Streethawk1
Forenmitglied
Wenn man ein neues Motorrad bei einem Parallelimporteur kauft (kein Vertragshändler), wie sieht es dort mit der Garantieleistung in Verbindung von Inspektionsdürchführungen aus? Muß die Inspektion in seiner Werkstatt durchgeführt werden oder kann das Motorrad (Suzuki Gsxr1000) auch bei einem anderen Händler (z.B. Suzuki Vertragshändler im Ausland) inspiziert werden?
Der Parallelimporteur sagt zwei Jahre Werkstattgarantie (was heißt das?) - Klar werde ihn fragen aber ich wollte von Euch schon mal hören wie es wirklich um irgendwelche Verpflichtungen diesbezüglich aussieht. Ich frage weil ich das Motorrad für ein jahr oder länger im Ausland fahren will und trozdem die Inspektionmsintervalle einhalten will oder muss(?).
Kennt sich da jemand aus, bzw. kann mir da jemand helfen?
Der Parallelimporteur sagt zwei Jahre Werkstattgarantie (was heißt das?) - Klar werde ihn fragen aber ich wollte von Euch schon mal hören wie es wirklich um irgendwelche Verpflichtungen diesbezüglich aussieht. Ich frage weil ich das Motorrad für ein jahr oder länger im Ausland fahren will und trozdem die Inspektionmsintervalle einhalten will oder muss(?).
Kennt sich da jemand aus, bzw. kann mir da jemand helfen?