Rechtsprechung : Hase und Igel vor Gericht

A

Anonymous

Guest
Wenn ein Autofahrer für Hase oder Igel scharf bremst und ihm ein zweiter PKW-Lenker ins Auto kracht, kommt die Versicherung für die so genannten Rettungschäden nicht auf.

A N D E R S bei Motorradfahrern !
Ein Biker wich in einer Linkskurve einem Hasen aus und stürzte auf Rollsplitt schwer, wobei sein Motorrad einen Totalschaden erlitt.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Assekuranz : z a h l e n m u s s.
Ein Motorradfahrer in Schräglage könne bei einer Kollision mit einem kleinem Tier durchaus wegrutschen und sich schwer verletzen, so das Gericht. (AZ 323 0 106/06)
(Quelle : Motorrad Ausgabe 23/2006)
 

Goliath

Administrator
Teammitglied
Reaktionen
1.937
Punkte
113
Alter
42
Ort
Neheim, Arnsberg
Bike
GSX-R1000
Farbe
Schwarz
Guten Morgen, Tofu


Sowas hatten wir glaub ich schon mal als Gerichtsentscheid hier stehen.

Aber: Danke dennoch.


Damals hatte ich nämlich auch einige Denkanstöße für offene Diskussionen um das Thema, welche ich nicht gestellt habe..


1. Wie sieht es um die Beweispflicht seitens des Bikers aus? Hasenkadaver kann es ja nicht geben, da nix da, weil nix touchiert, weil gut reagiert und gefallen.

2. Welche Zeugen greifen? Kann ich (hypothetisch gesehen deinen besten Kumpel fragen, ob er zufällig letzte Woche mit mir gebiked ist und das bei der Versicherung angeben?)

3. Gelten nachfolgende Biker (Annahme: Wir fahren in einer Gruppe!) als Mitfahrer, was einem Äquivalent zum Beifahrer eines PKW's entsprechen würde..., dessen Aussagen wird vom Gericht ebenfalls nicht selten, sondern regelmäßig, Befangenheit zum Vorteil des jeweiligen Fahrers unterstellt und entsprechend wird die Aussage gewichtet.



4. Ausserhalb der Fragen: Wo hast du das her? Hast du den Text kopiert? Schreib bitte flux die Quelle dazu.


Ich finde das Thema höchst interessant, wo in letzter Zeit ... oder schon seit Jahren und ich werde nur ein besonnener Beobachter?! .. die Baustellen immer schlechter abgesichert werden...

Gruß
G!
 
A

Anonymous

Guest
Sorry, habe die Quelle jetzt nachträglich eingefügt...

Wie es sich mit der Beweispflicht im Schadensfall verhält, kann ich nicht genau sagen.
Bleibt zu hoffen, dass eine Zeugenaussage, bei fehlenden Tierspuren, ausreicht !?
 

doohenne

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Ort
na daheeme
Bike
GSX-R 1000 K3
Sowas hab ich schonmal hier eingebracht mit meinem 2.Unfall!
Ich hab zumindest 50:50 rausgeholt,aber mehr durch Eigeninitiative.Es wären sogar volle 100% drin gewesen.Die Anwältin hatte es eigentlich von Anfang an verloren gegeben.Ich hatte keine Zeugen,aber der 1.Helfer der anhielt ist Polizist und ich hab so halb im Delirium wohl dauernd vom "Tier" geredet und das wurde vor Gericht mit gewertet.Auch die Unfallschilderung tat ihren Teil dazu.
 

Bender

Bekannter User
Reaktionen
0
Punkte
36
Alter
60
Ort
Hamburg
Bei mir war es in Jahr 2000 ein Reh auf gerader Strecke. Es war dunkel und ich bin (zum Glück) nur mit den erlaubten 70 km/h gefahren. Das Reh habe ich nicht erwischt, aber ich bin bei der Notbremsung gestürzt. Hand war schneller als Kopf. Zeuge war ein hinter mir fahrender Autofahrer. Teilkasko hat sich nur halbherzig gegen die Zahlung gewehrt.
 
Oben