manipulierter Auspuff / zu laut - Folgen/Strafe?!

Speedy1985

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gsx_s_1000
fand ich grad mal relativ interessant, gerade für die Ghost- und DoubleGun-Fahrer... bzw alle die den Db-Killer kürzen wollen oder dies schon gemacht haben...

zufällig entdeckt in der Leserpost-Abteilung...

t7u2.jpg


ich hoffe das geht klar, mit dem Copyright?! falls nein fühle ich mich schon gesteinigt... :sick:

es geht mir hier weniger um die Aussage die der Polizist da trifft, eher darum, mal Klarheit zu schaffen für alle, was passiert wenn der ESD zu laut ist.
 

SKL

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Re: manipulierter Auspuff / zu laut

Ob du das hier reinstellen darfst, musst du mit Karsten D. aus E. klären ;-)
Er hat es verfasst und einer Zeitschrift eine Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben.
 

Speedy1985

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gsx_s_1000
Re: manipulierter Auspuff / zu laut

na dann warte ich doch mal auf seine Meinung dazu ^^ :D
solange diese aussteht kann's ja mal stehen bleiben... :dontknow:


Fands nur mal interessant von der grünen Seite ne Stellungnahme zu haben und es gibt vll auch den ewigen "was is wenn die mich anhalten?" fragen einen Anhaltspunkt... :dontknow:
 

Darkside

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gsr_750
Hallo,

der Thread ist zwar bereits etwas älter, jedoch habe ich auch keinen ähnlichen hierzu gefunden welcher aktuelle Auskunft gibt.
Daher übernehme ich das mal.

Desweiteren gibt es ja auch einen neuen Bußgeldkatalog und somit auch seit dem 01.05.2014 eine Änderung bezüglich manipulierten u./o. zu lauten Auspuffsystemen.

Strafe:

Einen Punkt und 90€ bei einem manipulierten Auspuff -> sprich: Db-Killer/Db-Eater willentlich/vorsätzlich entfernt, gekürzt, Löcher gebohrt o. Ä. .
Keinen Punkt und 20 € bei einem defekten/kaputten Auspuff


Alte Punkte werden gelöscht.


Punkte welche aufgrund eines zu lauten Auspuffs erteilt wurden werden/wurden nach der Änderung gelöscht.



Selbstverständlich ist dieser Thread ohne Gewähr und vor allem keine Aufforderung zu irgendetwas :D:D:D.
Denn niemand kann es leiden wenn ein dumpfer, kerniger Sound durchs Dorf blubbert :hechel:

Edit: Es gibt einen Punkt zu den 90 € aufgrund der Erloschenen Betriebserlaubnis ("was die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt"). Erloschen ist die Betriebserlaubnis aufgrund der "willentlichen/vorsätzlichen" Änderung
 
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A4-Avant-FSI

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gsr_750
Bekannter hat kürzlich 55€ gezahlt weil die DB-Killer im Rucksack waren.....

ich fahr den DG mit org. DB-Killer.....der is so schon laut genug.....ich fahr den auch nur hier ums Dorf....wenn ich weiter wegfahr mach ich den Yoshi dran (auch mit org. Killer)....denn länger geht einem der Lärm selbst aufn Wecker....
 

Buuuh

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Wenn einer die DB-Killer im Rucksack hat, ist das ja auch offensichtlich Vorsatz... Da kannste gleich ohne ESD fahren und dir den in den Rucksack stecken.
 

AcidVoid

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gsr_600
Fahre meinen Tri-Oval (GSR600) auch gern mal ohne DB-Killer.
Einmal wurde ich aufgehalten, bin bei ner Roten Ampel auf der Busspur nach vorne gefahren. Als es Grün wurde habe ich ordentlich Gas gegeben. Blöderweise hab ich das Polizeiauto neben mir bei der Ampel übersehen ^^. Dafür habe ich dann das Blaulicht im Rückspiegel gesehen..
Die Rennleitung meinte es is ne geile Maschine aber ich soll den DB-Killer reinschrauben. -> hab ich gemacht -> Mit ner mündlichen Verwarnung davon gekommen :cool:

Ein anderes mal bin ich bei ner roten Ampel gestanden und ein paar Leute von der Rennleitung sind von der Ubahn-Station gekommen, hinter meine Maschine gegangen und geguckt, dann hat er gemeint ich soll nächstes mal die Killer rein geben, das wars .. :D

Vielleicht gefällt ihnen der Sound ja auch ;)
 

Darkside

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gsr_750
:top:
@AcidVoid wenn man natürlich Begeisterte von der Rennleitung antrifft muss es natürlich nicht auf die oben genannte Strafe hinaus laufen.

Ich denke auch dass es schon mal auf eine Verwarnung oder auf eine mildere Strafe hinauslaufen kann. Wollte ja nur auf die zu erwartende Strafe hinweisen mit welcher man zumindest rechnen sollte.

