Rechtliche Handhabe von "Hobbypolizisten"

Matthias1

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Hab heute in einem Wagen auf einem Supermarktparkplatz eine montierte Videokamera gesehen (auf dem Armarturenbrett in Fahrtrichtung).
Das Auto passte nicht zu unseren üblichen Verdächtigen, deshalb hab ich auf den Besitzer gewartet und dumm gefragt wofür das gut sein soll....
Er würde damit andere Verkehrsteilnehmer die ihn behindern oder sich verkehrswidrig verhalten filmen. Für Drängler kann er die Kamera sogar nach hinten schwenken.....Sprachlos verließ ich diesen seltsamen Zeitgenossen.
Jetzt frage ich mich natürlich welche Handhabe solch ulkige Gesellen haben, können die fröhlich drauflos filmen und anzeigen? Hab blöderweise nicht mehr nach Fahndungserfolgen und daraus wahrscheinlich resultierenden standrechtlichen Erschießungen gefragt.
Weiß jemand mehr?
 

look4free

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ein foto und zwei zeugen reichen aus, jemanden für lange zeit die pappe zu lochen (drängeln). ein video wäre sicher "tödlich" für den täter, auch wenn die geschwindigkeit und der genaue ort nicht festgehalten wird. alles mit vorsicht zu genießen... aber für eine verurteilung zu gefährlichem eingriff in den staßenverkehr oder nötigung reicht es allemal. ein gutachter kann anhand eines fixpunktes auch den genauen abstand ermitteln. wobei dann wieder das thema zur geschwindigkeit kommt... so minisheriffs gehören CUTON (PIEP PIEP PIEP) CUTOFF :devilish:
 

Maj.Worsti

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Gegen eine Kamera auf dem Amaturenbrett kann man wohl nichts machen.
Fraglich ist nur, ob so ein "Privat-Video" als Beweis für ein Verkehrsvergehen gelten kann.
Ich habe leider noch nichts darüber gefunden aber ich suche weiter.

Gruß,
Maj.Worsti
 

André M

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Ich habe mal ein urteil gelesen, in dem ein Autofahrer Fotos gemacht hat wie er von einem Drängler auf der Autobahn bedrängt wurde.

Dafür wurde dem Drängler die Pappe gelocht!

Ich denke mal für harte Fakten reicht es nicht da nciht geeicht usw, aber zum zeigen das man bedrängt wird reicht es alle mal!

Mfg. André
 

Nabruel

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Hmmm,
eigentlich ist es keiner Privatperson erlaubt mich zu filmen bzw zu fotografieren ohne das ich meine Einwilligung dazu gegeben habe.
Das heißt das Band ( oder Tonaufnahme ) ist vor Gericht erstmal unerlaubt.
Ich weiß allerdings nicht ob es für so etwas Bescheinigungen gibt, die das ganze dann erlauben.

Ich weiß aber 100%, daß wenn 2 Privatpersonen als Augenzeugen aussagen das man gedrängelt, zu schnell gefahren oder jemanden stark gefährdet hat, man durchaus ernste Problem bekommt.
Hab ich bei einem Bekannten schon erlebt.

Immer diese gelangweilten Rentner bzw Arbeitslosen, die einem das schwarze unterm Fingernagel nicht gönnen.

mfg
Casker
 

BlackCannonBall_R1

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denunzieren ist den Deutschen größtes Hobby! :oops: :devilish:

sieht man doch schon an dem ganzen scheiß, wie "die Aufpasser" usw., der in der Glotze kommt. :?
 

look4free

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hab mal was zusammengetragen (wem es zuviel ist, braucht es nicht lesen)
Verfassungsrechtliche Grundlagen
laut BDSG § 6b
Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen:
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Quelle und noch viel mehr...

