Naja was heißt Ärger, du bist bei fehlender Abnahme schlicht und ergreifend ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Das heißt 3 Punkte und eine Geldstrafe ab 50€ aufwärts. Ob du dann überhaupt noch nach Hause fahren darfst, oder den Abschlepper bezahlen musst, steht auf einem anderen Blatt. Versicherungsschutz lasse ich außen vor, das Zusammenspiel dieser Themen wurde ja schon leidlich erörtert.
Solange du die Geräuschemissionen einhältst, ist die Eintragung kein Problem, nur auf die E-Nr. kannst du dich im Falle einer Kontrolle nicht mehr verlassen. Es gibt inzwischen genügend Schulungen bei der Rennleitung zu dem Thema, über die E-Nr. ist eine Abfrage des Fahrzeugtypes möglich und teilweise sind bei größeren Aktionen auch TÜV-Prüfer vor Ort, die schauen dann einfach in ihren Computer und Ende Gelände .....
Ich würde mir so eine Nummer nicht ans Bein binden, aber jeder nach seiner Fasson.