Garage Meine neue GSX

GSXRMAN1956

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GSXRMAN1956 hat ein neues Fahrzeug eingestellt:

Meine neue GSX

Möchte Euch auch mein neues (gebrauchte aus 6/2008 mit 6400KM gekauft) Bike vorstellen seit 3 Wochen in meinem Besitz
und hat alles dran was ich auch umgebaut hätte, die Radabdeckung hinten geht morgen zum Lackierer und kommt Blau zurück
ans Moped. :crazyeyes: :crazyeyes: :)

Klicke hier um das Fahrzeug anzusehen.
 

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look4free

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Jay B schrieb:
der ist doch legal...ist doch der shark oder?

erstmal willkommen.
schön wenn man noch träume hat. die firma fechter (shark.it) kann dir für diesen pott keine freigabe für das modell liefern. und die aussage, dass er ja eine e-nummer hat, ist eine glatte verkaufslüge. die nummer bezieht sich nicht auf das modell der gsxr1000. und selbst mit knapp 100euro teurem kateinschub ist und bleibt die anlage illegal. von der schlechten leistung mal ganz zu schweigen.

aber schönes bike (bis auf den pott).
 

Sommersturm46

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Hallo! Schönes Mopped haste da gekauft =D> Viele schöne Stunden damit :thumbup:
ecki945 schrieb:
Schönes Bike.

Würde aber erstmal Geld in einen legalen Auspuff invenstieren.

Und deine verbaute Anlage ist wohl ein bisschen legaler... [-X :-" :D :thumbup:
 

ecki945

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Du hast ein gutes Auge :shock:

Dir ist aufgefallen, daß der Vorderreifen und die Bremsbeläge an der Verschleißgrenze sind und der Kettensatz ausgelutscht ist. :thumbup:
 

GSXRMAN1956

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Danke für die Hinweise.

Hier mal kurz eine Antwort. Der Vorbesitzer hat die Maschine mit dem Shark Auspuff bei einem Suzuki Händler gekauft, so wurde die Maschine auch vom Tüv zugelassen, als Beweis führe ich immer eine Kopie seines Kaufvertrages mit wo das drinsteht das er die Maschine so gekauft hat. Laut Aussage von Shark erlischt nicht die Betriebserlaubnis, laut Vorbesitzer wurde er schon polizeilich kontrolliert, aber nichts ist passiert. Nun klar ich denke schon darüber nach auf 2 Töpfe mit original Kat zu wechseln, da mir der Topf auch nicht 100% gefällt, und keiner genau weiß ist das legal oder nicht.
Vor meinem Kauf wurde der TÜV mit Shark erneuert ohne Probleme incl. AU soll 0.31 ist 0,21, außerdem wurde auch die 6000er Inspektion durchgeführt. Der Vorderreifen ist fast an der Grenze, das ist richtig, aber die Bremsbeläge ? Wie kannst Du das aus der Entfernung erkennen? Sind aber meiner Meinung nach i.o. auch die Kette sieht noch wie neu aus incl. Kettenritzel.
Über weitere Infos zu den Themen würde ich mich freuen, wenn auch hier im Forum schon einiges z.B. über KAT K8 gepostet wurde, was ich auch gelesen habe.
Danke

Danke für den Hinweis,
nun mit dem Auspuff das ist mir bewußt, trotzdem der Vorbesitzer die Maschine so beim Suzi Händler gekauft hat und der TÜV diese so zugelassen hat, nun hab den Händler mal angerufen und warte noch auf Rückmeldung. Ansonsten werde ich zum Wochenende erst mal die originalen Anschrauben bis Ersatz Töpfe gekauft sind.
Denke da an Barracuda in Edelstahl, gefallen mir besser als BOS Shark und alle anderen.

Gruß :roll:

ecki945 schrieb:
Schönes Bike.

Würde aber erstmal Geld in einen legalen Auspuff invenstieren.

Danke
Du hast recht in der ABE steht nicht drin für welches Bauj. nur Typ F1-37 e3-1077 und die Verwendung für welche Motorräder.

Mist muß dann zum Wochenende noch schnell umbauen.



look4free schrieb:
Jay B schrieb:
der ist doch legal...ist doch der shark oder?

erstmal willkommen.
schön wenn man noch träume hat. die firma fechter (shark.it) kann dir für diesen pott keine freigabe für das modell liefern. und die aussage, dass er ja eine e-nummer hat, ist eine glatte verkaufslüge. die nummer bezieht sich nicht auf das modell der gsxr1000. und selbst mit knapp 100euro teurem kateinschub ist und bleibt die anlage illegal. von der schlechten leistung mal ganz zu schweigen.

aber schönes bike (bis auf den pott).
 

ecki945

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GSXRMAN1956 schrieb:
Der Vorbesitzer hat die Maschine mit dem Shark Auspuff bei einem Suzuki Händler gekauft, so wurde die Maschine auch vom Tüv zugelassen, als Beweis führe ich immer eine Kopie seines Kaufvertrages mit wo das drinsteht das er die Maschine so gekauft hat.
Völlig wurscht, ob der TÜV die Maschine mit dem Rohr zugelassen hat. Warum steht hier
GSXRMAN1956 schrieb:
Laut Aussage von Shark erlischt nicht die Betriebserlaubnis.....
DIESE AUSSAGE IST NICHT RICHTIG.