ein sehr interessantes thema, vor allem weil das bundesverfassungsgericht den großen lauschangriff deutlich eingeschränkt und den schutz von privatsphäre erheblich gestärkt hat. die bisherige abhörpraxis verletze die menschenwürde und sei deshalb in wesentlichen teilen verfassungswidrig... :idea: :arrow:
 

gsxr_for_ever

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In der Schweiz sind zB. Tonaufnahmen vor Gericht nichtig, d.h. wenn ich sage: ich fuhr gestern mit 250 Sachen durch ein Dorf, oder gestern hab ich für 10000.-- Koks verkauft, gilt das vor Gericht nicht als Beweismittel. Auch wenn ich zB. auf dem Internet ein Video poste, in dem zu sehen ist, wie ich mit 200 Sachen durch ne Stadt brettere - passieren tut nichts, das hat mir so ein Jus-Freak gesagt. Denn 1. kann man das Datum nicht genau festlegen (nach 2 Jahren verjährt ein Verkehrsdelikt) - Videos kann man faken - und und und. Von daher...
 

Bender

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Kann es sein, dass es einen Unterschied zwischen behördlicher Überwachung und privaten Aufnahmen gibt? Und einen Unterschied zwischen der Weitergabe einer privaten Aufnahme an eine Behörde oder der Veröffentlichung?

Gruß
 

Marius1

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BlackCannonBall_R1 schrieb:
denunzieren ist den Deutschen größtes Hobby! :oops: :devilish:

sieht man doch schon an dem ganzen scheiß, wie "die Aufpasser" usw., der in der Glotze kommt. :?

Danke für diese wahren Worte!!!

Letztes WE bin ich darin mal wieder bestärkt worden. Nach 400km durch die Vogesen passierten wir die deutsche Grenze, fuhren 10km und... gleich das erste Überholmanöver wurde mit einer Lichthupe geahndet.
Komisch, in Frankreich kam das nicht. Dort wurde sogar Beifall geklatscht, als wir einen schönen Wheelie gefahren sind.
Das ist es, was ich als typisch Deutsch empfinde.
 

look4free

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Bender schrieb:
Kann es sein, dass es einen Unterschied zwischen behördlicher Überwachung und privaten Aufnahmen gibt? Und einen Unterschied zwischen der Weitergabe einer privaten Aufnahme an eine Behörde oder der Veröffentlichung?

Gruß

ja gibt es natürlich:
BDSG § 2 Öffentliche und nichtöffentliche Stellen

(1) Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform. Als öffentliche Stellen gelten die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost durch Gesetz hervorgegangenen Unternehmen, solange ihnen ein ausschließliches Recht nach dem Postgesetz zusteht.
(2) Öffentliche Stellen der Länder sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes und sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.
(3) Vereinigungen des privaten Rechts von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, gelten ungeachtet der Beteiligung nichtöffentlicher Stellen als öffentliche Stellen des Bundes, wenn
sie über den Bereich eines Landes hinaus tätig werden oder
dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile gehört oder die absolute Mehrheit der Stimmen zusteht.
Andernfalls gelten sie als öffentliche Stellen der Länder.
(4) nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.

aber bei den folgenden paragrafen/gesetzen wird darauf nur unwesentlich eingegangen, d.h. das privatleute auch eine genehmigungs-/kennzeichnungsplicht haben müssten oder laut §6 einen sinn/zweck damit verfolgen und damit käme nur "selbstschutz" in frage. ob das material dann aber nach bdsg verwertet werden dürfte ist fraglich. fakt ist, dass fotos und private videos mit counter oder timer / datum uhrzeit sehr wohl gerichtsverwertbar sind und meist als untermauerung zu einer aussage beweisrechtlich hinzugezogen werden können... :devilish: es gibt sowohl beispiele aus dem straßenverkehr, wie auch aus der "privatwelt" (familienvideos=sorgerecht, firmenvideos=arbeitsrechts, uvm.)

bald hat jeder im vorgarten an der straße einen "starenkasten" und kassiert für die stadt/landkreis ab (auf provisionsbasis versteht sich). ist ja selbstschutz, da man sein grundstück/einfahrt vor rasern schützen möchte... ha ha ha - ich lach mich tot :x
 

Bender

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look4free schrieb:
...
BDSG § 2 Öffentliche und nichtöffentliche Stellen...

