Neon Lack erlaubt ???

fzs-r

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Weiß hier jemand wie das wirklich aussieht? Hatte mal ne FZR 600 mit neonrot lackierten Felgen. Habe dann beim Tüv keine HU bekommen. Die meinten es sei eine Lichttechnische Einrichtung der Feuerwehr!?!?! (Wer im Straßenverkehr nen Mopped nicht von nem Feuerwehrauto unterscheiden kann gehört aus´m Verkehr gezogen). Bei der Dekra hat´s dann niemanden interessiert.

Aber wie sieht´s nun wirklich aus? 1. Überhaupt und 2. wie sieht´s dann mit ner komplettlackierung aus? Und gilt das auch für andere Neonfarben??? Italjet hatte auch mal nen kompletten Roller in Leuchtrot und der wurde offiziell in Deutschland verkauft.

Fragen über Fragen und bitte keine Kommentare zum Geschmack. ;-) Ich hätte einfach nur al nen paar wirklich fundierte Aussagen.
 

Matte

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Frag' mal bad head. Der fährt so ein Feuerwehrmopped. Oder war's doch eher Wanderbaustellenfarbe, Brech-Orange bzw. Ende-Der-Regelblutung-Rosa... :D

Jedenfalls ist seine so leuchtend, damit man den 115kg-Kerl nicht übersieht

Ciao
Matte
 

GSXR

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Also die Geschichte mit der lichttechnischen Einrichtung ist sicherlich quatsch. Da gehts schließlich nur um Beleuchtung in allen möglichen Varianten, jedoch nicht um bestimmte Farben bei einer Lackierung.
Grundsätzlich kannst du dir dein Mopped lackieren wie du Lust hast. Die Grenzen beginnen sicherlich dort, wo du dein Mopped grün-weiß lackierst und mit der Aufschrift "Polizei" verzierst, sprich: sobald der Normalbürger glauben könnte, dass es sich wirklich um ein Polizeifahrzeug handelt.
Wobei in diesem Fall der geschützte Begriff "Polizei" und nicht die Lackierung ausschlaggebend sein dürfte.

An sonsten sind dir bei der Gestaltung (wenn es rein um die Farbe geht und keine technischen Veränderungen hinzukommen) keine Grenzen gesetzt.

Keine Ahnung was den Tüver da geritten hat!
 

fzs-r

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Genau diese Meinung hatte ich halt auch immer und bin damit halt auf die Schn... gefallen. Aus diesem Grunde wäre´s mir am liebsten, falls es hier Leut von der Rennleitung oder dierekt vom TüV gibt die sich dazu äußern würden. Wobei ich hier nicht Deine Glaubwürdigkeit in Frage stellen möchte.
 

look4free

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es gibt keine farbzulassungsbeschränkung. nur verspiegelte flächen (wegen evtl. blendung) oder reflektierende farben sind nicht erlaubt. eine neonrote, gelbe oder grüne felge (motorrad/auto) ist nicht verboten.

mich würde interessieren, worauf sich der prüfer berufen hat? die farbe leuchtet nicht eigenständig und wirft auch kein licht im dunklen zurück. gibt schon komisches volk (lass mich raten - dekra?) :D

p.s: grün/weiß, silber/blau, gelb, rot, usw. eben auch neon sowie sämtliche tarnfarben (mattlacke) sind zulässig…

zu dem glanz gibt es eine gaanz alte story: audi wollte den ersten a8 mit alukarosse hochglanzpoliert mit nur klarlackschichten anbieten. wurde nicht genehmig... nur zu show&shine zwecken wurde das für die vorführer erlaubt. schade eigentlich :(
 

doohenne

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Ich hab mit meinen neongrüngelben Felgen noch nie ein Probs gehabt.
 

Toni1

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Matte schrieb:
Frag' mal bad head. Der fährt so ein Feuerwehrmopped. Oder war's doch eher Wanderbaustellenfarbe, Brech-Orange bzw. Ende-Der-Regelblutung-Rosa... :D

Jedenfalls ist seine so leuchtend, damit man den 115kg-Kerl nicht übersieht

Ciao
Matte

Oder die Farbe soll bewusst vom Fahrer ablenken :lol:

:duckundwech:
 

AVIDPJ

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Hey Ihr Lästersäcke - Ihr seid ja nur neidisch weil Gabor immer gut ohne Licht gesehen wird :idea: :roll: Der spart Strom damit er mehr Leistung hat - so jetzt ist das Geheimnis raus :!: :lol:

Und zum Thema - Ich fahre seit mindestens 10 Jahren immer leuchtrote Räder und hatte noch nie Probs noch nie !!!
Und da ich ja jeden Mist TüV-eingetragen habe und meine Moppeds deswegen auf 3 verschiedenen TüVs war hatte ich auch hier keine
Problems mit meinen leuchtroten Ral 3024 oder 3025 lackierten PVM.
Solange man damit nicht sein ganzes Auto lackiert sehe ich da auch keinen Grund zur Besorgnis :arrow: eher einen Sicherheitsaspekt.

