Neue Regelung in Belgien

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Gelöschtes Mitglied 1377

Guest
Neue Regelungen in Belgien, Sinn oder Unsinn.
Belgien

Ich meine damit kann man/frau leben.
 

SKL

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Juhuu, endlich darf man sich mal wo offiziell vorbeischlängeln :bravo:
Auf nach Belgien - da gibt's übrigens doch n paar interessante Strecken, nur war ich da immer nur mit dem Auto unterwegs. Hm...
 

Zeppi01

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:thumbup: :top:
 

GSR69

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KTM 790 Duke
....ja die haben auch lecker Bierchen und Pommes dort.... :thumbup: ;) Ein schöööönes Land :thumbup:
 

Andreas1

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Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz.

Sitz schön und gut. Abgesehen davon dass ich nicht viel davon halte Kids auf 2rädern mitzunehmen - welchen Unterschied macht denn die Größe? Aufm 50er Roller ist es auch nicht gefährlicher...

Bekleidungsvorschrift:
Muss ich jetzt wohl aufpassen, wenn ich mal eben in Belgien einkaufen will :whistle:
 

Edg3

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Also ganz ehrlich,finde das ganze nicht verkehrt,vor allem zum einen das hier...

Tragen von Schutzkleidung

Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.

Dann sieht man vielleicht nicht mehr so viele Schwachköppe in kurzen Hosen und Shirt auf Supersportlern.Und ja,ist mir klar das es deren Problem ist wenn sie dann stürzen,aber Kleidung sollte schon Vorschrift sein.

Und ganz weit vorne finde ich das hier...

Vorbeischlängeln

Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

Befahren von Busspuren

Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.

Wobei grade das mit dem Vorbeischlängeln ja auf deutschen Autobahnen so eine Sache ist,da der gemeine Autofahrer ja sehr schnell verärgert ist wenn jemand anderes schneller voran kommt als er selbst.
Dann neigen diese Menschen manchmal zu spontanen Reaktionen,die dann wiederum zu noch spontaneren Reaktionen bei Motorradfahrern führen können :D
 
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