...
(4) nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.
...
Die "nichtöffentliche Stelle" im Sinne des Gesetzes ist an den hoheitlichen Auftrag gebunden. Kein hoheitlicher Auftrag, keine nichtöffentliche Stelle. Also voll privat. Privat darf ich doch filmen, was ich will und wen ich will. Das Recht (der fotografierten Person) am eigenen Bild verbietet soweit ich weiß nicht die Aufnahme, sondern die Veröffentlichung. Und die auch nicht unter allen Umständen.

Dass die Beweiskraft von Videoaufzeichnungen sehr unterschiedlich sein kann, wissen wir. Ohne Eichung läuft in Bezug auf konkrete Bestimmung der Geschwindigkeit nichts. Privatgeräte nichtöffentlicher Stellen sind selten geeicht und werden auch kaum unter kontrollierten Bedingungen von einem Bediener mit Zertifikat eingesetzt. ;) Überholen im Überholverbot oder andere nicht von der Geschwindigkeit anhängenden Verstöße werden dadurch aber wohl hinreichend untermauert.

Das sagt mir im Gesamtzusammenhang, dass wir uns wohl mit diesen Hilfssheriffs herumärgern müssen. Das ist nicht unbedingt ein Aushängeschild für unseren Volkscharakter. Woher mag das kommen? Was sagt die Psychologie dazu? Ist vielleicht Neid der Ursprung? Ärgern sich diese Leute darüber dass sie selbst sich nicht trauen, die Dinge zu tun, die sie bei anderen zur Anzeige bringen? Bei einer konkreten Gefährdung mag das ja o.k. sein. Bei einer Behinderung kann man schon darüber streiten, ob es den Streit überhaupt wert ist.

Mein Vorschlag: Die Jungs gehören alle in die Rechtschreibkommission. Da können sie sich mit wirklich wichtigen Dingen befassen und sind so lange weg von der Straße. Und die Rechtschreibentscheidung würde noch dazu so lange auf sich warten lassen, bis es keinen mehr interessiert.

Gruß
 

doohenne

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Andere Frage wäre doch ab wann er die Kamera einschaltet oder läuft sie die ganze Zeit mit?!Denn schaltet er sie erst ein wenn ich drängle,sagt das nicht aus,ob er mich nicht schon mehrfach im Straßenverkehr absichtlich behinderte,gar provozierte, und nun auf eine Reaktion meinerseits gewartet hat.
 

Goliath

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jetzt geht deutschland komplett vor die Hunde...

Ich kann es nachvollziehen, dass die Cops eine Cam im Wagen haben, ist in NRW mittlerweile in jedem Wagen...

Soll bei Widerständen und bei VErfolgungsjagden den Cops das Leben leichter machen, weil es stichhaltige Beweise (eben den Videobeweis) für ihre "Unschuld" gibt, wenn sie gerammt werden, oder wenn ein Verkehrsteilnehmer bei der Kontrolle auf einmal austickt.

Erst vor 2-3 Monaten hat noch ein Araber bei einer harmlosen Kontrolle wegen eines defekten Rücklichts aus dem Wagen auf die zwei Cops geschossen, ist dann in den Wald geflüchtet und hat sich selbst ne Kugel in den Kopf gejagt...

(2 Tage zuvor hat er nen Supermarkt überfallen, da auch rumgeschossen, und dann auf der Flucht noch zwei Geiseln für 15 Min genommen und ist dann entkommen, ausser ihm wurde niemand verletzt/getötet)

Zurück zu den Cops:

Diese haben bei einer Verkehrskontrolle aber auch die Pflicht, es dem zu kontrollierenden zu sagen, dass sie aufgenommen werden, es sei denn, die Situation lässt es nicht zu..



...

Einfach unfassbar sowas...

Dank solcher Bubis machts langsam keinen Spass mehr ...
 

McViesch

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...geklaut
Das problem ist bei den Hobbypolizisten das wenn sie eine Anzeige machen dann auch die richtigen Polizisten auch dem nachgehen MÜSSEN...und da liegt dann der Hund begraben.

