Katersatzrohr und TÜV?

M4tschkopp

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Hallo Leute,

hab mal ne ganz blöde Frage zum Katersatzrohr, ich weiß nicht ob wir das im alten Forum schon mal hatten:

Kommt man mit einem Katersatzrohr durch den TÜV?


Wäre schön, wenn da jemand Bescheid wüsste.
 

Cooper

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Wenn's der Prüfer merkt, grundsätzlich Nein...is ne Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
 

barabone

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Cooper schrieb:
Wenn's der Prüfer merkt, grundsätzlich Nein...is ne Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens und somit erlischt die Betriebserlaubnis.



*zustimm*
 

Buuuh

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Cooper schrieb:
Wenn's der Prüfer merkt, grundsätzlich Nein...is ne Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
Die Abgaswerte sollen aber angeblich selbst mit Katersatz noch locker im zulässigen Bereich liegen (Euro4 bei der GSR, glaub ich).
Das Geräuschverhalten ändert sich auch mit einem Zubehör-ESD. Ich war mit Ghost beim TÜV, sein einziger Kommentar dazu war "die klingt aber gut". Die Lautstärke interessiert den TÜV in der Regel nicht.

Also kann der einfach so NEIN sagen, obwohl trotzdem noch alle Grenzwerte eingehalten werden?

Ich hab ja mal beim TÜV gefragt, ob man Katersatz eintragen lassen könne, aber die Antwort kam mir sehr komisch vor, deshalb glaub ich nicht, dass die Aussage richtig war:
"Mit Katersatz müsse die Abgaswerte neu gemessen werden und das würde dann eingetragen werden. Das muss man aber dann irgendwie auch melden, weil durch andere Abgaswerte sich die Steuerklasse änderen könnte und wenn man das nicht tut, wärs Steuerhinterziehung".

Dabei wird die Steuer bei Motorrädern nur nach dem Hubraum berechnet, die Abgaswerte haben afaik überhaupt keinen Einfluss auf die Steuerklasse (im Gegensatz zum Auto). Und selbst wenn haben die Abgaswerte nur einen Einfluss, wenn sich die erfüllte Euronorm ändern würde, also wenn man z.B. nur noch Euro3 statt Euro4 schafft.
 

Cooper

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Beim Zubehör-ESD hast du aber in der Regel ne ABE, welche dir die Einhaltung der zulässigen Abgas- und Geräuschnormen bestätigt...die kannst du beim Kat-Ersatzrohr nicht vorweisen.

Und der Gesetzgeber gibt nunmal ganz klar vor, dass bei jeglicher Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt...siehe §19 Abs. 2 StVZO...und dass sich das Abgas- oder Geräuschverhalten mit dem Austausch des Kat durch ein leeres Rohr nicht verschlechtert oder gar verbessert, kann mir keiner erzählen.
 

Buuuh

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Also geh ich jetzt mal davon aus, dass die Katersatzrohre keine ABE haben?

Eintragen müsste dann aber doch trotzdem gehen, sofern man im Rahmen der Norm bleibt. Wird halt dann im "schlimmsten" Fall ne Einzelabnahme?
 

Cooper

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Buuuh schrieb:
Also geh ich jetzt mal davon aus, dass die Katersatzrohre keine ABE haben?
davon geh ich auch mal aus...sonst würde sich die ganze diskussion ja erübrigen ;)

Buuuh schrieb:
Eintragen müsste dann aber doch trotzdem gehen, sofern man im Rahmen der Norm bleibt. Wird halt dann im "schlimmsten" Fall ne Einzelabnahme?

meines erachtens trägt der tüv dir nur bauteile ein, für die du irgend ein teilegutachten vorlegen kannst...wenn du da mit nem bloßen rohr ohne jegliche unterlagen auftauchst, wirst du um ne einzelabnahme nicht rum kommen...aber ob der kosten-nutzen-faktor dann noch im verhältnis steht, wage ich doch ernsthaft zu bezweifeln :dontknow:
 

senior.coconut

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Andere Auslegung :

Beim Motorrad ist die Krümmerführung sowie alle Verbindungen zum Endschalldämpfer frei zu wählen. Daher egal ob Kat oder nicht.

Desweiteren wurde die GSR vor 2005 homologiert, dh. sie darf noch 4,5 CO haben, was sie auch ohne Kat und mit abgeklemmter Lambda Sonde locker schafft.

Und schlussendlich ist der Kat kein Schalldämpfer ( auch wenn ers trotzdem tut ... ) , womit sich am Geräuschverhalten nichts ändert.

Ich würde es einfach umbauen und so zum tüv fahren.

und auch wenn man es eingetragen bekommt, kann jeder bulle das bei ner kontrolle anfechten. wenns aber erst garnicht eingetragen ist, wird er wahrscheinlich nicht mal mitbekommen, dass das was geändert ist.
 

