Parkplatz mit Scheibe ja oder nein

Tattoolady

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So nachdem wir nun unseren Trafic haben und der leider nicht in die TG passt haben wir ihn ziemlich nah am Haus auf einen Parkplatz gestellt nun ist Schildermässig folgende Konstellation:

393571_411406642241601_10966945_n.jpg



Sooo und auf dem vordersten der 3 Parkplätze steht unser Auto, gilt da das Schild noch, dass ja ganz am anderen Ende der Strasse ist, und das ich auch nicht sehe, wenn ich aus der Seitenstrasse komme?
 

Tattoolady

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Jetzt noch ein Bild, bei dem man die Sperrflächen sieht.

561472_411408252241440_1882057792_n.jpg
 

SKL

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Schwierige Fräge. Ist nach einer langen Sperrfläche die Beschilderung nochmals anzubringen? Hm. Unklar.
Nach Einmündung einer Straße? Würde ich schon Ja sagen... Aber sicher bin ich mir auch nicht.

Ich würde in so einem Fall die Anwaltshotline meiner Rechtschutzversicherung anrufen und mir das von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erklären lassen - kost nix für Kunden.
Und wer sonst als ein Fachanwalt könnte das ganz klar und unverständlich sagen :D
Ist denke ich besser als abgeschleppt zu werden oder n Knöllchen kassieren.

Schau doch mal ob deine Versicherung sowas auch hat :wink:

Alternativ kannst du auch einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen wie die sich das mit der Parkordnung gedacht haben in der Straße, weil es dir unklar vorkommt.

Grüße
Sebastian
 

Magic

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Hi Martina,

Hm... :thinking:
So früh ist`s doch nimmer, bzw. bin seit o545 wach.., kapiers
grad nicht, was für ein Schild ist Wo gültig.. & Was siehst Du nicht.. :dontknow:
Kapier`s nicht, hast ein Ticket bekommen..?

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/KatZeichenallgem.htm] Ah..JETZT..! SAchau x HIER..[/url]

Hier steht ja unter Punkt 1.& 2. :
1.Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen- und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften
sinnvoll ergänzen.Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

2. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen,
deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird.
Abweichungen bedürfen der Zustimmung der
obersten Landesbehörde.

Da werden sich die halt darauf Berufen... :dontknow:

b05.jpg0_big.jpgjo4_picdump_mehr_schbass.jpg

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Tattoolady

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Ok, also bei dem vorderen Wort Schulstrasse steht unser Auto, dass Schild
Wie-jetzt-Parken-im-Muelleimer-fuer-1-Stunde-nur-mit-Rolli-und-Parkscheibe-a22949017.jpg
ohne den Rollstuhl, steht an der Stelle wo die Pizzeria San Marco steht.
 

anpo

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Hi,

also ich würd mal "vorsichtig" behaupten das Schild gilt noch, da du, wenn du bei der Pizzaria herfährst an dem Schild vorbeikommst und wenn du die Schillerstraße Richtung Schulstraße fährst, da ja auch ein Schild ist. Und vor der Kreuzung bzw. vor den Parkplätzen ist kein "1 Std. aufgehoben" Schild...
 
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