bad head schrieb:
Das Problem ist (und hier liegt Rouven falsch, sorry Alter
), dass RAL 3024 ein "Leuchtrot" ist. Und tatsächlich "leuchtet" es am Tage auch. Damit könnte man durchaus § 49 a Abs. 1 Satz 2 StVZO zuwiderhandeln, wonach nämlich auch Leuchtstoffe (namentlich auch Farben) als lichttechnische Einrichtungen gelten und nur dann verwendet werden dürfen, wenn dies vorgeschrieben oder genehmigt worden sind.
liege ich gott sei dank nicht
ich habe extra die auszüge und bestimmungen geholt, weil ich das wohnmobil meiner eltern „sicher“ machen sollte - mit folien, die im dunklen bei anstrahlung reflektieren… und in dem zug hab ich natürlich nach den „ätzlacken“ wie neonrot (wie das suzuki r) oder halt neon gelb usw. gefragt…
wer eine nicht eigenständig leuchtende lackierung / und hierbei gilt dunkelheit und nicht tag und grell (und die leuchtfarben gehören nicht dazu z.b. ral2000 gelb der straßenwärter oder ral3000 feuerwehr) selbst von schwarz auf weiß ist es egal - lackiert, braucht nicht mal dies in den papieren ändern lassen und verstößt auch gegen keine zulassungsbestimmungen. das fachwort für das verbotene ist nachleucht- oder phosphorlacke oder reflex-folien (z.b. von 3m). gehören halt nur an die dafür vorgesehenen fahrzeuge/teile…
Zitat:
"nicht wesentliche technische Merkmale:
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper- oder Sportmotorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe etc."
was anderes ist es für dienst-/behördenfahrzeuge. dort gibt es natürlich din normen, die das regeln und reglementieren. aber keinen braucht ein post, straßenwärter, kranken, feuerwehr oder polizeiauto umlackieren, weil er es ersteigert hat, oder sein motorrad umbauen, nur weil felgen/verkleidung in einer ätzend leuchtenden farbe lackiert wurden. nur sonderzeichen oder beschriftungen müssen entfernt werden (was ja logisch ist, da man dazu keine rechte hat)
es darf nichts blenden oder reflektieren (was ja eine evtl. blendung zur folge haben könnte) mehr nicht. der tüvprüfer, der aus einer lackierung eine beleuchtungseinheit macht, hat seinen dipl.ing. im lotto gewonnen und gehört vom tüv stuhl geholt
:twisted:
also gabor. gaaanz locker - den tüv wirst du sicher nicht wegen der lackierung verwehrt bekommen