Cooper

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mike schrieb:
mit Betriebserlaubnis

Merkste was? ;)

Kleiner Tip:
Remus-Komplettnlage ohne Kat mit ABE => kostet richtig viel Geld
Kat-Ersatzrohr ohne ABE => bekommst du für nen paar Euro hinterhergeworfen

Warum is das wohl so?

Und nochmal am Rande bemerkt...meine "Auslegung" stützt sich auf die oben aufgeführten Gesetzestexte.
Wer es anders sieht, der sollte seine Thesen auch aus gesicherten Quellen herleiten können.


Zu verunglimpfenden Bezeichnungen tangierter Berufsgruppen äußere ich mich gar nicht erst weiter :thumbdown:
 

Magic

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Hi Mike,

Du meinst sicher die GSX-R 6oo (komplettanlage) für die GSR gibt`s (direkt) bei REMUS (Gesamtangebot)...
.. die 3.Sachen..

Von Arrow gibt`s auch ne Komplettracinganlage die auf der GSR paßt (von der Gsx-R6oo, ohne Kat & ohne Underseat)..
.. aber leider nicht für den Betrieb lt. StVO..

Hab mich ewig mit dem TÜV-Süd & KÜS auseinandergesetzt, es ist möglich den Kat zu entfernen..
wenn eine Anlage mit E-Nr. verbaut wird, da das Katrohr aber keine Zulassung hat....

Es müßen natürlich die Abgaswerte eingehalten werden...

Der Graukittel vom KÜS meinte das Selbe wie "Senior Coconut" bau`s raus: Checkt eh keine Sau...

Wie 10.Leut schon geschrieben haben, die AUK schafft man LOCKER...

Gruß M.
 

barabone

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senior.coconut schrieb:
Desweiteren wurde die GSR vor 2005 homologiert, dh. sie darf noch 4,5 CO haben.


Falsch!!!!

Es gibt zwei verschiedene Versionen.

1 ist 2005 homologiert und 1 danach.

Sieht man im Fahrzeugschein.
Die vor 2006 darf tatsächlich ohne Kat fahren die andere nicht. (ABE erlischt).


Gruß

Bara
 

M4tschkopp

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Also, um mich mal kurz zurückzumelden:

War heute in der Werkstatt, die haben erst die AU gemacht, und festgestellt: ÄTSCH!! Richtwerte wurden nicht eingehalten...

Der CO-Gehalt, der 0,3% nicht überschreiten dürfte, betrug bei mir etwa 0,5%.

Hätten die Abgaswerte gepasst, wäre der Rest auch kein Problem mehr gewesen.


Jetzt war da aber ein andere Kunde, ein netter älterer Herr, mit dem ich ein wenig geplaudert hatte.
Der hat mir gesagt, man sollte vor der AU am besten nen Ölwechsel machen, weil von altem Öl immer wieder irgendwelche Schmocke dabei sein könnte, die die Abgaswerte verschlechtern. Wäre an sich keine schlechte Idee, zumal ich eh nur noch 100km vor dem nächsten Ölwechsel stehe...

Jetzt hab ich aber noch einen anderen Gedanken, und zwar stand mein Baby im Winter fast nur in der Garage und wurde nur sehr wenig bewegt, so dass ich jetzt noch Sprit von Oktober im Tank habe.
Kann es evtl. sein, dass dieser alter Sprit nun schlechter verbrannt wird und deshalb so miese Werte rauskommen?
 
G

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Guest
M4tschkopp schrieb:
Also, um mich mal kurz zurückzumelden:

War heute in der Werkstatt, die haben erst die AU gemacht, und festgestellt: ÄTSCH!! Richtwerte wurden nicht eingehalten...

Der CO-Gehalt, der 0,3% nicht überschreiten dürfte, betrug bei mir etwa 0,5%.

Hätten die Abgaswerte gepasst, wäre der Rest auch kein Problem mehr gewesen.


Jetzt war da aber ein andere Kunde, ein netter älterer Herr, mit dem ich ein wenig geplaudert hatte.
Der hat mir gesagt, man sollte vor der AU am besten nen Ölwechsel machen, weil von altem Öl immer wieder irgendwelche Schmocke dabei sein könnte, die die Abgaswerte verschlechtern. Wäre an sich keine schlechte Idee, zumal ich eh nur noch 100km vor dem nächsten Ölwechsel stehe...

Jetzt hab ich aber noch einen anderen Gedanken, und zwar stand mein Baby im Winter fast nur in der Garage und wurde nur sehr wenig bewegt, so dass ich jetzt noch Sprit von Oktober im Tank habe.
Kann es evtl. sein, dass dieser alter Sprit nun schlechter verbrannt wird und deshalb so miese Werte rauskommen?