Wenn du ein Fahrzeug mit ABE im Verkehr bewegen willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) Original-Kat mit 2 Zubehörtöpfen mit ABE
b) Zubehörendtopf mit eingebauten Kat und diese Kombintation aus KAT UND SINGLEENDTOPF muß eingetragen sein.
 

GSXRMAN1956

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ecki945 schrieb:
GSXRMAN1956 schrieb:
Der Vorbesitzer hat die Maschine mit dem Shark Auspuff bei einem Suzuki Händler gekauft, so wurde die Maschine auch vom Tüv zugelassen, als Beweis führe ich immer eine Kopie seines Kaufvertrages mit wo das drinsteht das er die Maschine so gekauft hat.
Völlig wurscht, ob der TÜV die Maschine mit dem Rohr zugelassen hat. Warum steht hier
GSXRMAN1956 schrieb:
Laut Aussage von Shark erlischt nicht die Betriebserlaubnis.....
DIESE AUSSAGE IST NICHT RICHTIG.

Wenn du ein Fahrzeug mit ABE im Verkehr bewegen willst, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) Original-Kat mit 2 Zubehörtöpfen mit ABE
b) Zubehörendtopf mit eingebauten Kat und diese Kombintation aus KAT UND SINGLEENDTOPF muß eingetragen sein.[/quot

Habe ich beherzigt und gerade die originalen Töpfe mit Kat für ein unbeschwertes Wochenende drangeschraubt.
Andere Töpfe sind bestellt, KAT bleibt dran.
Danke für die Hinweise, die auch meine Meinung wiederspiegeln. :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
 

Sommersturm46

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ecki945 schrieb:
Du hast ein gutes Auge :shock:

Dir ist aufgefallen, daß der Vorderreifen und die Bremsbeläge an der Verschleißgrenze sind und der Kettensatz ausgelutscht ist. :thumbup:

Da kannst Du Mal sehen, was ich alles seh ;) ;) ;) Nur hat´s den "GSXRMAN1956" gleich durcheinander gebracht :oops: :oops: :oops:
Aber schöner Auspuff... Und die Ritzel sowie die Kette gehn nochn Stück! :thumbup:
 

GSXRMAN1956

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Moin,
was sagt Ihr denn dazu, habe ich vom Suzuki Händler des Vorbesitzers der regelmäßig den TÜV im Hause hat und
die haben meine Maschine vom vorherigen Käufer ohne original KAT und mit dem SHARK Conax ohne KAT zugelassen und im
April noch neuen TÜV und AU gemacht, der Suzuki Händler hat mir die EU Richtline zugeschickt mit dem Hinweis auch nach
Rücksprache mit dem TÜV Nord, das die Betriebserlaubnis mit dem Shark nicht erlischt und alles legal ist laut EU Richlinie.

Gruß Jürgen

EU Richtlinie für Motorräder mit KAT.

Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Dies geht aus der EU-Gesetzgebung hervor und gilt, obwohl sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator häufig verschlechtert.

Motorradfahrer dürfen nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EG-Typgenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen sind. Bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EG-Typgenehmigung erhalten sollen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt "Abgasverhalten" erweitert worden ist. "Schalldämpferanlagen mit Katalysator und geprüftem Abgasverhalten sind nun durch Ziffern, die der vierstelligen Genehmigungsnummer folgen, erkennbar. Diese Ziffern sind jeweils in einem Kreis angeordnet"

Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:

Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat: maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %
Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol. % (oder Vorgabe des Motoradherstellers)

Motorräder bis zur Abgaseinstufung Euro 2 sind im alten Fahrzeugschein in Ziffer 1, 2. Zeile durch die Schlüsselnummern 00, 09 und 10 gekennzeichnet und im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 14.1 mit 020, 029 und 0210 beschrieben.
 

