Udo 1
Forenmitglied
@ all
was meint ihr dazu?
hab heute einen brief aus kassel bekommen ( anhörung-bußgeldverfahren)
ordnungswidrigkeit §24 stvg
sie überholten außerhalb geschlossener ortschaften verbotenerweise rechts §5 abs 1, §49 stvo; bkat.
beweismittel: zeuge/zeugin name, polizeidirektion heppenheim
den wisch soll ich ausgefüllt zurückschicken(anhörung)
kann mich aber beim besten willen nicht daran erinnern so etwas begangen zu haben
hab mal nachgeschaut, macht ca 50€ und 3 punkte
da aber als beweismittel nur ein zeuge steht, werde ich das teil meinem anwalt übergeben, wenn dies durch den verkehrsrechtschutz abgedeckt ist.
wie ist eure meinung dazu
Gruß Udo
was meint ihr dazu?
hab heute einen brief aus kassel bekommen ( anhörung-bußgeldverfahren)
ordnungswidrigkeit §24 stvg
sie überholten außerhalb geschlossener ortschaften verbotenerweise rechts §5 abs 1, §49 stvo; bkat.
beweismittel: zeuge/zeugin name, polizeidirektion heppenheim
den wisch soll ich ausgefüllt zurückschicken(anhörung)
kann mich aber beim besten willen nicht daran erinnern so etwas begangen zu haben
hab mal nachgeschaut, macht ca 50€ und 3 punkte
da aber als beweismittel nur ein zeuge steht, werde ich das teil meinem anwalt übergeben, wenn dies durch den verkehrsrechtschutz abgedeckt ist.
wie ist eure meinung dazu
Gruß Udo