Hab da keine Ahnung bin aber sehr gespannt wie des weiter geht oder wie und was dabei rauskommt :dontknow: :rolleyes: :thinking: M4tschkopp bitte Berichte weiter. Danke :hello:
 

Cordis

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barabone schrieb:
senior.coconut schrieb:
Desweiteren wurde die GSR vor 2005 homologiert, dh. sie darf noch 4,5 CO haben.


Falsch!!!!

Es gibt zwei verschiedene Versionen.

1 ist 2005 homologiert und 1 danach.

Sieht man im Fahrzeugschein.
Die vor 2006 darf tatsächlich ohne Kat fahren die andere nicht. (ABE erlischt).


Gruß

Bara


seh ich das richtig, wenn meine typenkennung am 18.10.2005 raus ging, dann kann ich ohne KAT fahren, also ein Katersatzrohr einbauen?
 

senior.coconut

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jap, 2005 galten noch die 4,5 CO. Aber darauf achten, einige Tüver denken, sie darf nur 0,3 haben, weil sie so neu ist !

Das mit dem Sprit kommt schon hin, das mit dem Öl aber nicht. Weil dann würde sie ja Öl verbrennen, was nicht sein kann bzw sein darf ...
 

barabone

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Cordis schrieb:
barabone schrieb:
senior.coconut schrieb:
Desweiteren wurde die GSR vor 2005 homologiert, dh. sie darf noch 4,5 CO haben.


Falsch!!!!

Es gibt zwei verschiedene Versionen.

1 ist 2005 homologiert und 1 danach.

Sieht man im Fahrzeugschein.
Die vor 2006 darf tatsächlich ohne Kat fahren die andere nicht. (ABE erlischt).


Gruß

Bara


seh ich das richtig, wenn meine typenkennung am 18.10.2005 raus ging, dann kann ich ohne KAT fahren, also ein Katersatzrohr einbauen?
senior.coconut schrieb:
jap, 2005 galten noch die 4,5 CO. Aber darauf achten, einige Tüver denken, sie darf nur 0,3 haben, weil sie so neu ist !

Das mit dem Sprit kommt schon hin, das mit dem Öl aber nicht. Weil dann würde sie ja Öl verbrennen, was nicht sein kann bzw sein darf ...


Das war eine bestimmte Nummer im Fahrzeugschein.

Das sollten mal Leute die eine 2006er und eine 2007er oder 2008er haben mal vergleichen.

Gruß
 

Summit

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Hallo zusammen,

habe mir diverse Threads zum Thema durchgelesen, Doc und andere habens auch schon oft geschrieben man schafft es wohl auch "unten ohne" :D
Habe da nur noch 1 generell Frage (auch in Anlehnung an Baras letzten Post):

Man liest immder "DIE" GSR wurde 2005 homologisiert --> gilt dies demnach für alle Baujahre?
Primär gehts mir um die K7, wenn da also jemand mit ner K7 durch ist evtl nen Post,
(soweit ich gesehen habe, fahren alle die durch den TÜV gekommen sind und sich zu dem Thema hier geäußert haben, eine K6)

P.s. Bei mir in der Zulassung steht unter V9 (Für die EG- Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse) unter anderem eine 2005 (neben anderen Zahlen natürlich)
Demnach auch 2005 homologisiert ? :dontknow:

Hoffe ich geh euch nicht zu sehr auf die Ketten mit diesem Thema, wurde ja schon heiß diskutiert.

Gruß
Marcus
 

Undertaker

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Summit schrieb:
Hallo zusammen,



Man liest immder "DIE" GSR wurde 2005 homologisiert --> gilt dies demnach für alle Baujahre?


P.s. Bei mir in der Zulassung steht unter V9 (Für die EG- Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse) unter anderem eine 2005 (neben anderen Zahlen natürlich)
Demnach auch 2005 homologisiert ? :dontknow:


Gruß
Marcus

Zweimal JA
 

Buuuh

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Summit schrieb:
Man liest immder "DIE" GSR wurde 2005 homologisiert --> gilt dies demnach für alle Baujahre?
Primär gehts mir um die K7, wenn da also jemand mit ner K7 durch ist evtl nen Post,

P.s. Bei mir in der Zulassung steht unter V9 (Für die EG- Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse) unter anderem eine 2005 (neben anderen Zahlen natürlich)
Demnach auch 2005 homologisiert ? :dontknow:
Zu 1) NEIN! Die GSR wurde irgendwie mit der K8 (oder teilweise sogar schon der K7?) neu homologiert. Afaik wurde die "alte" GSR dabei vor der Änderung 2006 (1. Juni glaub ich war der Stichtag) homologisiert und ist auch mit 89dB Standgeräusch eingetragen. Ironischerweise ist die neu homologisierte Version, also die, bei der man den Kat nichtmehr rausnehmen dürfte, mit 91dB eingetragen.
Haben da bei der letzten Ausfahrt erst verglichen und die neueren Modelle hatten tatsächlich die 91dB im Schein (bzw. der Plakette) stehen und die älteren die 89dB.
 
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