Post aus Kassel

Udo 1

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was meint ihr dazu?

hab heute einen brief aus kassel bekommen ( anhörung-bußgeldverfahren)

ordnungswidrigkeit §24 stvg
sie überholten außerhalb geschlossener ortschaften verbotenerweise rechts §5 abs 1, §49 stvo; bkat.

beweismittel: zeuge/zeugin name, polizeidirektion heppenheim

den wisch soll ich ausgefüllt zurückschicken(anhörung)
kann mich aber beim besten willen nicht daran erinnern so etwas begangen zu haben
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hab mal nachgeschaut, macht ca 50€ und 3 punkte

da aber als beweismittel nur ein zeuge steht, werde ich das teil meinem anwalt übergeben, wenn dies durch den verkehrsrechtschutz abgedeckt ist.
wie ist eure meinung dazu

Gruß Udo
 
A

Anonymous

Guest
Denke mal Udo da will dir ein sehr netter Bürger einen auswischen weil Du ihn versägt hast. Hattest du denn nicht an dem Tag ne Probefahrt weil du dein bike verkaufen wolltest und auf Dreirad umsteigen wolltest?


gruß flyhigh

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Marius1

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Ne, hört sich zu unglaubwürdig an.
Ich würde es so formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von ihnen angelastete Ordnungswiedrigkeit wurde von meiner Person nicht begangen.
Das Tatfahrzeug wird in meiner grundsätzlich offenstehenden Garage mit steckendem Schlüssel abgestellt.
Vermutlich wurde es von Bart Simpson entwendet und zu einer Probefahrt missbraucht.
Bitte wenden sie sich an o.g. Person.

Adresse:

Bart Simpson
C.Montgomery Burns Avenue 4756
58697 Springfield

[ 05. September 2002: Beitrag editiert von: Marius ]</p>
 

Bender

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Hi Udo,

rechts überholt ist schnell und wahrscheinlich hat es fast jeder schon mal getan. Schnelle Jungs wie wir haben da kein besonderes Unrechtsbewusstsein. Wir denken: Wenn ich es rechts voebei schaffe, hätte der Andere auch in die Lücke fahren und mich vorbei lassen können. Unser Problem ist, dass der Überholvorgang nun mal eine sog. besondere Gefahrensituation darstellt. Jemanden nicht vorbei zu lassen ist zwar eine Form der Nötigung, stellt aber an sich keine direkte Gefahr dar. Daher ist der Rechtsüberholer immer schlimmer dran, als der Nichtvorbeilasser.

In deinem Fall wird es wohl darauf ankommen, ob der Zeuge Polizist ist oder nicht und ob dich der Zeuge identifizieren kann (z.B. Beschreibung der Kombi und des Helmes). Meistens geht sowas unter. Vielleicht warst du ja zur angegebenen Zeit ganz woanders?

Ich habe mal eine Anzeige gemacht, weil ein Autofahrer im Berufsverkehr (beide Richtungen stark belebt) auf einer Landstraße mit kurzer Ortsdurchfahrt einfach drauf los etwa 20 Autos überholt und mehrere Fahrzeuge des Gegenverkehrs zu einer Notbremsung und zum Ausweichen auf die Bankette gezwungen hat. Nach etwa drei Monaten bekam ich einen Anruf von der Polizei, ob ich den Fahrer wieder erkennen würde. Meine Beschreibung würde etwa auf den Sohn des Fahrzeughalters passen. Wahrscheinlich auch auf zwölftausend andere Männer Mitte zwanzig... Sehr witzig. Hätte ich ihn identifiziert, wäre auch nichts passiert. Bei Aussage gegen Aussage gilt: Im Zweifel für den Angeklagten!

Du kannst dich wohl ruhig zurück legen.

Bei der Bart Simpson Story wäre ich vorsichtig: Mopped zugänglich und mit steckendem Zündschlüssel könnte als Aufforderung zum Diebstahl angesehen werden. Klingt spaßig, ist aber ernst.

Gruß...
 

Udo 1

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hab die strecke wo ich angeblich rechts überholt habe heute nochmal abgefahren(pcIII testfahrt nach allen richtigen einstellungen). 2spurige straße, wobei die rechte spur ca nach 700m nach rechts abbiegt. da bin ich bestimmt bei roter ampel zwischen den beiden fahrspuren bis zur haltelinie vorgefahren
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. ich glaub so wars. ist aber jetzt sowieso egal. werd morgen mal beim rechtschutz zwecks deckungszusage vorsprechen. schätze mal danach wird das verfahren eingestellt.

eigentlich bin ich im öffentlichen straßenverkehr eher ein verhaltener fahrer. gut, meist etwas zu schnell. aber schätzungsweise 80% derer die so ein motorrad bewegen sind das bestimmt auch!

wer mit 100 sachen innerorts am besten noch an kindergärten oder schulen vorbeirausch, der hat eine strafe auch verdient, die hat eigentlich jeder verdient der zu schnell ist, doch muß man die verhältnismäßigkeit hierbei berücksichtigen.

und wenn ich an einem tag für jeden verkehrsteilnehmer 5€ bekommen würde, den ich bei überschreitung der verkehrsordnung aufschreiben könnte, dann bräuchte ich nicht mehr arbeiten zu gehen. dann wäre ich aber auch einer von diesen erbsenzählern die nichts besseres zu tun haben als andere leute anzuzeigen.
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Gruß Udo
 

Udo1

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Hallo lieber Namensvetter,
ich glaube wenn die Grünen es gesehen haben wie Du zur Ampel vorgefahren bist und dabei Dich "durchgeschlängelt" hast(so zwischen geradeaus und Rechtsabbiegerspur), dann legen sie es als "Rechts überlolen" aus, obwohl man nur etwas überholen kann was sich bewegt; also nicht stehende Autos. Aber so sind sie mal. Ich muß gerade auch bezahlen denn ich bin mit der Dose außerhalb der Ortschaft( auf einer Brücke wo 50 ist) mit 72Km/H fotografiert worden.
Über Sinn und Unsinn wird in Köln nicht diskutiert, denn die Stelle bietet keine Gefahr für Fahrradfahrer oder Fußgänger denn alles ist abgeschottet mit Leitplanken und Zäunen.
Aber die Stadt Köln braucht Geld.....

Nimms nicht so tragisch..

Viele Grüße..
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Udo
 

marco1

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hi udo1,

will dich hier nicht schocken, habe aber wegen so einer rechtsüberholaktion vor 14 jahren mit dem auto meinen lappen für 12 monate verloren, das ist echt kein scheiß.

wenn man an den falschen richter kommt, und der ankläger vor gericht auch noch doktor ist und du mit den 19 jahren und drei punkten dann gute nacht wie bei mir. ich bin mit rechtsüberholen geheilt. nie mehr.

ciao marco
 

Udo 1

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das ganze ist nun gegessen. mein anwalt hat akteneinsicht angefordert und gestern bekam ich eine nachricht, daß das verfahren eingestellt wird.
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gruß udo
 

sino

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Hi Udo

Das freut mich für dich aber.!!
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So müßte bei jedem von uns so sein,
viel zu schön um wahr zu sein
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Bikergruß Sino
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