LED Rücklicht mit Blinker - schon gesehen? [750]

Hocksen

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gsr_750
Servus, bin grade beim stöbern über das hier gestolpert: >>> Klick Mich <<<

Kennt das jemand? Kann sowas Zulassung haben? (wegen Blinkerabstand?)

Wäre ansich ja schon ne feine Sache :bravo: , aber hab da so meine Zweifel. :thinking:
 

ratzeputz

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Da gabs schon irgendwo nen Thread dazu ... gar nicht so lange her, der letzte Beitrag.

Da wurde geschrieben, dass es wohl zulässig ist, wenn es in Verbindung mit den originalen Blinkern leuchtet (also das Blinklicht).
Zumindest habe ich die Aussage so verstanden
 

ratzeputz

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Büdde ... finde die Dinger auch unpackbar genial.
In dem Thread hat das auch irgendjemand schon angebaut und Fotos gemacht ...
Ich brauch das auf jeden Fall auch :) ... wenn die Gesetzeslage bei uns das zulässt :D
 

sunc93

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gsr_600
Ja
War die Aussage von Doc ...
Ohne geht nicht weil der Abstand zu niedrig ist ...
Zusammen mit den normalen blinkern ist es wohl erlaubt aber dann ja überflüssig ^^
 

ratzeputz

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Naja wenn ich merke, wie oft ich beim Spurwechsel abgedrängt werde, weil der dumme Käfigfahrer hinter mir scheinbar nicht "sieht", dass ich blinke.
Wenn dann 2 Blinklichter das anzeigen, hat der dann keine Ausrede mehr :)

Das Hecklicht is halt schon extrem dominant :)
 

Azazel

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Re: AW: LED Rücklicht mit Blinker - schon gesehen? [750]

Gibts das auch in schwarz??


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Joker

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gsx_s_1000
Hi,

damit Klarheit herrscht:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Quelle: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Somit ohne zusätzliche Blinker nach hinten unzulässig, wie ratzeputz schon sagte

Schönen Gruß
 

Azazel

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Re: AW: LED Rücklicht mit Blinker - schon gesehen? [750]

Ich würde das ja dann zusätzlich zu den blinkern einbauen wollen und somit is es legal....

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Büffel

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Joker schrieb:
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
So weit ich weiß, soll das der Innenabstand der Blinker sein, genauer gesagt der Abstand zwischen den blinkenden Flächen/Gehäuseteilen der Blinker...
 

Büffel

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Nein, ich meinte, dass damit der geringste Abstand zwischen blinkender Flächen gemeint ist und ich befürchte, dass das Rücklicht mit den integrierten Blinkern auch dazu zählt und somit nicht legal wäre. Ich hoffe, dass ich es jetzt verständlicher geschrieben habe. ;)
 

Leonforte

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Die Beschreibung von BS-Motoparts:

LINK zum Shop

Code:
LED Brems- und Rücklicht mit integrierten Blinkern
Mit E-Zulassung, absolut legaler Betrieb im Straßenverkehr
Integrierte LED-Blinker können optional angeschlossen werden (Betrieb mit Blinkern ohne E-Zulassung)
Werden die Blinker nicht angeschlossen, bleibt die E-Zulassung bestehen

Tolles Gimmick aber nicht zulässig :dontknow:
 
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