Und ich denke der Ausbau des DB-Killers wird nahezu immer als Vorsatz gewartet(bitte belehren falls ich falsch liege). Vllt. gibt es ja auch den ein oder anderen welcher es einem abkauft dass dieser aus Versehen heraus gefallen sei o.Ä. :autsch::thinking::D

@A4-Avant-FSI
@Buuuh

Stimmt allerdings auch hatte ich vergessen zu erwähnen. Ohne Db-Killer im Gepäck kann meines Wissen auch die Weiterfahrt untersagt werden.
Mit DB-Eater im Gepäck kann man dies nach Wiedereinbau natürlich nicht mehr anordnen
 

Mirko_Eckers

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Wobei wenn du die Killer dabei hast, wird der Vorsatz vorgeworfen und das Kost dann noch n bissl mehr soweit ich weiß. ..

Vom mobilen Endgerät gesendet
 

Darkside

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Falls das zutrifft dann muss man eben abwägen was günstiger ist. Die Mängelkarte, unterfahrte Weiterfahrt und der Aufwand vorzufahren etc. (falls erteilt) oder die Mehrkosten durch Vorsatz.
 

Buuuh

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Wenn man abwägen kann, was günstiger wäre, und das im extremfall sogar der Vorsatz wäre, läuft im Rechtssystem irgendwas falsch.... sogern ich selbst "wohlklingende" Tröten habe... aber ich kanns irgendwo verstehen.
 

jolle1982

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Die frage ist aber auch wie hoch ist die wahrscheinlichkeit angehalten zu werden. Ich fahr jetzt16 jahre motorrad und wurde noch nie kontrolliert
 

Darkside

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gsr_750
So habe nochmals genauer nachgesehen:

Die genannte Strafe zu "manipuliertem Auspuffsystem" ist ja auf den Vorsatz bezogen.

Da man wohl der DB-Killer nicht ohne Vorsatz entfernen kann.

Es gibt ja wie gesagt auch den "Tatbestand" der defekten Auspuffanlage.

Defekte Auspuffanlage -> ohne Vorsatz
Manipulierte Auspuffanlage-> willentlich/mit Vorsatz

Also muss ich meine Aussage korrigieren, welche ich auch gerade überarbeitet habe.

1 Punkt gibt es.

Wie bereits erwähnt es werden nur noch Punkte vergeben bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Einerseits wird betont dass dies bei einem zu lauten nicht der Fall ist, dahingegen bringt jedoch das vorsätzliche entfernen des DB-Killers (oder Ähnliches) das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit sich.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wiederum ist folgendermaßen zu werten:
"214a - Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. (§ 19 Absatz 5 Satz 1 & § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

Somit also 90 € für die Auspuffanlage und 1 Punkt aufgrund der Erloschenen Betriebserlaubnis.
 
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Hi-Rider

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Die Ordnungswächter müssen Dir ja auch erst mal "beweisen" dass was manipuliert ist...gerade bei den Yoshis besteht der Eater aus einer ca 7 cm langen, geraden Rohrverengung, mehr ist das nicht.
Anderst gesagt: auch wenn alles Original und rechtens ist, reicht der Zollstock durch bis zu den Zylindern :D
 

Kralle

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Ich glaube, was hier bisher geschrieben wurde, entspricht nicht dem tatsächlichen Zustand. Für Fahren ohne DB Killer gibt es 90 € Bußgeld und keinen Punkt. Das Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges mit erloschener BE wird unterteilt in:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

Hier auch ein schönes Fallbeispiel.

Bei wiederholten Ergreifen mit manipuliertem Auspuff kann die Strafe übrigens erhöht werden.
 

üpoi

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Mir kann es gar nicht leise genug sein. Und nachdem ich mir mal bei einem Konzert eine Lärmverletzung eingefangen habe, würde ich die Gesundheit meines Gehörs auf keinen Fall ohne Not gefährden. Da hat man für den Rest seines Lebens was davon!

Ich respektiere jede andere Meinung, gebe aber auch zu bedenken, dass in den Motorradrevieren der Lärm für die dort lebenden Menschen und für andere Verkehrsteilnehmer schier unerträglich sein kann. Dabei ist das Geräusch regelgerechter Fahrzeuge zweifellos hinzunehmen und auch durchaus tolerabel. Aber von 10, die vorbeikommen, sind es immer ein oder zwei, die infernalischen Krach machen, der völlig unnötig ist. Ich meine auch, wir Motorradfahrer sind gut beraten, im immer stärker um sich greifenden Umweltwahn unsere Mitmenschen nicht ohne Not auf uns aufmerksam zu machen. Auf Motorradfahrer einzuprügeln ist nämlich wohlfeil. Ich könnte bei schönem Wetter über Köln diese Scheiß JU52 abschießen, die Rundflüge macht und den ganzen Tag über meinem Kopf brummt. Auch überflüssig.
 
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