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
ich nehm mal an, dir gefällt deine anlage und willst sie dran lassen,
dann mach's dir net so schwer, fahr mit dem bike und bescheinigung zum tüv und frag dort nach, dann haste es 100 %
 

look4free

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GSXRMAN1956 schrieb:
Moin,
was sagt Ihr denn dazu, habe ich vom Suzuki Händler des Vorbesitzers der regelmäßig den TÜV im Hause hat und
die haben meine Maschine vom vorherigen Käufer ohne original KAT und mit dem SHARK Conax ohne KAT zugelassen und im
April noch neuen TÜV und AU gemacht, der Suzuki Händler hat mir die EU Richtline zugeschickt mit dem Hinweis auch nach
Rücksprache mit dem TÜV Nord, das die Betriebserlaubnis mit dem Shark nicht erlischt und alles legal ist laut EU Richlinie.

Gruß Jürgen

was willst du uns hier beibrigen? wir haben das längst durch. sogar erreicht, dass ein händler die fechteranlage zurgenommen hat (obwohl er das nicht wollte). die fakten liegen auf dem tisch.
die aussage des tüv, küs und der dekra kann ich dir gerne zukommen lassen. das anwaltsschreiben auch ;) die reaktion von fechter habe ich hier schon gepostet.

WENN sie dir den sharc conic ohne den serienkat oder mit dem einschubkat in die papiere eintragen, d.h. den serienkat austragen, bist du aus der nummer raus. das schaffen sie nicht bzw. macht das keiner und demnach hat dein motorrad mit dem shark conic 4-1 keine BE. es gibt ja auch noch conics 4-2 die am serienbrotkasten gefahren werden. die kannst du natürlich verbauen, weil deren e-nummer in verbindung mit dem serienkat (brotkasten) gültigkeit hat. alles andere nicht. damit ist das thema hier durch - wir müssen nicht HIER auch noch mal 19seiten den mist ausdiskutieren :(

übrigens ist fechter mittlerweile fast der letzte vertreiber der 4-1 anlagen für gixxer mit "brotkasten", die dass nicht einsehen wollen. alle anderen weisen bei 4-1 darauf hin, dass trotz einer e-nummer eine einzelabnahme und eintragung nötig wird und keinerlei garantie auf erfolgt gegeben werden. mit einem abgasgutachten und einem bzw. drei kathülsen in einem y-rohr z.b. ist das möglich > kosten über 800euro ;)
 

GSXRMAN1956

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GSX-R1000-K8
Excuse me, wollte keine neue Diskussionsrunde eröffnen, aber ich war beim TÜV Dortmund, die Betriebserlaubnis für die K8 ohne KAT erlischt nicht, wichtig ist nur das die Grenzwerte eingehalten werden bei der AU, die hat der Suzuki Händler des Verkäufers im April mit dem Shark gemacht und passte.

Also Thema beendet. :hh: :thumbup:
 

look4free

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TÜV Nord‎ Dortmund über Hotline/Kundenservice (0231 5186-0‎)

Typ WVCL: Wegfall Serienkat unzulässig!

wir sind hier nicht im Kindergarten ;)
 

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
GSXRMAN1956 schrieb:
ich war beim TÜV Dortmund, die Betriebserlaubnis für die K8 ohne KAT erlischt nicht, wichtig ist nur das die Grenzwerte eingehalten werden bei der AU, die hat der Suzuki Händler des Verkäufers im April mit dem Shark gemacht und passte.
tja, dann hätteste diese gelegenheit nutzen müssen und dir die anlage eintragen lassen sollen, so ne gelegenheit ist ein echter glücksfall
 

GSXRMAN1956

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GSX-R1000-K8
Ja werde ich noch tun wenn ich mal Zeit habe, hatte aber beim TÜV Dortmund die Maschine nicht mit sondern nur Fahrzeugschein/AU und die ABE vom Shark dabei und ein Foto mit dem Shark ohne Kat, da ich beruflich dort vorbeigefahren bin.
Hab ja erst mal die Originalen wieder dran, da ja (Kindergarten) draußen jeder was anderes erzählt, TÜV Nord / Suzuki Händler in Bergen alles legal, TÜV Dortmund zumindest der Prüfer den ich angetroffen habe alles legal, der Suzuki Händler in Dortmund meint illegal und die netten User hier meinen das ja auch. Daher fahre ich erst mal ganz legal durch die Gegend.

Schöne Pfingsten
Jürgen

frühbremser1000 schrieb:
GSXRMAN1956 schrieb:
ich war beim TÜV Dortmund, die Betriebserlaubnis für die K8 ohne KAT erlischt nicht, wichtig ist nur das die Grenzwerte eingehalten werden bei der AU, die hat der Suzuki Händler des Verkäufers im April mit dem Shark gemacht und passte.
tja, dann hätteste diese gelegenheit nutzen müssen und dir die anlage eintragen lassen sollen, so ne gelegenheit ist ein echter glücksfall
 

Blacky01

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shark ist nicht zulässig, kollege hat so was dran, kostet in der pfalz, 50 € +1point
 
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