Einziges Manko die Farbe wird immer teurer und selbst 4 Schichten Klarlack können nicht verhindern das die Farben ausbleichen.
 

bad head

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Werde mit meiner Karre im Januar über den TÜV müssen. Wenn es Probleme geben sollte, dann werd ichs hier posten.

Tatsächlich gibt es Farben, die für Sonderfahrzeuge verwendet werden. Dazu gehört auch RAL 30/24 (Notarzt, tw. Flughafenfeuerwehren). Aber ich denke, solang diese Farbe nicht reflektierend ist, wird man mir da keinen Strick draus drehen. Wenn doch, wirds der Kadi klären, denn umlacken werd ich die K2 sicher nicht mehr.

Das Problem ist (und hier liegt Rouven falsch, sorry Alter ;) ), dass RAL 3024 ein "Leuchtrot" ist. Und tatsächlich "leuchtet" es am Tage auch. Damit könnte man durchaus § 49 a Abs. 1 Satz 2 StVZO zuwiderhandeln, wonach nämlich auch Leuchtstoffe (namentlich auch Farben) als lichttechnische Einrichtungen gelten und nur dann verwendet werden dürfen, wenn dies vorgeschrieben oder genehmigt worden sind.

Wie gesagt. Bei Problemen werde ich berichten..

@matte
Rache!!!!!111elf ;) :D
 

look4free

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bad head schrieb:
Das Problem ist (und hier liegt Rouven falsch, sorry Alter ;) ), dass RAL 3024 ein "Leuchtrot" ist. Und tatsächlich "leuchtet" es am Tage auch. Damit könnte man durchaus § 49 a Abs. 1 Satz 2 StVZO zuwiderhandeln, wonach nämlich auch Leuchtstoffe (namentlich auch Farben) als lichttechnische Einrichtungen gelten und nur dann verwendet werden dürfen, wenn dies vorgeschrieben oder genehmigt worden sind.

liege ich gott sei dank nicht ;) ich habe extra die auszüge und bestimmungen geholt, weil ich das wohnmobil meiner eltern „sicher“ machen sollte - mit folien, die im dunklen bei anstrahlung reflektieren… und in dem zug hab ich natürlich nach den „ätzlacken“ wie neonrot (wie das suzuki r) oder halt neon gelb usw. gefragt…

wer eine nicht eigenständig leuchtende lackierung / und hierbei gilt dunkelheit und nicht tag und grell (und die leuchtfarben gehören nicht dazu z.b. ral2000 gelb der straßenwärter oder ral3000 feuerwehr) selbst von schwarz auf weiß ist es egal - lackiert, braucht nicht mal dies in den papieren ändern lassen und verstößt auch gegen keine zulassungsbestimmungen. das fachwort für das verbotene ist nachleucht- oder phosphorlacke oder reflex-folien (z.b. von 3m). gehören halt nur an die dafür vorgesehenen fahrzeuge/teile…

Zitat:
"nicht wesentliche technische Merkmale:
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper- oder Sportmotorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe etc."

was anderes ist es für dienst-/behördenfahrzeuge. dort gibt es natürlich din normen, die das regeln und reglementieren. aber keinen braucht ein post, straßenwärter, kranken, feuerwehr oder polizeiauto umlackieren, weil er es ersteigert hat, oder sein motorrad umbauen, nur weil felgen/verkleidung in einer ätzend leuchtenden farbe lackiert wurden. nur sonderzeichen oder beschriftungen müssen entfernt werden (was ja logisch ist, da man dazu keine rechte hat)

es darf nichts blenden oder reflektieren (was ja eine evtl. blendung zur folge haben könnte) mehr nicht. der tüvprüfer, der aus einer lackierung eine beleuchtungseinheit macht, hat seinen dipl.ing. im lotto gewonnen und gehört vom tüv stuhl geholt :( :twisted:

also gabor. gaaanz locker - den tüv wirst du sicher nicht wegen der lackierung verwehrt bekommen ;)
 
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