
Ja, drüber, drunter und ohne nennenswerten Abstand ist erlaubt.

EnemyOne schrieb:
3. Ist der Rückstrahler ein Durchfallkriterium beim TÜV?
Ja, musste schonmal neu vorführen NUR wegen fehlendem Rückstrahler.
Hängt aber evtl auch davon ab, welch spießigen TÜV-Prüfer man erwischt.

Doc Mabuserl schrieb:
Wobei`s gefährlich ist komplett ohne zu fahrn, z.B. Nacht`s auf ner unbeleuchteten
Strecke, muß bloß was sein am Bike (kein Rücklicht)..
Hmm, reflektieren nicht die Rücklichter selbst auchnoch? Und dann ist da immernoch ein Kuchenblech mit 80% weiß reflektierender Oberfläche welches sogar noch aktiv beleuchtet wird.
Der Rückstrahler entstammt übrigens eher der Idee, dass andere erkennen können, dass man die Rückseite vom Fahrzeug sieht (deswegen MUSS er rot sein!) und demnach weiß, dass es steht oder in die gleiche Richtung wie man selbst fährt, aber auf keinen Fall entgegenkommt.
Der Rückstrahler ist eher sowas wie das 18te Sicherheitsnetz, also falls Rücklicht und KZ-Beleuchtung ausgefallen sind, und das Nummernschild vom Aufprall senkrecht im Baum steckt und daher nichtmehr reflektieren kann, dann tut das immerhin noch der Rückstrahler.

Doc Mabuserl schrieb:
Hab mir deswegen ein kleines Stück 3-M Folie angeklebt..
So ein Stück Klebefolie am Heck (wie ich hier im Forum auch schon Fotos gesehen habe) ersetzt nicht den TÜV-Anspruch eines Rückstrahlers.
 

EnemyOne

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Danke Euch,

das ist mal wieder 'nen Service :hello: .

1) OK, da mindestens der schwarze Rand überdeckt wird, kommt's nicht in Frage.
2) Danke - Position damit klar - hauptsache annähernd 90°.
3) Danke auch, habe meinen übrigens auch in der Tasche.

Genau wegen der dunklen Landstraße möchte ich eigentlich auch was reflektierendes dran haben.
Das Folie hat einen wesentlich größeren Reflektionswinkel, d.h. Sichtbarkeit seitwärst im vgl. zum Kuchenblech.
Ich überlege auch mir etwas 3M-Folie auf die KZ-Beleuchtung oder unter das Rücklicht zu kleben.
BILDER in meinem Fred (siehe Signatur) erster Beitrag unten - konnte grade nicht verlinken (Proxy hier ;))

Auf der KZ-Beleuchtung ist zwar nicht 90° und auch nicht groß genug, aber ist mehr als gar nix und vielleicht ein kleines Stück mehr Sicherheit.
Unter dem Rücklicht wäre eher an die 90°, aber sieht auch eher bescheiden aus...
Mal schaun eventuell teste ich, oder lasse es erst mal so...

Greetz und :sun:
 

Buuuh

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EnemyOne schrieb:
Genau wegen der dunklen Landstraße möchte ich eigentlich auch was reflektierendes dran haben.
Ich überlege auch mir etwas 3M-Folie auf die KZ-Beleuchtung oder unter das Rücklicht zu kleben.
Fahr mal Nachts hinter einem anderen Fahrzeug her. Was siehst du da?
 

EnemyOne

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Ich sehe Lichter und teilweise Reflektoren. Mein Astra hat auch welche an der unteren Stoßstange.
Wenn Du mal dran denkst wie stark / schön diese 3M Speichenreflektoren für Fahrräder leuchten (gab's grad bei Aldx oder LDL)

Du hast ja grundsätzlich Recht, aber die Reflektoren leuchten wesentlich stärker, als das funzelige Licht der 600er...

Optisch sehen die roten Reflektoren nur nicht schön aus.
Versuche einen Kompromiss zu finden, der erst mal heißt, dass ein Rückstrahler in der Tasche ist.