War ja auch letztens im Fernsehen zusehen wo ein Typ hinterm Fenster sich Kennzeichen von falschparkern aufgeschrieben hat und Fotos von den Autos gemacht hat und die dan zur Anzeige gebracht hat.
Den Typen kannten alle in der Stadt.


Sven
 

Dark_Dragon

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Ich weis nicht was man zu solchen Mitmenschen sagen soll!Haben die Leute heute nichts besseres zu tun?Solche Spinner warten nur auf die Gelegenheit einem eine reinzu würgen!Die warten nur darauf das einer zu dicht auffährt und reiben sich die Hande"Juhu ich hab wieder was zu tun, so eine Aussage baschäftigt einen über Wochen!Ich bin ein guter Deutscher ,den ich hab einen bösen Auto/Motorradfahrer erwischt!Das sind meist die ,als sie noch jung waren die schlimmsten waren!Heute holst du dir einen Apfel vom Baum und wirst wegen Diebstahl angezeigt!Aber was ist mit den Dauerlinksfahrern da kräht kein Hahn danach!Haben Km weit platz auf der rechten Spur und fahren auf der linke mit 100km/h wo unbegrenzt is!Was soll das?Diese Mitbürger sollten Sport treiben oder Briefmarken sammeln und nicht Auto fahren.Ich weis nicht wie man mit solchen Heiligen umgehn soll.Meiner Meinung nach sollten die, die heiliger als der Papst, sein wollen oder sind aufs Klo gehn und sich einen runter holen das sie sich mal entspannen und das Gehirn frei wird.Deutschland wird immer mehr zum Überwachungsstaat!Ich hab in der Glotze einen Beitrag gesehn wo sich Nachbarn die Köpfe einschlagen weil einer nicht "Guten Tag!" gesagt hat!Das ist doch Krank!!!!!Wo soll das noch hinführen?Ich hab einen schlechten Tag den zeig ich an, mir wird schon was einfallen was ich ihm anhängen kann!Armes Deutschland!!! :( :( :( :( :devilish: :devilish: :devilish:
 

Maj.Worsti

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Naja, die Deutschen haben ja auch genug Erfahrung als Profi-Denunzianten (als IM und die älteren als sog. "Volkstreue").

Das kann man wahrscheinlich nicht so "schnell" ablegen... :evil5:

Gruß,
Maj.Worsti
 

Lamron

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Also ich kann dass nur zurückgeben, was hat man davon anderen Schaden zuzufügen?? in diesem sinn???

Vor 2Jahren als ich noch ein Motorrad mein Eigen nannte, fuhr ich meine Freundin abhohlen und bin dann mit ihr an ner Schlange Autos auf der Landstrasse wos ziemlich langsam ging einfach auf der gegenspur vorbeigebrettert!! wir waren halt bisl schneller, am näxten morgen werde ich vom Telefon geweckt: ja hallo; Polizei Echternach .. mein name.... Sie haben gestern einen Schulbus überhohlt mit extrem überhöhter geschwindigkeit... müll müll müll der Busfahrer hat uns angeruffen... kamm nix nach wegen der beweislage.. puhh ohjeee wie arm muss man sein dass man anderen nix gönnt??

Also ich bin ja Luxemburger und froh darüber weill im moment arbeite ich in Mainz und pendle wöchentlich hin und her und auf dieser Strecke geht es dann ab und zu mal bisl schneller wenn keiner da ist (hunsrückhöhrenstrasse, wer sie kennt weiss wieso ;)) Was ich da schon an Lichthupen bekommen hab und behinderungen beim überhohlen, also ich bin definitif kein Drängler weill ich es selbst hasse wie die PEST aber ich denk mir ab und zu, ist der neidich weill ich schneller fahr?? weill ich ein grösseres Auto hab?? weill ich einfach nur heim will und das schnell vor allem wenn die Strasse frei ist???
Ich denk mir immer Jungs wenn ihr so toll fahren könnt und das jedem zeigen müsst (indem Sie und behindern oder filmen, ist für mich derselbe mist) dann werdet doch fahrlehrer oder ein BERUF wo man dafür steht!!!
Meine Meihnung
 
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