Bonecollector schrieb:Wieso sollten Tagfahrlichter bei Moppeds verboten sein?
§17 StVO dazu:
„Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“