ÜBRIGENS habe ich ja so den TÜV bekommen, obwohl der Strahler den schwarzen Rand vom Kennzeichen verdeckt hat... :dontknow:
 

Buuuh

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EnemyOne schrieb:
Du hast ja Recht, aber die Reflektoren leuchten wesentlich stärker, als das funzelige Licht der 600er...
Das funzelige Licht sieht man aber auch, wenn es nicht angeleuchtet wird, wenn man z.B. in einer Kurve liegt.
Die 200cm² weiße Reflektionsfläche des Kennzeichens wirst schon 50m weiter weg erkennen, als deinen 1cm x 5cm Reflektionsfolie oder einen regulären Reflektor.
Das mag irgendwie hübsch aussehen, Sicherheit bringt das aber so gut wie Null.

EnemyOne schrieb:
Versuche einen Kompromiss zu finden, der erst mal heißt, dass ein Rückstrahler in der Tasche ist.
Einen Kompromiss zwischen was? Optik und TÜV-Konformität oder Optik und Sicherheit?

EnemyOne schrieb:
ÜBRIGENS habe ich ja so den TÜV bekommen, obwohl der Strahler den schwarzen Rand vom Kennzeichen verdeckt hat... :dontknow:
Ich sag ja, hängt wohl immer auch vom Prüfer ab.

Falls es dir um Sicherheit geht, würde ich dir eher Docs Ratschlag empfehlen und darauf achten, dass an deiner Kleidung Reflektionsflächen vorhanden sind. Es hilft nicht so sehr viel, wenn man den Reflektor vom Motorrad im Strassengraben liegen sieht, aber den Fahrer in der schwarzen Lederkombi, der mitten auf der Fahrbahn liegt, nicht.
 

Magic

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Buuuh schrieb:
EnemyOne schrieb:
3. Ist der Rückstrahler ein Durchfallkriterium beim TÜV?
Ja, musste schonmal neu vorführen NUR wegen fehlendem Rückstrahler.
Hängt aber evtl auch davon ab, welch spießigen TÜV-Prüfer man erwischt.

Ist 1.leichter Mangel, 6. darf man haben, Plakette wird normal deswegen eigtl.
trotzdem immer erteilt, mit der Aufforderung diesen nachzurüsten..

Buuuh schrieb:
Doc Mabuserl schrieb:
Wobei`s gefährlich ist komplett ohne zu fahrn, z.B. Nacht`s auf ner unbeleuchteten
Strecke, muß bloß was sein am Bike (kein Rücklicht)..
Hmm, reflektieren nicht die Rücklichter selbst auch noch?
Ne, die der kleinen GSR nicht..
Der andere Aspekt, wenn einer auffährt, sagt er hätte einen
weg. dem fehlenden Reflektor nicht gesehn..
Dann wird´s evtl. Teuer..

Wenn man Pech hat, auch so:
"Wenn (Zubehör-)Rückleuchten ohne Rückstrahler verbaut sind & der
Reflektor/Cateye fehlt, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, da Einbau-
-anweisungen nicht beachtet wurden, das Serienmäßige demontiert wurde..
Bei diesen Leuchten wird im beigefügten Schreiben immer erwähnt, dass die Rückstrahler
mit angebracht werden müssen. Ansonsten erlischt die BE.

Folgen: Bußgeldbescheid 72,15 € inkl. Auslagen und Gebühren. 3 Punkte im VZR
Beweissicherung erfolgt per Photo. Ne Mängelbescheinigung gibts dazu. Plakette
wird meist nicht gekratzt.


TIPP: Wenn das fehlende Katzenauge von der
Rennleitung moniert wird, dann: Stellt man mit
erstaunen fest, das man`s gerade Verloren, da man
ja vor Antritt der Fahrt den ordnungsgemäßen Zustand
des KRADS immer erst kontrolliert..
;)
Ist dann "höhere Gewalt".. :D

Dann bleibt`s bei ner mündl. Verwarnung, oder einem "Vorfahrtsschein",
binnen 7, oder 14-tagen bei ner PDS vorbeizufahrn & sich den Anbau
bescheinigen läßt..
Buuuh schrieb:
Doc Mabuserl schrieb:
Hab mir deswegen ein kleines Stück 3-M Folie angeklebt..

So ein Stück Klebefolie am Heck (wie ich hier im Forum auch schon Fotos gesehen habe) ersetzt nicht den TÜV-Anspruch eines Rückstrahlers.
Hab ich ja geschrieben, das es so nicht zuläßig ist, wenn dann in Mindestgröße,
auf ner ebenen Fläche & im 9o°Grad Winkel zur Fahrbahn..

Ist nur für mein ruhiges Gewissen.. ;)
Gruß Doc M. .. ;)
 
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