Die StVO verbietet Autofahrern ganz klar, Geräte zum Stören oder Anzeigen von Blitzern zu verwenden (Paragraf 23 Abs. 1b StVO). Das betrifft auch Navigationsgeräte, die automatisch und via GPS vor Überwachungsanlagen warnen.
Wer die Geräte benutzt oder betriebsbereit im Auto hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Fahrlässigkeit wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig, bei Vorsatz 150 Euro. In beiden Fällen kommen vier Punkte in Flensburg hinzu. Vorsatz wird angenommen, wenn etwa der Halter beim Einsatz eines Warngeräts erwischt wird. Fahrlässigkeit gilt, wenn der Fahrer, der erwischt wird, nicht der Halter ist.
Egal ob in Benutzung oder nicht: Betriebsbereite Geräte (gilt, wenn das Kabel im Zigarettenanzünder steckt) darf die Polizei einkassieren. Damit soll Verstößen vorgebeugt werden.
Welche Radarwarner gibt es?
Es gibt so genannte Abtaster. Sie suchen in der Umgebung des Autos nach Laser- oder Radarstrahlen und schlagen Alarm, wenn sie fündig werden. Einige dieser sehr teuren Geräte senden nach der Warnung zusätzlich einen Störstrahl aus, um die Messungen zu behindern (Blocker). Eine weitere Gruppe sind die GPS-Warner. Sie kennen die GPS-Positionen vieler Radarfallen, haben aber auch Gefahrenstellen wie Schulen, Altenheime oder Kindergärten gespeichert.
Wie arbeiten GPS-Warner?
In ihrem Speicher sind die GPS-Koordinaten der Blitzerstandorte eingetragen. Nähert sich ein Auto dem Messpunkt, warnt das Navi mit einem Symbol oder einem Ton. Reine GPS-Warner, wie etwa POI Pilot 3000, piepen dann. Der POI Pilot 5000+ sagt zusätzlich den Standort und das Tempolimit an, zeigt sie im Display.
Wie erfahren Warner die Blitzer-Standorte?
Über „Blitzerforen“ im Internet melden Autofahrer Standorte mobiler Blitzer und füttern damit die Software der Geräte. Beim nächsten Update können die Fahrer diese neuen Standorte herunterladen.
Bleiben Standorte für immer im System?
Nein. Sonst gäbe es zu viele Meldungen, und die Warner würden auf einigen Strecken unentwegt anschlagen. Wird eine mobile Radarfalle eine Zeit lang nicht mehr gemeldet, fliegt sie aus dem Programm.
Gelöschter Standort
Ist die Löschung eines Standorts eine Garantie dafür, dass dort nicht mehr geblitzt wird?
Nein, die Polizei richtet sich nicht nach den Foren. Viele Geräte sind übrigens nicht in der Lage, auf veränderte Standorte von Blitzern zu reagieren.
Quelle
Oben genannter §:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).